Lehramt an Grundschulen
Als Teildisziplin einer am Lebenslauf orientierten Bildungswissenschaft bearbeitet die Grundschulpädagogik die mittlere und späte Kindheit und die Zusammenhänge von Kindheit, Schule und Gesellschaft. Das Lehramtsstudium richtet den Blick im Besonderen auf die schulische Grundlegung des Lernens und Lehrens und - da die Grundschule als erste und gemeinsame Schule von allen Kindern besucht werden muss - auf erfolgreiche Bildungsprozesse von Kindern unter den Bedingungen von Heterogenität.
Im Studium werden Sie dabei unterstützt, fachwissenschaftliche, fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Inhalte mit professionellem praktischen Handeln zu verbinden und zu reflektieren. Im Fokus der Aufmerksamkeit stehen dabei die Bildungsprozesse angehender Lehrkräfte, die professionelles Handeln in der Grundschule bedingen, den Umgang mit Heterogenität ermöglichen sowie deren Kompetenzen, die zur innovativen Unterrichts- und Schulentwicklung beitragen.
Das Universitätsstudium schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab, der ein zweijähriger Vorbereitungsdienst folgt, welcher mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen endet.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu:
1. Aufbau des Studiengangs
Ausführungen zum Aufbau des Studiengangs
Der Studiengang Lehramt an Grundschulen setzt sich zusammen aus:
dem Studium eines Unterrichtsfachs im Umfang von 54 ECTS-Leistungspunkten,
einer dazugehörigen Fachdidaktik im Umfang von 12 ECTS,
dem Studium der Didaktik der Grundschule (in einer Dreierdidaktik mit je 12 ECTS und Grundschulpädagogik und -Didaktik mit 34 ECTS),
dem erziehungswissenschaftlichen Studium, welches die Bereiche Schulpädagogik, allgemeine Pädgogik und Psychologie beinhaltet, im Umfang von 35 ECTS, sowie den
Gesellschaftswissenschaften mit 8 ECTS,
mehreren Praktika im Umfang von insgesamt 16 ECTS und
der schriftlichen Hausarbeit (Zulassungsarbeit) im Umfang von 10 ECTS und dem Freien Bereich.
Im sogenannten Freien Bereich erwerben Sie die auf insgesamt 210 ECTS noch offenen Leistungspunkte, welche für die Zulassung zur ersten Staatsprüfung benötigt werden. Hierzu stehen Ihnen zusätzliche Lehrveranstaltungen aus dem Bereich EWS, den Didaktiken oder dem Unterrichtsfach zur Auswahl.
Alle Merkblätter und Formulare zum Freien Bereich finden Sie auf den Seiten des Prüfungssekretariats unter "Studien- und Prüfungsleistungen an der Universität".
Um zum Fächerexamen am Ende Ihres Studiums zugelassen zu werden, müssen Sie eine Zulassungsarbeit in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften anfertigen.
Das Thema sollten Sie spätestens ein Jahr vor der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung mit einer prüfungsberechtigten Person absprechen. Erkundigen Sie sich daher unbedingt im Vorfeld bei Ihrem gewünschten Prüfer/Ihrer gewünschten Prüferin (insbesondere bei Wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen), ob die Prüfberechtigung über das Kultusministerium vorliegt. Der Umfang der Arbeit ist nicht durch die LPO I festgelegt, Sie besprechen alle Formalia mit Ihrem Prüfer/mit Ihrer Prüferin – neben dem Umfang auch die Bearbeitungszeit. Die Abgabe der Zulassungsarbeit erfolgt bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung im Frühjahrstermin bis spätestens 1. August des Vorjahres oder bei der Anmeldung im Herbsttermin bis spätestens 1. Februar desselben Jahres beim Prüfer/bei der Prüferin. Mit Nachtermin verlängert sich die Abgabefrist bis zum 1. Oktober beziehungsweise bis zum 1. April. Diese Fristen sind immer gleich.
Die Zulassungsarbeit muss im Prüfungssekretariat nicht angemeldet werden. Diese wird sozusagen durch Angabe von Fach und Prüfer:in im Anmeldeformular „Teil A“ für Ihr Fächerexamen „angemeldet“. Nach der Korrektur wird ein Gutachten erstellt und Sie bekommen eine Note in ganzen Notenstufen. Mit mindestens der Note 4 erhalten Sie auf die Zulassungsarbeit 10 ECTS-LP. Die Zulassungsarbeit muss nicht in HisQis angemeldet werden. Die Note wird direkt vom Prüfungssekretariat nach Erhalt des Gutachtens eingetragen.
