Lehramt an Mittelschulen
Das Studium des Lehramts an Mittelschulen ist, genau wie der spätere Beruf des Mittelschullehrers beziehungsweise der Mittelschullehrerin, abwechslungsreich und vielfältig. Um sie umfassend auf Ihr späteres Berufsleben vorzubereiten, umfasst das Studium des Lehramts an Mittelschulen an der Universität Passau neben den fachwissenschaftlichen auch bildungswissenschaftliche sowie fachdidaktische Inhalte. Zudem können Sie durch die unterschiedlichen Praktika, welche Sie im Laufe Ihres Studiums ableisten, wichtige Erfahrungen sammeln und das Gelernte schon vor der Ersten Staatsprüfung in der Praxis anwenden.
Das Universitätsstudium schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab, der ein zweijähriger Vorbereitungsdienst folgt, welcher mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen endet.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu:
1. Aufbau des Studiengangs
Ausführungen zum Aufbau des Studiengangs
Der Studiengang Lehramt an Mittelschulen setzt sich zusammen aus:
dem Studium eines Unterrichtsfachsim Umfang von 54 ECTS-Leistungspunkten,
einer dazugehörigen Fachdidaktik im Umfang von 12 ECTS,
dem Studium der Didaktik einer Fächergruppe der Mittelschule (in der Dreierdidaktiken mit je 18 ECTS, Mittelschulpädagogik und –didaktik mit 6 ECTS, Berufsorientierung mit 5 ECTS und ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum mit 5 ECTS),
dem Erziehungswissenschaftlichen Studium, welches die Bereiche Schulpädagogik, allgemeine Pädagogik und Psychologie beinhaltet, im Umfang von 35 ECTS, sowie den Gesellschaftswissenschaften mit 8 ECTS,
mehreren Praktika im Umfang von insgesamt 11 ECTS,
der schriftlichen Hausarbeit (Zulassungsarbeit) im Umfang von 10 ECTS und dem Freien Bereich.
Im sogenannten Freien Bereich erwerben Sie die auf insgesamt 210 ECTS noch offenen Leistungspunkte, welche für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung benötigt werden. Hierzu stehen Ihnen zusätzliche Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Erziehungswissenschaften, den Didaktiken oder dem Unterrichtsfach zur Auswahl. Alle Merkblätter und Formulare zum Freien Bereich finden Sie auf den Seiten des Prüfungssekretariats unter "Studien- und Prüfungsleistungen an der Universität".
Um zum Fächerexamen am Ende Ihres Studiums zugelassen zu werden, müssen Sie eine Zulassungsarbeit in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften anfertigen.
Das Thema sollten Sie spätestens ein Jahr vor der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung mit einer prüfungsberechtigten Person absprechen. Erkundigen Sie sich daher unbedingt im Vorfeld bei Ihrem gewünschten Prüfer/Ihrer gewünschten Prüferin (insbesondere bei Wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen), ob die Prüfberechtigung über das Kultusministerium vorliegt. Der Umfang der Arbeit ist nicht durch die LPO I festgelegt, Sie besprechen alle Formalia mit Ihrem Prüfer/mit Ihrer Prüferin – neben dem Umfang auch die Bearbeitungszeit. Die Abgabe der Zulassungsarbeit erfolgt bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung im Frühjahrstermin bis spätestens 1. August des Vorjahres oder bei der Anmeldung im Herbsttermin bis spätestens 1. Februar desselben Jahres beim Prüfer/bei der Prüferin. Mit Nachtermin verlängert sich die Abgabefrist bis zum 1. Oktober beziehungsweise bis zum 1. April. Diese Fristen sind immer gleich.
Die Zulassungsarbeit muss im Prüfungssekretariat nicht angemeldet werden. Diese wird sozusagen durch Angabe von Fach und Prüfer:in im Anmeldeformular „Teil A“ für Ihr Fächerexamen „angemeldet“. Nach der Korrektur wird ein Gutachten erstellt und Sie bekommen eine Note in ganzen Notenstufen. Mit mindestens der Note 4 erhalten Sie auf die Zulassungsarbeit 10 ECTS-LP. Die Zulassungsarbeit muss nicht in HisQis angemeldet werden. Die Note wird direkt vom Prüfungssekretariat nach Erhalt des Gutachtens eingetragen.
Weitere Informationen zu Abgabe und Formalia sehen Sie auf der Website des Prüfungssekretariats unter „Staatsexamen“.
2. Erweiterung des Studiums
Das Studium für das Lehramt an Mittelschulen kann an der Universität Passau durch das Studium eines weiteren Unterrichtsfaches, durch Ethik, Medienpädagogik oder durch das Studium der Didaktik der Grundschule erweitert werden.
Zudem ist es möglich, das Studium des Lehramts an Mittelschulen durch den Master Bildungs- und Erziehungsprozesse zu ergänzen.
