Informationen zu den Erweiterungsfächern
Erweiterungsfach wählen
An der Universität Passau können Sie alle Unterrichtsfächer sowie Medienpädagogik und Ethik bzw. Ethik/Philosophie als Erweiterungsfach zusätzlich zu Ihren Unterrichtsfächern wählen. Informationen zu den angebotenen Unterrichtsfächern finden Sie auf der Internetpräsenz der Universität Passau im Bereich "Studium" auf der Seite Unterrichtsfächer und Fächerkombinationen in den Lehramtsstudiengängen.
Eine Übersicht der generell möglichen Erweiterungsfächer finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) zu den Erweiterungsfächern.
Kunst & Sport:
Sollten Sie sich für Sport oder Kunst als Erweiterungsfach entschließen, beachten Sie, dass dafür zuerst eine Eignungsprüfung notwendig ist. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf der zuvor angegebenen Seite.
Grundschule & Mittelschule:
Es ist möglich, das Lehramt an Grundschulen durch das Studium einer Fächergruppe der Mittelschule zu erweitern. Ebenfalls ist es möglich, das Lehramt an Mittelschulen durch das Studium der Didaktik der Grundschule zu erweitern. Bitte beachten Sie: Dieses Erweiterungsstudium ersetzt nicht das Studium des Lehramts an Grund- bzw. Mittelschulen!
Das Formular zur Wahl des Erweiterungsfaches finden Sie ebenfalls auf der Internetpräsenz der Universität Passau im Bereich "Studium" auf der Seite Doppelstudium. Es ist das gleiche Formular wie der "Antrag auf Studiengang- oder Fachwechsel". Sie müssen bei dem Antrag nur entsprechend ein Kreuz bei Erweiterung setzen!
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag und gegebenenfalls die Bescheinigung für die bestandene Eignungsprüfung müssen Sie während der Einschreibefrist am Ende des Semesters beim Studierendensekretariat abgeben, um im folgenden Semester für das Erweiterungsfach angemeldet zu sein.
Verschiedene Erweiterungsfächer verschaffen Ihnen bei der späteren Einstellung in den Lehrdienst einen Bonus. Eine Liste über die aktuellen Boni und deren Verrechnung, für die verschiedenen Lehrämter, finden Sie auf der Homepage vom "Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus" in den Merkblättern zur "Berücksichtigung der Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst" (pdf-Dokumente am Ende der Seite).
Es wird zwischen grundständiger und nachträglicher Erweiterung unterschieden.
- Bei der grundständigen Erweiterung wird im Erweiterungsfach sowohl die Erste Staatsprüfung als auch die Zweite Staatsprüfung abgelegt und bestanden.
- Bei der nachträglichen Erweiterung wird eine Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach erst nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung in der Fächerverbindung abgelegt. Daher wird in diesem Fach nicht an der Zweiten Staatsprüfung teilgenommen. Als „nachträglich“ gilt eine Erweiterung auch dann, wenn auf die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach verzichtet wird oder wenn die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung in einem bestimmten Fach nicht vorgesehen ist.
Die Regelstudienzeit, die u.a. für den Bezug von BAföG bedeutend ist, verlängert sich bei der Wahl eines Erweiterungsfachs um zwei Semester. Siehe hierzu § 20 Absatz 2 LPO I.
Beachten Sie: Die Wahl eines Erweiterungsfachs wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Höchststudiendauer aus!
Uns erreicht oft die Frage, ab welchem Semester wir die Wahl eines Erweiterungsfachs empfehlen.
Es ist natürlich möglich, dass Sie sich bereits im ersten Semester für ein Erweiterungsfach einschreiben. Grundsätzlich sollten Sie sich aber in erster Linie auf das Studium Ihrer regulären Fächerverbindung und den Fachbereich Erziehungswissenschaften konzentrieren, da dies Ihre Abschlussnote am meisten beeinflusst. Eine Anmeldung für ein Erweiterungsfach ist zu jedem Zeitpunkt Ihres Studiums möglich.
Es ist nicht möglich, die Zulassungsarbeit (Schriftliche Hausarbeit nach § 29 LPO I) im Erweiterungsfach anzufertigen.