Weitere Informationen zu Abgabe und Formalia sehen Sie auf der Website des Prüfungssekretariats unter „Staatsexamen“.
2. Erweiterung des Studiums
Das Studium für das Lehramt an Grundschulen kann an der Universität Passau durch das Studium eines weiteren Unterrichtsfaches, durch Ethik, Medienpädagogik oder durch das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule erweitert werden.
Zudem ist es möglich, das Grundschullehramts-Studium durch den Master Bildungs- und Erziehungsprozesse zu ergänzen.
3. Unterrichtsfächer und Kombinationsmöglichkeiten
Deutsch
Didaktik des Deutschen als Zweitsprache*
Englisch
Geographie
Geschichte
Kath. Religionslehre
Kunst (mit Eignungsprüfung)
Mathematik
Sozialkunde*
Sport (mit Eignungsprüfung)
Ethik (nur als Erweiterungsfach)
* Die Fächer Sozialkunde, Didaktik des Deutschen als Zweitsprache und Arbeitslehre wurden durch die Änderung der Bayerischen Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. Mai 2020 umbenannt. Die neuen Fächerbezeichnungen lauten „Politik und Gesellschaft“, „Deutsch als Zweitsprache“ und „Beruf und Wirtschaft“
Innerhalb der Dreierdidaktik dürfen Sie Ihr Unterrichtsfach nicht noch einmal als Didaktikfach wählen. Auch im Rahmen der Dreierdidaktik darf ein Fach nicht zweimal gewählt werden.
Für die Didaktikfächer Musik, Kunst oder Sport ist keine Eignungsprüfung zu absolvieren.
Unterrichtsfach | Didaktikfächer ("Dreierdidaktik") |
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Deutsch | 1. Didaktikfach: Deutsch Sofern Sie Deutsch bereits als Unterrichtsfach studieren, belegen Sie eines der folgenden Fächer: Englisch, Geographie, Geschichte, Katholische Religionslehre, Didaktik des Deutschen als Zweitsprache* oder Sozialkunde*. |
2. Didaktikfach: Mathematik Sofern Sie Mathematik bereits als Unterrichtsfach studieren, belegen Sie eines der folgenden Fächer: Englisch, Geographie, Geschichte, Katholische Religionslehre, Didaktik des Deutschen als Zweitsprache* oder Sozialkunde*. | |
3. Didaktikfach: Kunst, Musik oder Sport Sollte Kunst Ihr Unterrichtsfach sein, so können Sie beim dritten Didaktikfach zwischen Englisch, Geographie, Geschichte, Katholische Religionslehre, Musik, Sozialkunde, Didaktik des Deutschen als Zweitsprache oder Sport wählen. Wenn Sie Sport als Unterrichtsfach belegt haben, so können Sie zwischen Englisch, Geographie, Geschichte, Katholische Religionslehre, Musik, Sozialkunde*, Didaktik des Deutschen als Zweitsprache* oder Kunst wählen. |
*Die Fächer Sozialkunde, Didaktik des Deutschen als Zweitsprache und Arbeitslehre wurden durch die Änderung der Bayerischen Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. Mai 2020 umbenannt. Die neuen Fächerbezeichnungen lauten „Politik und Gesellschaft“, „Deutsch als Zweitsprache“ und „Beruf und Wirtschaft“
4. Studienorganisation
DieStudien- und Prüfungsordnung des Studiengangs regelt alle formalen Richtlinien wie Prüfungsmodalitäten oder den Aufbau des Studiengangs. Sie finden sie auf den Seiten der Universität unter dem Titel "Studienordnung für das Lehramt und Prüfungsordnung für die studienbegleitend abzulegenden Prüfungen (...)"
Die Modulkataloge dienen Ihnen als Hilfestellung in Ihrem Studium und bei der Stundenplanerstellung. Hier haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu Modulinhalten, Anwesenheitspflicht, Prüfungsformaten sowie Studienverlaufsplänen zusammengefasst.
5. Weitere Informationen und Links
Weitere Informationen sind in der detaillierten Infoschrift der Studienberatung für Sie zusammengestellt. Diese finden sie auf der Studiengangsseite unter Downloads und Links. Beachten Sie darin bitte besonders die Informationen über die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung. Beachten Sie auch, dass Sie für die Meldung zum Staatsexamen teilweise weitere, nicht bepunktete Zulassungsvoraussetzungen wie zum Beispiel die Sprachqualifikation B2 in Englisch, nachweisen müssen. Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Zusätzliche Informationen haben wir Ihnen auf folgenden Seiten zusammengefasst:
Studiengangsseite
Informationen zur Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst
Informationen zur Eignungsprüfung Kunst
Informationen zur Eignungsprüfung Sport