Pädagogisch-didaktisches Praktikum (PDP)
Das Pädagogisch-didaktische Praktikum (PDP) ist das zweite schulische und zugleich das erste vertiefende Praktikum im Bereich Lehramt. Es muss in allen vier Lehramtsstudiengängen absolviert werden, die an der Universität Passau angeboten werden. Es gilt somit für die Lehrämter für Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien gleichermaßen als Voraussetzung zum Staatsexamen.
Zudem ist das PDP in der Regel Voraussetzung für die Absolvierung des Studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums (SFP), welches das zweite vertiefende schulische Praktikum für alle Lehramtsstudierende darstellt.
Voraussetzungen zum PDP
Orientierungspraktikum wird vorausgesetzt
Die Voraussetzungen für das PDP bestehen in praktischer Hinsicht in der vorherigen Absolvierung des Orientierungspraktikums (OP) sowie in inhaltlicher Hinsicht in dem erfolgreichen Besuch einer Einführungsvorlesung inklusive Begleitseminar (Basismodul 1).
Einführungsvorlesung als Voraussetzung zum Praktikum
Die fachliche Voraussetzung für das PDP wie auch für eines der drei alternativen Praktika besteht in dem erfolgreichen Besuch einer Einführungsvorlesung zur Schulpädagogik sowie dem Begleitseminar zur Vorlesung. Dies ist gleichbedeutend mit dem Bestehen des Basismoduls I (Vergleich dazu den Modulkatalog Erziehungswissenschaft (EWS)). Diesen finden Sie auf unserer Seite Modulkataloge ab 13/14 unter der Überschrift "Lehramt").
In der Regel werden dafür zwei Vorlesungen pro Semester angeboten. Dabei handelt es sich jeweils um eine Vorlesung zur "Einführung in die Schulpädagogik", mit einem jeweils dazugehörigen Seminar. Die Vorlesungen werden zum einen vom Lehrstuhl für Schulpädagogik (Herr Prof. Stegmann) und zum anderen vom Lehrstuhl für Erziehungswissenschaft (Frau Prof. Mägdefrau) angeboten:
- Einführung in die Schulpädagogik von Herrn Prof. Stegmann (Veranstaltungsnummer: 40510)
- Einführung in die Schulpädagogik von Frau Prof. Mägdefrau (Veranstaltungsnummer: 40710)
Beide Vorlesungen zur "Einführung in die Schulpädagogik" sind als äquivalent zueinander anzusehen. Es steht Ihnen frei, welche der beiden Vorlesungen Sie besuchen. Die erfolgreiche Absolvierung einer der beiden Vorlesungen (und des entsprechenden Begleitseminars) genügt als Voraussetzung zur Anmeldung für das PDP.
Beachten Sie: Ohne Nachweis (HISQIS-Auszug) über das Bestehen des Moduls (Basismodul I) kann keines der Praktika (ausgenommen OP!) angetreten werden!
Anmeldung zum PDP
Anmeldung zum PDP bei Ihrem Praktikumsamt
Studierende der Lehrämter für Grund- und Mittelschulen müssen sich jeweils für beide Teile des PDP separat anmelden - es gilt eine Anmeldepflicht für das PDP I und für das PDP II!
Die Anmeldefristen beim Praktikumsamt für Grund- und Mittelschulen laufen in der Regel zum 15. Mai (für das PDP I für die darauffolgenden Sommersemesterferien) und zum 15. Oktober (für das PDP II für die darauffolgenden Wintersemesterferien) aus.
Zusätzliche Registrierung für Grund- und Mittelschule zu Studienbeginn
Beachten Sie bitte auch die einmalige, verbindliche Registrierung bis 15. Mai nach Studienbeginn beim Praktikumsamt für Grund- und Mittelschulen. Ohne diese können Sie sich für keine Praktika anmelden!
