Betriebspraktikum
Mit dem Betriebspraktikum (BP) geht die Intention einher, dass es "einen tieferen Einblick in die Berufswelt und in die innerbetrieblichen Abläufe außerhalb der Schule" vermitteln soll, wie es das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst schreibt (Vgl. S. 3, Punkt 1.1, Absatz 2; in: StmBW 2014: Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen - soweit nicht anders gekennzeichnet, beziehen sich alle Angaben im weiteren Verlauf dieser Seite auf das genannte Dokument).
Die erfolgreiche Absolvierung des BP ist formell für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen notwendig.
Rahmenbedingungen zu den außerschulischen Praktika
Dauer des Betriebspraktikums
Das Betriebspraktikum (BP) muss 8 Vollzeit-Wochen umfassen. Das bedeutet, dass die Wochen jeweils fünf Tage umfassen müssen und beispielsweise Feiertage in der Regel nachgeholt werden müssen. Sind die 8 Vollzeitwochen nicht gegeben, kann ein Praktikum nicht als Betriebspraktikum angerechnet werden.
Suche eines Praktikumsplatzes
Wie auch beim Orientierungspraktikum (OP) organsieren Sie sich für das Betriebspraktikum oder das Kaufmännische Praktikum eigenständig einen Praktikumsplatz. Bei der Suche nach einem geeigneten Unternehmen und Stellenangeboten können Sie auch auf die Stellenbörse des Zukunft: Karriere und Kompetenzen (ZKK) oder auf den Newsletter des ZKKs zurückgreifen.
Informationen zu freien Stellen bei regionalen Betrieben finden Sie zudem unter Jobbörse bei der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn Sie bereits eine abgeschlossene Ausbildung haben, haben Sie gute Chancen, dass Sie sich diese für Ihr Betriebs- oder Ihr Kaufmännisches Praktikum anrechnen lassen können (Vgl. S. 24 sowie S. 33, Punkt 10.2, Absatz 4; in: StmBW 2014: Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen).
Falls Sie vor Ihrem Studium eine Ausbildung angefangen haben, diese aber nicht abgeschlossen haben (also zumindest eine Ausbildung in umfangreichen Teilen vorliegt) oder falls Sie vor Ihrem Studium bereits ein Praktikum (nicht während Ihrer Schulzeit!) abgelegt haben, kann beides unter Umständen ebenfalls angerechnet werden.
Prüfung auf Anrechnung für ein Praktikum
Für eine mögliche Anrechnung des Betriebspraktikums wenden Sie sich an Ihren zuständigen Praktikumsamtsleiter.
Für eine mögliche Anrechnung des Kaufmännischen Praktikums wenden Sie sich an Herrn Gerhard Hopf (Lehreinheit für Wirtschaftsdidaktik.
Informationen zu Möglichkeiten einen Teil Ihrer Praktika im Ausland zu absolvieren finden Sie auf unserer Seite Auslandspraktika.
Mögliche Praktika, die im Ausland absolviert werden können, sind im schulischen Bereich:
- das Orientierungspraktikum (in Teilen),
- das Pädagogisch-didaktische Praktikum (komplett oder einer der beiden Teile),
- das Studienbegleitende Praktikum (nur in Realschule und Gymnasium möglich),
- das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum (nur in Grund- und Mittelschule zu absolvieren).
Sowie im nicht-schulischen Bereich:
- das Kaufmännische Praktikum (maximal 2 Monate bei vorangegangenem Antrag - das Praktikum muss nur absolviert werden, wenn Sie Lehramt für Realschulen oder Gymnasien mit Fach Wirtschaftswissenschaften studieren)
und - das Betriebspraktikum.
Betriebspraktikum (BP): Formalia und Anerkennung
Berechnung der Praktikumsdauer
Die Berechnungsdauer des 8-wöchigen Betriebspraktikums erfolgt nach Vollzeitwochen.
