Pädagogisch-didaktisches Praktikum
Das Pädagogisch-didaktische Praktikum (PDP) ist das zweite schulische und zugleich das erste vertiefende Praktikum im Bereich Lehramt. Es muss in allen vier Lehramtsstudiengängen absolviert werden, die an der Universität Passau angeboten werden. Es gilt somit für die Lehrämter für Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien gleichermaßen als Voraussetzung zum Staatsexamen.
Das PDP ist in der Regel Voraussetzung für die Absolvierung des Studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums (SFP), welches das zweite vertiefende schulische Praktikum für alle Lehramtsstudierende darstellt.
Vor Beginn des PDP
1. Orientierungspraktikum abgeschlossen
Das Orientierungspraktikum muss als praktische Zulassungsvoraussetzung vor Beginn des PDP erfolgreich abgeschlossen sein. Die Bescheinigung darüber reichen Sie bitte bei der Anmeldung zum PDP (siehe 3.) beim Praktikumsamt Lehramt Gymnasium bei der Regierung von Niederbayern ein.
2. Einführungsvorlesung Schulpädagogik erfolgreich absolviert
Die fachliche Voraussetzung für das PDP wie auch für eines der drei alternativen Praktika besteht im erfolgreichen Besuch des Basismoduls I Schulpädagogik (V mit BS Einführung in die Schulpädagogik) (siehe Modulkataloge ab 13/14 unter der Überschrift „Lehramt“).
Die Veranstaltung wird jedes Semester angeboten und Sie besuchen die Vorlesung (Veranstaltungsnummer 40510) und ein Begleitseminar „Einführung in die Schulpädagogik“, das Sie aus mehreren gleichen Angeboten wählen können. Die Veranstaltung wird vom Lehrstuhl für Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt Schulentwicklungs- und Professionalisierungsforschung (Herr Prof. Stegmann) und vom Lehrstuhl für Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt Schwerpunkt empirische Lehr-/Lernforschung gemeinsam durchgeführt.
Die erfolgreiche Absolvierung des gesamten Basismoduls I Schulpädagogik gilt als Voraussetzung zur Anmeldung für das PDP.
3. Im Praktikumsamt für Gymnasien an der Regierung von Niederbayern angemeldet / registriert
Für die Praktika im Lehramt Gymnasien müssen Sie sich einmalig im Praktikumsamt für Gymnasien an der Regierung von Niederbayern anmelden / registrieren. Die Anmeldefrist für das PDP ist Ende Mai/ Anfang Juni, wenn Sie das Praktikum zum Schuljahresbeginn im September/ Oktober (Sommersemesterferien) durchführen möchten.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter „Anmeldung zum Praktikum“ unter https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/ministerialbeauftragte-gymnasium/niederbayern/praktikumsamt.html
Weitere Informationen zum Ablauf des PDP im Lehramt für Gymnasien hat das Praktikumsamt für Gymnasien als Ablaufroutine (Link setzen) zusammengestellt.
4. Anmeldung zum verpflichtenden Begleitseminar „Praktikumswerkstatt PDP I“ an der Universität (LV 40620 oder LV 40621)
Begleitend zum schulpädagogischen Anteil PDP I wird ein verpflichtendes Seminar angeboten, für das Sie sich in dem Semester, in dessen folgenden Semesterferien Sie das Praktikum absolvieren wollen, auf StudIP anmelden müssen. Sie wählen entweder die LV 40620 oder die LV 40621 dafür aus.
Die Lehrveranstaltung bietet Ihnen eine praxisnahe Begleitung rund um das Praktikum und begleitet Sie in allen organisatorischen Fragen.
Ansprechpartnerin:
Dr. Doris Cihlars, Lehrstuhl für Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt Schulentwicklungs- und Professionalisierungsforschung
5. Betreuung des PDP II – Fachdidaktischer Teil
Den 2. Teil des PDP absolvieren Sie in der Fachdidaktik eines Ihrer Fächer. Sie erhalten die nötigen Informationen auf der jeweiligen Homepage der Fachdidaktik.