Es ist zwischen Erweiterungsfächern zu unterscheiden, die
- gemäß LPO I den Nachweis universitärer Leistungen (in Form von Modulen oder in anderen Formen) in einem bestimmten Umfang (Leistungspunkte, Anzahl von Nachweisen) vorsehen;der Nachweis dieser universitären Leistungen zählt zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach.
- gemäß LPO I den Nachweis universitärer Leistungen nicht vorsehen; für diese Erweiterungsfächer ist eine Immatrikulation vor der Anmeldung und Zulassung zur Ersten Staatsprüfung nicht zwangsweise erforderlich, aber empfohlen.
Ob das von Ihnen gewünschte Erweiterungsfach bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung den Erwerb von universitären Leistungen vorsieht oder nicht, finden Sie in dem für Ihre Schulart gültigen Abschnitt in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I), d. h. dem Abschnitt zum Unterrichtsfach bei Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen und Realschulen und dem Abschnitt zum vertieft studierten Fach bei Lehramt für Gymnasien. In der LPO I finden sich am Ende eines Fachabschnitts – sofern für das jeweilige Fach vorgesehen – „Besondere Bestimmungen für die Erweiterung“. In Abschnitt X finden Sie die Vorgaben für die Erweiterung mit einer pädagogischen Qualifikation.
Wann lege ich die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach ab?
Die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach kann gleichzeitig mit der Ersten Staatsprüfung in der gewählten Fächerverbindung (und ggf. dem EWS-Examen) oder danach abgelegt werden. Die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach kann auch zu Beginn des Referendariats abgelegt werden.
Wie bereite ich mich auf die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach vor?
Da Sie die gleiche Prüfung wie Ihre Kommiliton*innen schreiben, die das Fach regulär belegt haben, empfehlen wir Ihnen dringend, sich entsprechend vorzubereiten.
In einigen Erweiterungsfächern müssen vor Antritt der Ersten Staatsprüfung keine Leistungen erbracht werden (bitte erkundigen Sie sich hierzu z.B. bei der Studiengangskoordination Lehramt). Dennoch raten wir dazu, Veranstaltungen im Erweiterungsfach zu belegen.
Kann ich mehr als ein Erweiterungsfach belegen?
Das ist grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass pro Prüfungszeitraum die Erste Staatsprüfung nur in einem Erweiterungsfach abgelegt werden kann.
Eine Doppelimmatrikulation (zeitgleiche Immatrikulation an zwei Universitäten) ist an der Universität Passau nicht möglich, wenn Sie bereits an einer anderen Universität immatrikuliert sind. Wenn Sie Student*in an der Universität Passau sind und ein Erweiterungsfach studieren möchten, das nicht an der Universität Passau angeboten wird, müssen Sie sich bei der anderen Universität erkundigen, ob dort eine Doppelimmatrikulation möglich ist.
Sie können sich für ein Erweiterungsstudium an der Universität Passau bewerben und immatrikulieren, wenn
- Sie nach dem erfolgreichen Absolvieren der Ersten Staatsprüfung exmatrikuliert wurden.
- Sie nach erfolgreichem Studienabschluss im Vorbereitungsdienst / Referendariat sind.
- die Zweite Staatsprüfung erfolgreich absolviert haben.
- Sie bereits Lehrer*in im Berufsleben sind.
Einführende Informationen zu den vier Lehramtsstudiengänge an der Universität Passau finden Sie unter der Rubrik "Studienangebote" unter Jura und Lehramt auf den einzelnen Studiengangsseiten. Dort finden Sie ebenfalls Informationen zu möglichen Fächerkombinationen im Lehramtsstudium, die an der Universität Passau in den einzelnen Studiengängen möglich sind. Des Weiteren werden Ihnen Informationen zum Bachelor und Master of Education auf den Seiten zum Modellstudiengang zum Erwerb von Bildungsvoraussetzungen für das Lehramt an Realschulen (Bachelor of Education) und zum Master Bildungs- und Erziehungsprozesse (Master of Arts) zur Verfügung gestellt.