Alternative Praktika: Formalia, Handakten & Ansprechpersonen
Formalia zu den alternativen Praktika
Zeitlicher Aufwand für die alternativen Praktika
Mit den alternativen Praktika geht ein nicht unerheblicher zeitlicher wie organisatorischer Mehraufwand einher, den Sie unbedingt mitberücksichtigen sollten, falls Sie sich für eines der drei Angebote entscheiden. Der Mehraufwand kommt unter anderem dadurch zustande, da alle drei Praktika über einen Zeitraum von einem gesamten Schuljahr angelegt sind (in der Regel mit Blockphasen in den Semesterferien und regelmäßigen Unterrichtsteilnahmen während der Vorlesungszeit) und darüber hinaus teils durch den Besuch zusätzlicher universitärer Veranstaltungen charakterisiert sind.
Genau dadurch kommt es aber auch zu einer starken praktischen Fokussierung im Kontext Lehren, wodurch sich der große Vorteil der Praktikumsalternativen ergibt.
Einführungsvorlesung als Voraussetzung zum Praktikum
Die fachliche Voraussetzung für das PDP wie auch für eines der drei alternativen Praktika besteht in dem erfolgreichen Besuch einer Einführungsvorlesung zur Schulpädagogik sowie dem Begleitseminar zur Vorlesung. Dies ist gleichbedeutend mit dem Bestehen des Basismoduls 1 (Vergleich dazu den Modulkatalog Erziehungswissenschaft (EWS). Diesen finden Sie auf unserer Seite Modulkataloge ab 13/14 unter der Überschrift "Studienpläne modularisiertes Lehramt nach den Bologna-II-Kriterien ab Wintersemester 2013/14").
In der Regel werden dafür zwei Vorlesungen pro Semester angeboten. Dabei handelt es sich jeweils um eine Vorlesung zur "Einführung in die Schulpädagogik", mit einem jeweils dazugehörigen Seminar. Die Vorlesungen werden zum einen vom Lehrstuhl für Schulpädagogik (Herr Prof. Seibert) und zum anderen vom Lehrstuhl für Erziehungswissenschaft (Frau Prof. Mägdefrau) angeboten:
- Einführung in die Schulpädagogik von Herrn Prof. Seibert (Veranstaltungsnummer: 40510)
- Einführung in die Schulpädagogik von Frau Prof. Mägdefrau (Veranstaltungsnummer: 40710)
Beide Vorlesungen zur "Einführung in die Schulpädagogik" sind als äquivalent zueinander anzusehen. Es steht Ihnen frei welche der beiden Vorlesungen Sie besuchen. Die erfolgreiche Absolvierung einer der beiden Vorlesungen (und des entsprechenden Begleitseminars) genügt als Voraussetzung zur Anmeldung für das PDP.
Beachten Sie: Ohne Nachweis (HISQIS-Auszug) über das Bestehen des Moduls (Basismodul I) kann keines der vier Praktika angetreten werden!
Praktikumsfächer im Lehramt für Grund- und Mittelschulen
Pädagogisch-didaktisches Praktikum (PDP) und Alternativpraktika:
Im Lehramt für Grundschulen sowie im Lehramt für Mittelschulen absolvieren Sie den ersten Teil Ihres Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP I) mit Bezug auf den Schulpädagogischen Schwerpunkt. Im zweiten Teil Ihres Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP II) hospitieren Sie in einem Ihrer drei Didaktikfächer (Fachdidaktischer Schwerpunkt). Dies gilt auch für die Alternativen Praktika zum PDP: der Lehr:werkstatt und dem Exercitium Paedagogicum.
Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (SFP):
Das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (SFP), das dem abgeschlossenen PDP (PDP I und PDP II) folgt, absolvieren Sie in Ihrem Unterrichtsfach im Sommersemester.
Zusätzlich studienbegleitendes Praktikum (ZSP):
Ein Praktikum in einem weiteren Fach der Dreierdidaktik absolvieren Sie mit dem Zusätzlich studienbegleitenden Praktikum (ZSP), dem letzten Ihrer schulischen Praktika (Wintersemester). Dieses Didaktikfach darf dabei nicht deckungsgleich mit dem Didaktifach sein, in welchem Sie im PDP II hospitiert haben.
ZSP: Ausnahmen für Fachwahl im Lehramt für Grundschulen
1.) Bei einem Lehramtsstudium für Grundschulen kann auch "Schriftspracherwerb" beziehungsweise "Heimat- und Sachunterricht" als Fach gewählt werden.
