Pädagogisch-didaktisches Praktikum
Das Pädagogisch-didaktische Praktikum (PDP) ist das zweite schulische und zugleich das erste vertiefende Praktikum im Bereich Lehramt. Es muss in allen vier Lehramtsstudiengängen absolviert werden, die an der Universität Passau angeboten werden. Es gilt somit für die Lehrämter für Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien gleichermaßen als Voraussetzung zum Staatsexamen.
Zudem ist das PDP in der Regel Voraussetzung für die Absolvierung des Studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums (SFP), welches das zweite vertiefende schulische Praktikum für alle Lehramtsstudierende darstellt.
Voraussetzungen zum PDP
Orientierungspraktikum wird vorausgesetzt
Die Voraussetzungen für das PDP bestehen in praktischer Hinsicht in der vorherigen Absolvierung des Orientierungspraktikums (OP) sowie in inhaltlicher Hinsicht in dem erfolgreichen Besuch einer Einführungsvorlesung inklusive Begleitseminar (Basismodul 1).
Einführungsvorlesung als Voraussetzung zum Praktikum
Die fachliche Voraussetzung für das PDP wie auch für eines der drei alternativen Praktika besteht in dem erfolgreichen Besuch einer Einführungsvorlesung zur Schulpädagogik sowie dem Begleitseminar zur Vorlesung. Dies ist gleichbedeutend mit dem Bestehen des Basismoduls I (Vergleich dazu den Modulkatalog Erziehungswissenschaft (EWS)). Diesen finden Sie auf unserer Seite Modulkataloge ab 13/14 unter der Überschrift "Lehramt").
In der Regel werden dafür zwei Vorlesungen pro Semester angeboten. Dabei handelt es sich jeweils um eine Vorlesung zur "Einführung in die Schulpädagogik", mit einem jeweils dazugehörigen Seminar. Die Vorlesungen werden zum einen vom Lehrstuhl für Schulpädagogik (Herr Prof. Seibert) und zum anderen vom Lehrstuhl für Erziehungswissenschaft (Frau Prof. Mägdefrau) angeboten:
- Einführung in die Schulpädagogik von Herrn Prof. Seibert (Veranstaltungsnummer: 40510)
- Einführung in die Schulpädagogik von Frau Prof. Mägdefrau (Veranstaltungsnummer: 40710)
Beide Vorlesungen zur "Einführung in die Schulpädagogik" sind als äquivalent zueinander anzusehen. Es steht Ihnen frei, welche der beiden Vorlesungen Sie besuchen. Die erfolgreiche Absolvierung einer der beiden Vorlesungen (und des entsprechenden Begleitseminars) genügt als Voraussetzung zur Anmeldung für das PDP.
Beachten Sie: Ohne Nachweis (HISQIS-Auszug) über das Bestehen des Moduls (Basismodul I) kann keines der Praktika (ausgenommen OP!) angetreten werden!
Anmeldung zum PDP
Einmalige Anmeldepflicht
Für die Lehrämter für Realschulen und für Gymnasien gilt für beide Teil des PDP (PDP I und PDP II) eine einmalige Anmeldepflicht, die für die darauffolgenden Sommersemesterferien gilt (Praktikumsbeginn des PDP I im September). Die Anmeldefrist beim Praktikumsamt für Realschulen sowie die Anmeldefrist beim Praktikumsamt für Gymnasien endet in der Regel Ende Mai / Anfang Juni. Eine Anmeldung ist über das jeweilige Praktikumsamt zu tätigen.
Ablaufroutine - PDP im Lehramt für Gymnasien
Für weitere Informationen zum Ablauf des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP) im Lehramt für Gymnasien hat Ihnen das Praktikumsamt für Gymnasien eine Ablaufroutine für das PDP im Lehramt für Gymnasien erstellt.
Beachten Sie bitte: Für die anderen Lehramtsstudiengänge gibt es keine entsprechenden Ablaufroutinen für dieses Praktikum in Form eines pdfs.