Bitte beachten Sie: Für eine formelle Anerkennung des BP durch das Prüfungssekretariat ist zu berücksichtigen, dass:
- keine Feiertage in den Wochen des Praktikums enthalten sind.
(Bei einem Feiertag zählt die geleistete Woche nicht als Vollzeitwoche. Es reicht allerdings wenn Sie einen solchen Tag/solche Tage nachholen - Sie brauchen die Woche nicht komplett nachholen.)
und - Ihre Tätigkeiten nicht zu einseitig während des Praktikums gewesen sind.
Generell gilt, dass das Praktikum in betriebsüblicher Vollzeit absolviert werden muss und der Praktikant beziehungsweise die Praktikantin während des Praktikums den gleichen, umfassenden Einblick in alle Bereiche des Betriebs erhalten muss wie ein Auszubildender (Vgl. StmBW 2014).
Mögliche Aufteilung der Zeiträume
Durch verschiedene Studien- und Prüfungszeiträume kann das Praktikum oft nicht am Stück absolviert werden. Für die Aufteilung gibt es folgende, vom Ministerium vorgegebene Regeln:
Praktikumsart | Lehramt | mögliche Aufteilung |
---|---|---|
| Grundschule oder Mittelschule oder Realschule oder Gymnasium |
|
Bedingungen zur Auswahl des Praktikumsbetriebs
Nach Vorgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ist "ein Betriebspraktikum in der Regel in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von acht Wochen abzuleisten".
Zudem ist zu beachten, dass sofern es sich dabei um "Tätigkeiten in Bildungs- oder Erziehungseinrichtungen" handelt, diese "nur anerkannt werden [können], wenn sie im Bereich der Verwaltung abgeleistet wurden" (StmBW 2014: S. 3, Punkt 1.1, Absatz 5).
Bescheinigung für das Betriebspraktikum zur Vorlage im Prüfungssekretariat
Die von Ihrem Praktikumsbetrieb ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung über das Betriebspraktikum müssen Sie bei Ihrer Ansprechperson im Prüfungssekretariat abgeben.
Um zu prüfen, ob Ihr Praktikum den Formalia entspricht und somit den Anforderungen für eine Anmeldung zum Staatsexamen genügt, empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihre Bescheinigung zum Betriebspraktikum frühzeitig bei Ihrem Praktikumsamt prüfen lassen. Und das bevor Sie die Bescheinigung beim Prüfungssekretariat einreichen, um so eventuelle Probleme bei Ihrer Anmeldung zum Staatsexamen zu entgehen!
Allgemeines & Aktuelles zu den Praktika
Frau Prof. Mägdefrau und Kollegium haben mit den Standards und Indikatoren für die Entwicklung von Kompetenzen in der Lehrerbildung für Sie als Praktikantin und Praktikant einen Leitfaden entwickelt, der Sie unterstützt, um Ihre Ziele in den Praxisphasen des Lehramtsstudiums zu erreichen. Die Standards sind für jedes der schulischen Praktika maßgeblich und zu berücksichtigen!
In allen Praktika besteht Anwesenheitspflicht. Eventuelle Fehlzeiten müssen nachgeholt werden - in Absprache mit der Praktikumslehrkraft.
In der LPOI (Lehramtsprüfungsordnung) finden Sie in § 34 LPO I allgemeine Informationen zu den Praktika für alle Lehrämter. Der § 36 LPO I ergänzt den § 34 um Informationen zur Didaktik der Grundschule. Gleiches gilt für den § 38 LPO I bezüglich der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschulen.
Grundlegend für die Rahmenbedingungen für die Praktika ist für die Lehrämter für Grund- und Mittelschulen die Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (das Dokument finden Sie auf der angegebenen Seite zum Download als viertes pdf). Sowie für die Lehrämter für Realschulen und Gymnasien als aktualisierte Erweiterung die Organisation der Praktika für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an Realschulen im Rahmen der LPO I.