Pädagogisch-didaktisches Praktikum
Das Pädagogisch-didaktische Praktikum (PDP) ist das zweite schulische und zugleich das erste vertiefende Praktikum im Bereich Lehramt. Es muss in allen vier Lehramtsstudiengängen absolviert werden, die an der Universität Passau angeboten werden. Es gilt somit für die Lehrämter für Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien gleichermaßen als Voraussetzung zum Staatsexamen.
Zudem ist das PDP in der Regel Voraussetzung für die Absolvierung des Studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums (SFP), welches das zweite vertiefende schulische Praktikum für alle Lehramtsstudierende darstellt.
Wenn Sie den Bachelor of Education (B.Ed.) studieren entfällt für Sie die Wahlfreiheit zwischen dem Pädagogisch-didaktischen Praktikum (PDP) und einer alternativen Praktikumsform. Dies gilt auch, wenn Sie den B.Ed. zusätzlich zu einem Lehramtsstudium mit Abschluss Staatsexamen absolvieren!
Sobald Sie den B.Ed. (mit-)studieren, müssen Sie anstelle des PDP das Exercitium Paedagogicum (ExPaed) oder alternativ dazu die Lehr:werkstatt absolvieren. Die Absolvierung einer der beiden zeitaufwendigeren und zugleich praktisch fokussierteren Praktikumsalternativen (im Vergleich zum PDP) ist inhatlich durch den größeren Anteil von Pädagogik und Didaktik begründet, der mit dem Studium des Bachelors of Education einhergeht. Zugleich ist eine stärkere praktische Fokussierung eines der Hauptmerkmale des Education-Studiengangs, welcher durch Absolvierung einer der beiden Praktikumsalternativen gewährleistet wird.
Gleichzeitig entfällt die verpflichtende Absolvierung des Orientierungspraktikums (OP) für Sie, aufgrund des Ablegens eines der zeitaufwendigeren Alternativpraktika. Das OP kann (muss aber nicht) zusätzlich abgeleistet werden. Das bedeutet zugleich aber auch, dass wenn Sie das Orientierungspraktikum bereits abgelegt haben, Sie trotzdem das ExPaed oder die Lehr:werkstatt in vollem Umfang absolvieren müssen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf der Homepage vom ZLF auf der Seite Praktika im Bachelor of Education.
Vor Beginn des PDP
Orientierungspraktikum wird vorausgesetzt
Die Voraussetzungen für das PDP bestehen in praktischer Hinsicht in der vorherigen Absolvierung des Orientierungspraktikums (OP) sowie in inhaltlicher Hinsicht in dem erfolgreichen Besuch einer Einführungsvorlesung inklusive Begleitseminar (Basismodul 1).
2. Einführungsvorlesung Schulpädagogik erfolgreich absolviert
Die fachliche Voraussetzung für das PDP wie auch für eines der drei alternativen Praktika besteht im erfolgreichen Besuch des Basismoduls I Schulpädagogik (V mit BS Einführung in die Schulpädagogik) (siehe Modulkataloge ab 13/14 unter der Überschrift „Lehramt“).
Die Veranstaltung wird jedes Semester angeboten und Sie besuchen die Vorlesung (Veranstaltungsnummer 40510) und ein Begleitseminar „Einführung in die Schulpädagogik“, das Sie aus mehreren gleichen Angeboten wählen können. Die Veranstaltung wird vom Lehrstuhl für Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt Schulentwicklungs- und Professionalisierungsforschung (Herr Prof. Stegmann) und vom Lehrstuhl für Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt Schwerpunkt empirische Lehr-/Lernforschung gemeinsam durchgeführt.
Die erfolgreiche Absolvierung des gesamten Basismoduls I Schulpädagogik gilt als Voraussetzung zur Anmeldung für das PDP.
3. Im Praktikumsamt für Gymnasien an der Regierung von Niederbayern angemeldet / registriert
Für die Praktika im Lehramt Gymnasien müssen Sie sich einmalig im Praktikumsamt für Gymnasien an der Regierung von Niederbayern anmelden / registrieren. Die Anmeldefrist für das PDP ist Ende Mai/ Anfang Juni, wenn Sie das Praktikum zum Schuljahresbeginn im September/ Oktober (Sommersemesterferien) durchführen möchten.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter „Anmeldung zum Praktikum“ unter https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/ministerialbeauftragte-gymnasium/niederbayern/praktikumsamt.html
Weitere Informationen zum Ablauf des PDP im Lehramt für Gymnasien hat das Praktikumsamt für Gymnasien als Ablaufroutine (Link setzen) zusammengestellt.