Wann die beiden Blockphasen im PDP absolviert werden
Der 1. Teil des PDP (PDP I) wird in der Regel zu Beginn des Schuljahres abgeleistet, während der Sommersemesterferien (im September/Oktober). Der 2. Teil des PDP (PDP II) folgt in den darauffolgenden Wintersemesterferien (im Februar/März), zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres.
Anmeldung auf HisQis & Stud.IP
Die HISQIS-Anmeldung für ein Schulpraktikum ist seit dem Wintersemester 2018/19 für alle Schulbereiche nötig.
Wenn Sie Lehramt für Gymnasien oder Lehramt für Realschulen (und/oder den Bachelor of Education) studieren, müssen Sie sich nicht für ein Praktikum in Stud.IP einschreiben. Die Anmeldung für die Praktika erfolgt ausschließlich über das zuständige Praktikumsamt.
Stud.IP-Anmeldung für die Begleitseminare für die Schulpraktika
Sie müssen sich immer und in allen Schulbereichen für Ihre Begleitseminare zu den einzelnen Praktika jeweils in Stud.IP anmelden. In der Regel wird das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (SFP) durch verpflichtende Begleitseminare betreut.
Zeitliche Rahmenbedingungen und zu erbringende Leistungen für das PDP
In welchem Fach wird das Praktikum absolviert?
Pädagogisch-didaktisches Praktikum (PDP) und Alternativpraktika:
Im Lehramt für Realschulen sowie im Lehramt für Gymnasien absolvieren Sie den ersten Teil Ihres Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP I) im Grundlegenden Unterricht. Im zweiten Teil Ihres Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP II) hospitieren Sie in einem Ihrer zwei Unterrichtsfächer. Dies gilt auch für die Alternativen Praktika zum PDP: der Lehr:werkstatt und dem Exercitium Paedagogicum.
Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (SFP)
In Ihrem zweiten Unterrichtsfach hospitieren Sie im Studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum (SFP), dem letzten Ihrer schulischen Praktika, im Wintersemester. Dieses Unterrichtsfach darf dabei in der Regel nicht deckungsgleich mit dem Unterrichtsfach sein, in welchem Sie im PDP II hospitiert haben.
Zeitaufwand für das PDP insgesamt (PDP I und PDP II)
Das Pädagogisch-didaktische Praktikum dauert insgesamt 6 Wochen und hat einen Umfang von 150 bis 160 Stunden. Von der Stundenanzahl ist es damit das umfangreichste Ihrer schulischen Praktika. Es teilt sich in zwei Abschnitte auf, welche in Form von 2 mehrwöchigen Blöcken in den Semesterferien zu absolvieren sind:
- dem PDP I mit dem Schulpädagogischen Schwerpunkt (1. Teil des PDP)
und - dem PDP II mit einem Fachdidaktischen Schwerpunkt (2. Teil des PDP).
Beide Teile des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP I und II) werden während eines Schuljahres bei der gleichen Praktikumslehrkraft und damit in der Regel auch an der gleichen Schule absolviert.
Empfohlener Zeitpunkt zur Absolvierung des Praktikums während des Studiums
Sie können das PDP in der Regel nach Ende der Vorlesungszeit Ihres 2. Semesters beginnen. Darüber hinaus wird empfohlen, dass Sie das Praktikum und somit beide Teile des PDP in den Vorlesungsfreien Zeiten zwischen dem 2. und 4. Semester Ihres Studiums ableisten, damit Sie nicht die Gefahr einer eventuellen Verzögerung Ihres Studiums eingehen (aufgrund eines sonst wahrscheinlichen Verzugs der nachfolgenden Schulpraktika).
Demzufolge absolvieren Sie idealerweise das PDP I in den Semesterferien Ihres 2. Semesters (während der Sommersemesterferien im September / Oktober bzw. zu Beginn des Schuljahres) und entsprechend folgt das PDP II in der Vorlesungsfreien Zeit zwischen Ihrem 3. und 4. Semester (also in den darauffolgenden Wintersemesterferien im Februar / März bzw. zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres). Das heißt, dass Sie die beiden Teile des PDP in Ihren Sommersemesterferien (PDP I), zwischen dem 2. und 3. Semester, und in Ihren Wintersemesterferien (PDP II), zwischen dem 3. und 4. Semester, ablegen sollten.