Durchführung des PDP
1. Umfang und Inhalt
Das PDP besteht aus zwei Teilen, die insgesamt 6 Wochen dauern und einen Umfang von 150 bis 160 Stunden haben. Von der Stundenanzahl ist es damit das umfangreichste Ihrer schulischen Praktika. Es teilt sich in zwei Abschnitte (PDP I und PDP II) auf, die in zwei mehrwöchigen Blöcken in den Semesterferien zu absolvieren sind:
- dem PDP I mit dem schulpädagogischen Schwerpunkt (1. Teil des PDP) und
- dem PDP II mit einem fachdidaktischen Schwerpunkt (2. Teil des PDP)
Schwerpunkt | Umfang | Unterrichtsleistungen |
Teil 1 (PDP I): Schulpädagogik | 50 bis 55 Stunden (2 Wochen) | mindestens 2 Lehrversuche |
Teil 2 (PDP II): Fachdidaktik | 100 bis 105 Stunden (4 Wochen) | mindestens 3 Lehrversuche (in dem gewählten Unterrichtsfach) |
Beide Teile des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP I und II) werden während eines Schuljahres bei der gleichen Praktikumslehrkraft und damit in der Regel auch an der gleichen Schule absolviert. Die Praktikumslehrkraft unterrichtet deshalb u.a. eines Ihrer studierten Fächer.
2. Empfohlener Zeitpunkt
Sie können das PDP in der Regel nach dem 1. (bei Studienbeginn Sommersemester) oder nach dem 2. Semester (bei Studienbeginn Wintersemester) beginnen. Empfohlen wird, dass das PDP in den Vorlesungsfreien Zeiten zwischen dem 2. und 4. Semester abgeleistet wird, damit Sie nicht die Gefahr einer eventuellen Verzögerung Ihres Studiums eingehen (aufgrund eines sonst wahrscheinlichen Verzugs der nachfolgenden Schulpraktika).
- Das PDP I absolvieren Sie in den Semesterferien Ihres 1./2. Semesters (September / Oktober bzw. zu Beginn des Schuljahres),
- das PDP II absolvieren Sie in den Semesterferien Ihres 3. /4. Semesters (Februar / März bzw. zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres). Das heißt, dass Sie die beiden Teile des PDP in Ihren Sommersemesterferien (PDP I), zwischen dem 2. und 3. Semester, und in Ihren Wintersemesterferien (PDP II), zwischen dem 3. und 4. Semester, ablegen sollten.
Beide Teile des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP I und II) werden während eines Schuljahres bei der gleichen Praktikumslehrkraft und damit in der Regel auch an der gleichen Schule absolviert.
Alternative Schulpraktika
Expaed & Lehr:werkstatt - als Alternative: kein PDP und kein OP
Sollten Sie sich für das Exercitium Paedagogicum oder die Lehr:werkstatt entscheiden, ersetzen diese Alternativen sowohl das Orientierungspraktikum (OP) als auch das Pädagogisch-didaktische Praktikum (PDP), um dem längeren Schuleinsatz Rechnung zu tragen, der mit dieser Form der Praktika einhergeht.
Allgemeines & Aktuelles zu den Praktika
Frau Prof. Mägdefrau und Kollegium haben mit den Standards und Indikatoren für die Entwicklung von Kompetenzen in der Lehrerbildung für Sie als Praktikantin und Praktikant einen Leitfaden entwickelt, der Sie unterstützt, um Ihre Ziele in den Praxisphasen des Lehramtsstudiums zu erreichen. Die Standards sind für jedes der schulischen Praktika maßgeblich und zu berücksichtigen!
In allen Praktika besteht Anwesenheitspflicht. Eventuelle Fehlzeiten müssen nachgeholt werden - in Absprache mit der Praktikumslehrkraft.
In der LPOI (Lehramtsprüfungsordnung) finden Sie in § 34 LPO I allgemeine Informationen zu den Praktika für alle Lehrämter. Der § 36 LPO I ergänzt den § 34 um Informationen zur Didaktik der Grundschule. Gleiches gilt für den § 38 LPO I bezüglich der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschulen.
Grundlegend für die Rahmenbedingungen für die Praktika ist für die Lehrämter für Grund- und Mittelschulen die Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (das Dokument finden Sie auf der angegebenen Seite zum Download als viertes pdf). Sowie für die Lehrämter für Realschulen und Gymnasien als aktualisierte Erweiterung die Organisation der Praktika für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an Realschulen im Rahmen der LPO I.