Wann die beiden Blockphasen im PDP absolviert werden
Der 1. Teil des PDP (PDP I) wird in der Regel zu Beginn des Schuljahres abgeleistet, während der Sommersemesterferien (im September/Oktober). Der 2. Teil des PDP (PDP II) folgt in den darauffolgenden Wintersemesterferien (im Februar/März), zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres.
Anmeldung auf HisQis & Stud.IP
Die HISQIS-Anmeldung für ein Schulpraktikum ist seit dem Wintersemester 2018/19 für alle Schulbereiche nötig.
Wenn Sie Lehramt für Gymnasien oder Lehramt für Realschulen (und/oder den Bachelor of Education) studieren, müssen Sie sich nicht für ein Praktikum in Stud.IP einschreiben. Die Anmeldung für die Praktika erfolgt ausschließlich über das zuständige Praktikumsamt.
Stud.IP-Anmeldung für die Begleitseminare für die Schulpraktika
Sie müssen sich immer und in allen Schulbereichen für Ihre Begleitseminare zu den einzelnen Praktika jeweils in Stud.IP anmelden. In der Regel wird das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (SFP) durch verpflichtende Begleitseminare betreut.
Außerdem gibt es in der Regel auch Begleitseminare für die Lehr:werkstatt.
Einführungsveranstaltungen für das PDP I und das ExPaed
Bitte beachten Sie auch, dass in der Regel Einführungsveranstaltungen für das PDP I und das ExPaed in den Lehrämtern für Grundschulen, Mittelschulen und Gymnasien angeboten werden. Für diese ist keine Stud.IP-Anmeldung erforderlich. (Analoge Einführungsveranstaltungen im Lehramt für Realschulen gibt es nicht.)
Zeitliche Rahmenbedingungen und zu erbringende Leistungen für das PDP
In welchem Fach wird das Praktikum absolviert?
Pädagogisch-didaktisches Praktikum (PDP) und Alternativpraktika:
Im Lehramt für Realschulen sowie im Lehramt für Gymnasien absolvieren Sie den ersten Teil Ihres Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP I) im Grundlegenden Unterricht. Im zweiten Teil Ihres Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP II) hospitieren Sie in einem Ihrer zwei Unterrichtsfächer. Dies gilt auch für die Alternativen Praktika zum PDP: der Lehr:werkstatt und dem Exercitium Paedagogicum.
Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (SFP)
In Ihrem zweiten Unterrichtsfach hospitieren Sie im Studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum (SFP), dem letzten Ihrer schulischen Praktika, im Wintersemester. Dieses Unterrichtsfach darf dabei in der Regel nicht deckungsgleich mit dem Unterrichtsfach sein, in welchem Sie im PDP II hospitiert haben.
Zeitaufwand für das PDP insgesamt (PDP I und PDP II)
Das Pädagogisch-didaktische Praktikum dauert insgesamt 6 Wochen und hat einen Umfang von 150 bis 160 Stunden. Von der Stundenanzahl ist es damit das umfangreichste Ihrer schulischen Praktika. Es teilt sich in zwei Abschnitte auf, welche in Form von 2 mehrwöchigen Blöcken in den Semesterferien zu absolvieren sind:
- dem PDP I mit dem Schulpädagogischen Schwerpunkt (1. Teil des PDP)
und - dem PDP II mit einem Fachdidaktischen Schwerpunkt (2. Teil des PDP).
Beide Teile des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP I und II) werden während eines Schuljahres bei der gleichen Praktikumslehrkraft und damit in der Regel auch an der gleichen Schule absolviert.
Empfohlener Zeitpunkt zur Absolvierung des Praktikums während des Studiums
Sie können das PDP in der Regel nach Ende der Vorlesungszeit Ihres 2. Semesters beginnen. Darüber hinaus wird empfohlen, dass Sie das Praktikum und somit beide Teile des PDP in den Vorlesungsfreien Zeiten zwischen dem 2. und 4. Semester Ihres Studiums ableisten, damit Sie nicht die Gefahr einer eventuellen Verzögerung Ihres Studiums eingehen (aufgrund eines sonst wahrscheinlichen Verzugs der nachfolgenden Schulpraktika).