2.) Wenn "Katholische Religionslehre" in der Dreierdidaktik gewählt wurde, muss das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum in Katholischer Religionslehre absolviert werden!
SFP und ZSP: Ausnahme bei Unterrichtsfach Sport im Lehramt für Grund- oder Mittelschulen - andere Reihenfolge der studienbegleitenden Praktika!
Wenn Sie Sport als Unterrichtsfach studieren, absolvieren Sie zunächst das ZSP (Didaktikfach im Sommersemester) und anschließend das SFP (Unterrichtsfach im Wintersemester). Diese Umkehrung in der Reihenfolge der beiden Schulpraktika ergibt sich aufgrund der nicht-vorhandenen Möglichkeit an den Praktikumsschulen während des Sommersemesters im Fach Sport ein Praktikum abzuleisten.
Diese Regelung gilt nur bei Unterrichtsfach Sport!
Praktikumsfächer im Lehramt für Realschulen und Gymnasien
Pädagogisch-didaktisches Praktikum (PDP) und Alternativpraktika:
ImLehramt für Realschulen sowie im Lehramt für Gymnasien absolvieren Sie den ersten Teil Ihres Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP I) im Grundlegenden Unterricht. Im zweiten Teil Ihres Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP II) hospitieren Sie in einem Ihrer zwei Unterrichtsfächer. Dies gilt auch für die Alternativen Praktika zum PDP: der Lehr:werkstatt und dem Exercitium Paedagogicum.
Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (SFP)
In Ihrem zweiten Unterrichtsfach hospitieren Sie im Studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum (SFP), dem letzten Ihrer schulischen Praktika, im Wintersemester. Dieses Unterrichtsfach darf dabei in der Regel nicht deckungsgleich mit dem Unterrichtsfach sein, in welchem Sie im PDP II hospitiert haben.
Handakten für den Schulpädagogischen Schwerpunkt
Für weitere Informationen zum Ablauf des Exercitium Paedagogicums (ExPaed) in den Lehrämtern für Grund- und Mittelschulen hat Ihnen das Praktikumsamt für Grund- und Mittelschulen auch eine Ablaufroutine für das ExPaed in den Lehrämtern für Grund- und Mittelschulen erstellt.
Handakte für das ExPaed A:
Bitte beachten Sie: Die Handakte für das ExPaed A müssen Sie in der Praktikumswerkstatt (IG 204) schon zum Ende des Schulhalbjahres abgeben: spätestens in der letzten Schulwoche des jeweiligen Halbjahres - nicht erst 4 Wochen später!
Das bedeutet:
- bei einem Praktikumsbeginn im September geben Sie die Handakte in der zweiten vollen Woche im Februar ab
und - bei einem Praktikumsbeginn im Februar geben Sie diese in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien ab.
Dies begründet sich durch die höhere Anzahl der Praktika im Lehramtsstudium für Grund- und Mittelschulen und dem damit einhergehenden Mehraufwand an Korrekturen.
Im Lehramt für Grundschulen gibt es für das Exercitium Paedagogicum Modellcurriculum (ExPaed MC) und die Lehr:werkstatt nur jeweils eine gemeinsame Handakte für den 1. und 2. Teil des jeweiligen Praktikums. Die Handakten für die Lehr:werkstatt und das Modellcurriculum erhalten Sie jeweils beim Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und -didaktik (Frau Prof. Hansen), welcher auch die jeweiligen Begleitseminare zu den Praktika betreut. Die Handakten geben Sie in der Lernwerkstatt vom Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und -didaktik ab.
Beachten Sie bitte: Auch wenn es für das ExPaed MC und die Lehr:werkstatt im Lehramtsstudium für Grundschulen für beide Teile des jeweiligen Praktikums nur eine "große" Handakte gibt, müssen Sie dennoch nach jeder Praktikumsphase die Handakte abgeben. Das bedeutet, dass Sie nach dem ersten Halbjahr (1. Schulhalbjahr / 1. Praktikumssemester) die Handakte für den 1. Teil des Praktikums abgeben und nach dem zweiten Halbjahr (2. Schulhalbjahr / 2. Praktikumssemester) geben Sie die Handakte für den 2. Teil ab!
