Praktika im Bachelor of Education
Pflichtpraktika im Bachelor of Education
Exercitium Paedagogicum (ExPaed) oder Lehr:werkstatt
Sobald Sie den B.Ed. (mit-)studieren, müssen Sie anstelle des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP) das Exercitium Paedagogicum (ExPaed) oder die Lehr:werkstatt absolvieren.
Studienbegleitendes Fachdidaktisches Praktikum
Im Anschluss an das ExPaed oder die Lehr:werstatt ist das Studienbegleitende Fachdidaktische Praktikum (SFP) zu absolvieren. Dieses findet semesterbegleitend Mittwochvormittag statt und wird in einem Ihrer gewählten Fächer absolviert.
Zusätzlich benötigte Praktika für das Erste Staatsexamen
Betriebs- oder Kaufmännisches Praktikum
Falls Sie neben dem Bachelor of Education auch die Zulassung zum Ersten Staatsexamen anstreben, um das "reguläre" Lehramtsstudium für Realschulen zusätzlich zum B.Ed. zu absolvieren, müssen Sie neben dem ExPaed beziehungsweise der Lehr:werkstatt noch das das Betriebs- oder das Kaufmännische Praktikum ablegen.
Ein Kaufmännisches Praktikum (KP), anstelle eines Betriebspraktikums, müssen alle Lehramtsstudierenden für Gymnasien (4 Monate) oder Realschulen (3 Monate) mit Fach Wirtschaftswissenschaften ableisten.
Optional: Orientierungspraktikum
Die verpflichtende Absolvierung des Orientierungspraktikums (OP) entfällt für Sie, aufgrund des Ablegens eines der zeitaufwendigeren Alternativpraktika. Das Orientierungspraktikum kann (muss aber nicht) zusätzlich abgeleistet werden. Das bedeutet zugleich aber auch, dass wenn Sie das OP bereits abgelegt haben, Sie trotzdem das ExPaed oder die Lehr:werkstatt in vollem Umfang absolvieren müssen.
Ansprechpersonen für den Bachelor of Education
Fragen zum Bachelor of Education sowie dem Masterstudiengang Bildungs- und Erziehungsprozesse beantworten Ihnen die Studiengangskoordinatoren Lehramt. An diese können Sie sich auch richten, wenn Sie organisatorische Fragen zu den Praktika in den beiden Studiengängen haben.
Allgemeines & Aktuelles zu den Praktika
Frau Prof. Mägdefrau und Kollegium haben mit den Standards und Indikatoren für die Entwicklung von Kompetenzen in der Lehrerbildung für Sie als Praktikantin und Praktikant einen Leitfaden entwickelt, der Sie unterstützt, um Ihre Ziele in den Praxisphasen des Lehramtsstudiums zu erreichen. Die Standards sind für jedes der schulischen Praktika maßgeblich und zu berücksichtigen!
In allen Praktika besteht Anwesenheitspflicht. Eventuelle Fehlzeiten müssen nachgeholt werden - in Absprache mit der Praktikumslehrkraft.
In der LPOI (Lehramtsprüfungsordnung) finden Sie in § 34 LPO I allgemeine Informationen zu den Praktika für alle Lehrämter. Der § 36 LPO I ergänzt den § 34 um Informationen zur Didaktik der Grundschule. Gleiches gilt für den § 38 LPO I bezüglich der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschulen.
Grundlegend für die Rahmenbedingungen für die Praktika ist für die Lehrämter für Grund- und Mittelschulen die Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (das Dokument finden Sie auf der angegebenen Seite zum Download als viertes pdf). Sowie für die Lehrämter für Realschulen und Gymnasien als aktualisierte Erweiterung die Organisation der Praktika für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an Realschulen im Rahmen der LPO I.