3. Unterrichtsfächer und Kombinationsmöglichkeiten
Deutsch
Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DiDaZ)*
Englisch
Geographie
Geschichte
Informatik
Kath. Religionslehre
Kunst (mit Eignungsprüfung)
Mathematik
Sozialkunde*
Sport (mit Eignungsprüfung)
Ethik (nur als Erweiterungsfach)
*Die Fächer Sozialkunde, Didaktik des Deutschen als Zweitsprache und Arbeitslehre wurden durch die Änderung der Bayerischen Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. Mai 2020 umbenannt. Die neuen Fächerbezeichnungen lauten „Politik und Gesellschaft“, „Deutsch als Zweitsprache“ und „Beruf und Wirtschaft“
Für die Kombination der Didaktikfächer gelten grundsätzlich folgende Regeln:
- Sie dürfen Ihr Unterrichtsfach nicht als eines der drei Didaktikfächer wählen.
- Sie müssen drei unterschiedliche Didaktikfächer wählen.
- Wenn Sie Deutsch oder Didaktik des Deutschen als Zweitsprache als Unterrichtsfach gewählt
haben, dürfen Sie keines der beiden Fächer als Didaktikfach wählen.
Insgesamt wählen Sie also vier Fächer, ein Unterrichtsfach und drei verschiedene Didaktikfächer.
Für die Didaktikfächer Musik, Kunst oder Sport ist keine Eignungsprüfung zu absolvieren.
Grundsätzlich gilt:
- Didaktikfach: Deutsch oder Mathematik
- Didaktikfach: ein weiteres Fach
- Didaktikfach: Kunst, Musik, Sport oder Katholische Religionslehre
Es ergeben sich folgende mögliche Fächerkombinationen:
Unterrichtsfach | Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule (Dreierdidaktik) | ||
---|---|---|---|
Deutsch Didaktik des Deutschen als Zweitsprache* Englisch Geographie Geschichte Informatik Kath. Religionslehre Kunst Mathematik Sozialkunde* Sport | 1. Didaktikfach: Deutsch oder Mathematik Wenn Sie Deutsch als Unterrichtsfach gewählt haben, können Sie eines der folgenden Fächer wählen: Arbeitslehre*, Englisch, Geographie, Geschichte, Mathematik, Sozialkunde*. Bei der Wahl des Faches Mathematik als Unterrichtsfach haben Sie die Wahl zwischen folgenden Fächern: Arbeitslehre*, Deutsch, Didaktik des Deutschen als Zweitsprache*, Englisch, Geographie, Geschichte, Sozialkunde*. Ist Ihr Unterrichtsfach Didaktik des Deutschen als Zweitsprache*, müssen Sie Mathematik wählen. | ||
2. Didaktikfach: ein weiteres Fach Arbeitslehre*, Deutsch, Didaktik des Deutschen als Zweitsprache*, Englisch, Geographie, Geschichte, Mathematik oder Sozialkunde* | |||
3. Didaktikfach: Musik oder Kunst oder Sport oder Katholische Religionslehre Sollten Kunst, Sport oder Katholische Religionslehre Ihr Unterrichtsfach sein, so können Sie beim dritten Didaktikfach unter folgenden Fächern wählen: |
* Die Fächer Sozialkunde, Didaktik des Deutschen als Zweitsprache und Arbeitslehre wurden durch die Änderung der Bayerischen Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. Mai 2020 umbenannt. Die neuen Fächerbezeichnungen lauten „Politik und Gesellschaft“, „Deutsch als Zweitsprache“ und „Beruf und Wirtschaft“.
4. Studienorganisation
DieStudien- und Prüfungsordnung des Studiengangs regelt alle formalen Richtlinien wie Prüfungsmodalitäten oder den Aufbau des Studiengangs. Sie finden sie auf den Seiten der Universität unter dem Titel "Studienordnung für das Lehramt und Prüfungsordnung für die studienbegleitend abzulegenden Prüfungen (...)"
Die Modulkataloge dienen Ihnen als Hilfestellung in Ihrem Studium und bei der Stundenplanerstellung. Hier haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu Modulinhalten, Anwesenheitspflicht, Prüfungsformaten sowie Studienverlaufsplänen zusammengefasst.
5. Weitere Informationen und Links
Weitere Informationen sind in der detaillierten Infoschrift der Studienberatung für Sie zusammengestellt. Diese finden sie auf der Studiengangsseiten unter Downloads und Links. Beachten Sie darin bitte besonders die Informationen über die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung. Beachten Sie auch, dass Sie für die Meldung zum Staatsexamen teilweise weitere, nicht bepunktete Zulassungsvoraussetzungen wie zum Beispiel die Sprachqualifikation B2 in Englisch, nachweisen müssen. Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Zusätzliche Informationen haben wir Ihnen auf folgenden Seiten zusammengefasst:
Studiengangsseite
Informationen zur Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst
Informationen zur Eignungsprüfung Kunst
Informationen zur Eignungsprüfung Sport