Alle Unterlagen (Handakte/Portfolio, Deckblatt, Praktikumskarte) für die Handakten für den schulpädagogischen Teil finden Sie auf der Homepage vom Lehrstuhl für Erziehungswissenschaft im Bereich "Praktikum", auf den entsprechenden Seiten zu den einzelnen Praktika. Der Lehrstuhl von Frau Mägdefrau zeichnet sich für folgende Praktika verantwortlich:
- PDP I (Lehramt für Realschulen)
- ExPaed A (Lehramt für Realschulen / Bachelor of Education)
- 1. Teil der Lehr:werkstatt (Lehramt für Realschulen / Bachelor of Education und Lehramt für Gymnasien)
Die Unterlagen geben Sie dort auch ab, bei der für die Schulpraktika zuständigen Ansprechpartnerin am Lehrstuhl von Frau Mädegfrau: Frau Martina Riel.
Für weitere Informationen zum Ablauf des Exercitium Paedagogicums (ExPaed) im Lehramt für Gymnasien hat Ihnen das Praktikumsamt für Gymnasien auch eine Ablaufroutine für das ExPaed im Lehramt für Gymnasien erstellt.
Handakte für das ExPaed A:
Ansprechpersonen und Kontakte für (weitere) Handakten
Ansprechpersonen und Abgabefristen für die Handakten für Schulpädagogischen Schwerpunkt
Ansprechperson (Grundschule, Mittelschule, Gymnasium):
Bei allen Fragen zur Handakte für das PDP I (1. Teil des Pädagogisch-didaktischen Praktikums) und zur Handakte für das ExPaed A (1. Teil des Exercitium Paedagogicums) kontaktieren Sie bitte unsere Tutoren in der Praktikumswerkstatt (IG 401) im Institutsgebäude (IG).
Unser/-e Kollege/-innen sind nur während der Sprechzeiten persönlich oder telefonisch erreichbar. In den Schulferien erreichen Sie diese nur über E-Mail!
Ausnahmen: Lehramt für Realschulen und Handakte für Lehr:werkstatt!
Bitte beachten Sie, dass für Lehramtsstudierende für Realschulen und für Studierende des Bachelors of Education die Mitarbeiterinnen vom Lehrstuhl für Erziehungswissenschaft Ihre Ansprechpartnerinnen für die Schulpraktika sind! Diese sind auch für Lehramtsstudierende für Gymnasien zuständig, wenn es um den 1. Teil der Handakte für die Lehr:werkstatt geht.
Abgabe und Frist:
Sie geben die Handakte (PDP I, ExPaed A s. Ausnahme) bei Ihrer zuständigen Tutorin in der Praktikumswerkstatt (IG 204) ab. Die Abgabe der jeweiligen Handakte erfolgt spätestens vier Wochen nach Praktikumsende (Ende eines Praktikumblocks). Fristbeginn ist der letzte Praktikumstag.
Diese Frist gilt auch für Studierende im Lehramt für Realschulen und/oder des Bachelors of Education!
Ausnahme: Abgabefrist für die Handakte ExPaed A (Grund- und Mittelschule)
Eine Ausnahme bildet die Abgabe der Handakte für dasExPaedA im Lehramt für Grund- und Mittelschulen. Diese müssen Sie bereits in der letzten Schulwoche abgeben!
Das bedeutet, dass Sie die Handakte für das ExPaed A bei einem Praktikumsbeginn im September spätestens in der zweiten vollen Woche im Februar abgeben müssen und bei einem Praktikumsbeginn im Februar geben Sie diese spätestens in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien ab.
Ansprechpartnerinnen und -partner für Schulpädagogischen Schwerpunkt - Sprechzeiten der Praktikumswerkstatt (IG 401))
Achtung: In den Schulferien ist die Praktikumswerkstatt nicht besetzt!
Lehramt | Ansprechperson | Sprechzeiten | Hinweis | |
---|---|---|---|---|
Grundschule | Simone Kühnemann | Freitag: 10:30 - 11:30 Uhr | ||
Grundschule | Iris el Mahmoud | Mittwoch: 13:00 - 14:00 Uhr | ||
Grundschule | Sibylle Kratschmer | Donnerstag: 14:00 - 15:00 Uhr | ||
Mittelschule | Andreas Bauer | Mittwoch: 15:00 - 16:00 Uhr | ||
Mittelschule | Michael Freund | Donnerstag: 8:30 - 9:30 Uhr | ||
Grundschule | Stephanie Reichardt | Donnerstag: 8:30 - 9:30 Uhr | ||
Grundschule | Evi Meisinger | Freitag: 09:30 - 10:30 Uhr | ||
Realschule | Martina Riel (PHIL, Raum 379) | für Details siehe Homepage vom Lehrstuhl für Erziehungswissenschaft | ||
Luise Zailer | Projektkoordination Lehr:werkstatt |
Telefonisch können Sie unsere Kolleginnen und Kollegen in der Praktikumswerkstatt unter den Nummern 0851/509-3484 oder 0851/509-3485 zu den angegebenen Sprechzeiten erreichen. Die Tutorinnen und Tutoren in der Praktikumswerkstatt sind in den Schulferien nur über E-Mail erreichbar.