Hinweis: Die Angaben zu Winter- und Sommersemester beziehen sich auf einen Studienstart im Wintersemester. In der Regel verschieben sich dementsprechend auch die Angaben zur Absolvierung der Praktika auf die Semesteranzahl bezogen (aus dem 2. wird dann das 3. Semester, aus dem 3. wird das 4. Semester und so weiter).
Dauer der Blockphasen in den verschiedenen Lehramtsstudiengängen
Für die Lehrämter für Grundschulen, Mittelschulen und Realschulen ist eine Dauer von jeweils 3 Wochen für das PDP I und das PDP II vorgesehen. Im Lehramt für Gymnasien beträgt der veranschlagte Zeitraum 2 Wochen für das PDP I und 4 Wochen für das PDP II.
Wann die beiden Blockphasen im PDP absolviert werden
Der 1. Teil des PDP (PDP I) wird in der Regel zu Beginn des Schuljahres abgeleistet, während der Sommersemesterferien (im September/Oktober). Der 2. Teil des PDP (PDP II) folgt in den darauffolgenden Wintersemesterferien (im Februar/März), zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres.
Stundenanzahl und Unterrichtsleistungen je Schwerpunkt (PDP I und PDP II)
Das PDP ist mit einem Umfang von insgesamt 150 bis 160 Stunden das zeitintensivste schulische Praktikum in Ihrem Lehramtsstudium. Eine Übersicht über die Aufteilung der Stunden und die jeweiligen Unterrichtsleistungen für jeden Schwerpunkt bietet Ihnen die nachfolgende Tabelle:
Schwerpunkt | Umfang | Unterrichtsleistungen |
---|---|---|
Teil 1 (PDP I): Schulpädagogik | 50 bis 55 Stunden (2 Wochen) | mindestens 2 Lehrversuche |
Teil 2 (PDP II): Fachdidaktik | 100 bis 105 Stunden (4 Wochen) | mindestens 3 Lehrversuche (in dem gewählten Unterrichtsfach) |
Alternative Schulpraktika
Expaed & Lehr:werkstatt - als Alternative zum Pädagogisch-didaktischen und Orientierungspraktikum
Sollten Sie sich für das Exercitium Paedagogicum oder die Lehr:werkstatt entscheiden, brauchen Sie das Praktikum nicht zu absolvieren.
Alle drei Alternativpraktika im Bereich Lehramt an der Universität Passau ersetzen sowohl das Orientierungspraktikum (OP) als auch das Pädagogisch-didaktische Praktikum (PDP), um dem längeren Schuleinsatz Rechnung zu tragen, der mit dieser Form der Praktika einhergeht.
Allgemeines & Aktuelles zu den Praktika
Frau Prof. Mägdefrau und Kollegium haben mit den Standards und Indikatoren für die Entwicklung von Kompetenzen in der Lehrerbildung für Sie als Praktikantin und Praktikant einen Leitfaden entwickelt, der Sie unterstützt, um Ihre Ziele in den Praxisphasen des Lehramtsstudiums zu erreichen. Die Standards sind für jedes der schulischen Praktika maßgeblich und zu berücksichtigen!
In allen Praktika besteht Anwesenheitspflicht. Eventuelle Fehlzeiten müssen nachgeholt werden - in Absprache mit der Praktikumslehrkraft.
In der LPOI (Lehramtsprüfungsordnung) finden Sie in § 34 LPO I allgemeine Informationen zu den Praktika für alle Lehrämter. Der § 36 LPO I ergänzt den § 34 um Informationen zur Didaktik der Grundschule. Gleiches gilt für den § 38 LPO I bezüglich der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschulen.
Grundlegend für die Rahmenbedingungen für die Praktika ist für die Lehrämter für Grund- und Mittelschulen die Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (das Dokument finden Sie auf der angegebenen Seite zum Download als viertes pdf). Sowie für die Lehrämter für Realschulen und Gymnasien als aktualisierte Erweiterung die Organisation der Praktika für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an Realschulen im Rahmen der LPO I.