Betriebspraktikum
Neben den Schulpraktika muss in allen Lehramtsstudiengängen ein Betriebspraktikum abgeleistet werden. Das Betriebspraktikum soll einen tieferen Einblick in die Berufswelt und in die innerbetrieblichen Abläufe außerhalb der Schule bieten und muss für die erfolgreiche Zulassung zum Ersten Staatsexamen abgeleistet sein. Das Praktikum kann selbstverständlich auch im Ausland absolviert werden.
Bei der Suche nach geeigneten Unternehmen und Stellenangeboten helfen Ihnen die Stellenbörse oder der Newsletter des Zukunft: Karriere und Kompetenzen.
Für die Organisation des Betriebspraktikums sind Sie selbst verantwortlich.
Wenn Sie bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben, können Sie diese im Praktikumsamt auf Anrechnung prüfen lassen.
Sie können die Bescheinigung über das voll umfänglich abgeleistete Betriebspraktikum bei uns zur Prüfung vorlegen. Sie erhalten von uns für ein korrekt abgeleistetes Betriebspraktikum im Gegenzug eine Bestätigung für das Betriebspraktikum. Diese Bestätigung benötigen Sie um sich im Prüfungssekretariat für die erste Staatsprüfung anzumelden.
Das Betriebspraktikum für Studierende des Lehramts für Grundschule und des Lehramts für Mittelschule hat eine Dauer von 8 Wochen.
Die Berechnung erfolgt nach Vollzeitwochen (5 Tage), d.h. sollten Feiertage in diese Woche fallen müssen diese nachgeholt werden.
Durch verschiedene Studien- und Prüfungszeiträume kann das Praktikum oft nicht am Stück absolviert werden. Die vom Ministerium vorgegebenen Regelungen für die Aufteilung besagen, dass das Betriebspraktikum in mehrere Abschnitte zu jeweils mindestens 2 Wochen am Stück aufgeteilt werden kann.
Das Betriebspraktikum
"Es sollen 8 Wochen in einem Produktionsbetrieb, Weiterverarbeitungsbetrieb, Handelsbetrieb oder Dienstleistungsbetrieb in betriebsüblicher Vollzeit absolviert werden. Sofern die Tätigkeit in Bildungseinrichtungen oder Erziehungseinrichtungen ausgeübt wird, ist dies nur innerhalb der Verwaltung möglich."
Der Praktikant/die Praktikantin muss während des Praktikums den gleichen, umfassenden Einblick in alle Bereiche erhalten wie ein Azubi (Quelle: Praktikumsbroschüre des KM).
Die Bescheinigung über das Betriebspraktikum kann im Praktikumsamt persönlich, per Post oder als eingescanntes PDF per E-Mail abgegeben werden.