Auf den Seiten Ihrer jeweiligen Fachdidaktik finden Sie in der Regel alle relevanten Informationen zu der Handakte für das PDP II (und für den 2. Teil der Handakte für die alternativen Praktika) sowie für die Handakte zum Studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum (SFP).
Außerdem bieten diese Ihnen Informationen zu der Handakte für das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum (ZSP), welches Lehramtsstudierende für Grund- und Mittelschulen zusätzlich zum SFP absolvieren müssen.
Fach | Fachdidaktik | Kontakt |
---|---|---|
Deutsch | Professur für Didaktik der Deutschen Sprache und Literatur | Prof. Dr. Karla Müller |
Englisch | Didaktik der Englischen Sprache | Dr. Maximilian Ragaller |
Französisch | Fachdidaktik Französisch | Akademischer Direktor Karlheinz Jopp-Lachner |
Geographie | Fachbereich Geographie | Dr. Gerd Bauriegel |
Geschichte | Professur für Didaktik der Geschichte | Prof. Dr. Andreas Michler |
Informatik | Didaktik der Informatik | Akademische Beamtin Ute Heuer |
Katholische Religionslehre | Lehrstuhl für Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts | Prof. Dr. Hans Mendl |
Kunst | Professur für Kunstpädagogik / Ästhetische Erziehung | Prof. Dr. Alexander Glas |
Mathematik | Professur für Didaktik der Mathematik | Prof. Dr. Matthias Brandl |
Musik | Professur für Musikpädagogik | Prof. Dr. Gabriele Schellberg |
Sozialkunde | Professur für Politische Bildung | Prof. Dr. Claire Moulin-Doos |
Sport | Sportzentrum | Akademischer Beamter Matthias Lehner |
Wirtschaftswissenschaften | Lehreinheit für Wirtschaftsdidaktik | Akademischer Oberrat Gerhard Hopf |
Hinweis: 2. Teil der Handakten für die alternativen Schulpraktika
Die Fachdidaktiken an der Universität Passau sind im Bereich Lehramt in 13 Einheiten strukturiert. Bitte beachten Sie: Die Handakte für den 2. Teil der Alternativpraktika geben Sie bei der Fachdidaktik ab, wo Sie das Praktikum auch belegen! Eine Ausnahme bilden hier lediglich die beiden Handakten für das Modellcurriculum und für die Lehr:werkstatt im Bereich Grundschule - diese geben Sie jeweils beim Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und -didaktik ab (siehe Punkt zuvor: Handakte und Kontakt für das Modellcurriculum (MC / Expaed MC) und für die Lehr:werkstatt im Lehramt für Grundschulen).
Allgemeines & Aktuelles zu den Praktika
Frau Prof. Mägdefrau und Kollegium haben mit den Standards und Indikatoren für die Entwicklung von Kompetenzen in der Lehrerbildung für Sie als Praktikantin und Praktikant einen Leitfaden entwickelt, der Sie unterstützt, um Ihre Ziele in den Praxisphasen des Lehramtsstudiums zu erreichen. Die Standards sind für jedes der schulischen Praktika maßgeblich und zu berücksichtigen!
In allen Praktika besteht Anwesenheitspflicht. Eventuelle Fehlzeiten müssen nachgeholt werden - in Absprache mit der Praktikumslehrkraft.
In der LPOI (Lehramtsprüfungsordnung) finden Sie in § 34 LPO I allgemeine Informationen zu den Praktika für alle Lehrämter. Der § 36 LPO I ergänzt den § 34 um Informationen zur Didaktik der Grundschule. Gleiches gilt für den § 38 LPO I bezüglich der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschulen.
Grundlegend für die Rahmenbedingungen für die Praktika ist für die Lehrämter für Grund- und Mittelschulen die Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (das Dokument finden Sie auf der angegebenen Seite zum Download als viertes pdf). Sowie für die Lehrämter für Realschulen und Gymnasien als aktualisierte Erweiterung die Organisation der Praktika für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an Realschulen im Rahmen der LPO I.