Demzufolge absolvieren Sie idealerweise das PDP I in den Semesterferien Ihres 2. Semesters (während der Sommersemesterferien im September / Oktober bzw. zu Beginn des Schuljahres) und entsprechend folgt das PDP II in der Vorlesungsfreien Zeit zwischen Ihrem 3. und 4. Semester (also in den darauffolgenden Wintersemesterferien im Februar / März bzw. zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres). Das heißt, dass Sie die beiden Teile des PDP in Ihren Sommersemesterferien (PDP I), zwischen dem 2. und 3. Semester, und in Ihren Wintersemesterferien (PDP II), zwischen dem 3. und 4. Semester, ablegen sollten.
Hinweis: Die Angaben zu Winter- und Sommersemester beziehen sich auf einen Studienstart im Wintersemester. In der Regel verschieben sich dementsprechend auch die Angaben zur Absolvierung der Praktika auf die Semesteranzahl bezogen (aus dem 2. wird dann das 3. Semester, aus dem 3. wird das 4. Semester und so weiter).
Dauer der Blockphasen in den verschiedenen Lehramtsstudiengängen
Für die Lehrämter für Grundschulen, Mittelschulen und Realschulen ist eine Dauer von jeweils 3 Wochen für das PDP I und das PDP II vorgesehen. Im Lehramt für Gymnasien beträgt der veranschlagte Zeitraum 2 Wochen für das PDP I und 4 Wochen für das PDP II.
Wann die beiden Blockphasen im PDP absolviert werden
Der 1. Teil des PDP (PDP I) wird in der Regel zu Beginn des Schuljahres abgeleistet, während der Sommersemesterferien (im September/Oktober). Der 2. Teil des PDP (PDP II) folgt in den darauffolgenden Wintersemesterferien (im Februar/März), zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres.
Stundenanzahl und Unterrichtsleistungen je Schwerpunkt (PDP I und PDP II)
Das PDP ist mit einem Umfang von insgesamt 150 bis 160 Stunden das zeitintensivste schulische Praktikum in Ihrem Lehramtsstudium. Eine Übersicht über die Aufteilung der Stunden und die jeweiligen Unterrichtsleistungen für jeden Schwerpunkt bietet Ihnen die nachfolgende Tabelle:
Schwerpunkt | Umfang | Unterrichtsleistungen |
---|---|---|
Teil 1 (PDP I): Schulpädagogik | 75 bis 80 Stunden (3 Wochen) | (Informationen folgen.) |
Teil 2 (PDP II): Fachdidaktik | 75 bis 80 Stunden (3 Wochen) | (Informationen folgen.) |
Alternative Schulpraktika
Expaed & Lehr:werkstatt - als Alternative zum Pädagogisch-didaktischen und Orientierungspraktikum
Sollten Sie sich für das Exercitium Paedagogicum oder die Lehr:werkstatt entscheiden, brauchen Sie das Praktikum nicht zu absolvieren.
Alle drei Alternativpraktika im Bereich Lehramt an der Universität Passau ersetzen sowohl das Orientierungspraktikum (OP) als auch das Pädagogisch-didaktische Praktikum (PDP), um dem längeren Schuleinsatz Rechnung zu tragen, der mit dieser Form der Praktika einhergeht.
Allgemeines & Aktuelles zu den Praktika
Frau Prof. Mägdefrau und Kollegium haben mit den Standards und Indikatoren für die Entwicklung von Kompetenzen in der Lehrerbildung für Sie als Praktikantin und Praktikant einen Leitfaden entwickelt, der Sie unterstützt, um Ihre Ziele in den Praxisphasen des Lehramtsstudiums zu erreichen. Die Standards sind für jedes der schulischen Praktika maßgeblich und zu berücksichtigen!
In allen Praktika besteht Anwesenheitspflicht. Eventuelle Fehlzeiten müssen nachgeholt werden - in Absprache mit der Praktikumslehrkraft.
In der LPOI (Lehramtsprüfungsordnung) finden Sie in § 34 LPO I allgemeine Informationen zu den Praktika für alle Lehrämter. Der § 36 LPO I ergänzt den § 34 um Informationen zur Didaktik der Grundschule. Gleiches gilt für den § 38 LPO I bezüglich der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschulen.
Grundlegend für die Rahmenbedingungen für die Praktika ist für die Lehrämter für Grund- und Mittelschulen die Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (das Dokument finden Sie auf der angegebenen Seite zum Download als viertes pdf). Sowie für die Lehrämter für Realschulen und Gymnasien als aktualisierte Erweiterung die Organisation der Praktika für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an Realschulen im Rahmen der LPO I.