Wann die beiden Blockphasen im PDP absolviert werden
Der 1. Teil des PDP (PDP I) wird in der Regel zu Beginn des Schuljahres abgeleistet, während der Sommersemesterferien (im September/Oktober). Der 2. Teil des PDP (PDP II) folgt in den darauffolgenden Wintersemesterferien (im Februar/März), zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres.
Hinweis für Studierende des Lehramts für Mittelschulen mit Studienbeginn im SoSe: PDP I im WiSe
Aufgrund der erhöhten Anzahl schulischer Praktika im Lehramtsstudium für Grund- und Mittelschulen (bedingt durch das Hinzukommen des Zusätzlich studienbegleitenden Praktikums) und aufgrund eines möglichen Studienstarts im Sommersemester im Lehramt für Mittelschulen ist es möglich, dass PDP bereits im Wintersemester zu beginnen. Das bedeutet, dass Sie das PDP I in den Wintersemesterferien (Februar/März) und das PDP II in den darauffolgenden Sommersemesterferien (September/Oktober) ableisten können.
Diesbezügliche Ausnahmen müssen Sie vorher mit dem Praktikumsamt für Grund- und Mittelschulen absprechen! Die zuvor angegebenen Anmeldefristen bleiben davon unberührt und sind zu berücksichtigen.
Diese Ausnahmeregelung gilt nur für Lehramtsstudierende für Mittelschulen und nur bei einem Studienstart im Sommersemester!
Anmeldung auf HisQis & Stud.IP
Die HISQIS-Anmeldung für ein Schulpraktikum ist seit dem Wintersemester 2018/19 für alle Schulbereiche nötig.
Wenn Sie Lehramt für Grundschulen oder Lehramt für Mittelschulen studieren, müssen Sie sich für Ihre schulischen Regelpraktika in Stud.IP einschreiben. Dies gilt sowohl jeweils für das PDP I und das PDP II als auch für das SFP und das ZSP.
Bevor Sie einen Termin zur persönlichen Anmeldung für Ihr Praktikum beim Praktikumsamt erhalten, müssen Sie sich vorab in Stud.IP in die Veranstaltung eintragen, die dort für das jeweilige Praktikum angelegt ist. Diese Einschreibung für die Praktika in Stud.IP ist notwendig, damit entsprechende Praktikumsplätze für das folgende Semester eingeplant werden können.
Weitere Informationen dazu (Veranstaltungsnummer etc.) finden Sie auf der Homepage vom Praktikumsamt für Grund- und Mittelschulen auf den dortigen Seiten Pädagogisch-didaktisches Praktikum, Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum sowie Zusätzlich studienbegleitendes Praktikum.
Stud.IP-Anmeldung für die Begleitseminare für die Schulpraktika
Zusätzlich müssen Sie sich immer und in allen Schulbereichen für Ihre Begleitseminare zu den einzelnen Praktika jeweils in Stud.IP anmelden. In der Regel werden das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (SFP) und das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum (ZSP) durch verpflichtende Begleitseminare betreut. (Das ZSP wird nur in den Lehrämtern für Grund- und Mittelschulen absolviert.)
Einführungsveranstaltungen für das PDP I und das ExPaed
Bitte beachten Sie auch, dass in der Regel Einführungsveranstaltungen für das PDP I und das ExPaed in den Lehrämtern für Grundschulen, Mittelschulen und Gymnasien angeboten werden. Für diese ist keine Stud.IP-Anmeldung erforderlich. (Analoge Einführungsveranstaltungen im Lehramt für Realschulen gibt es nicht.)
Zeitliche Rahmenbedingungen und zu erbringende Leistungen für das PDP
In welchem Fach wird das Praktikum absolviert?
Pädagogisch-didaktisches Praktikum (PDP) und Alternativpraktika:
Im Lehramt für Grundschulen sowie im Lehramt für Mittelschulen absolvieren Sie den ersten Teil Ihres Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP I) mit Bezug auf den Schulpädagogischen Schwerpunkt. Im zweiten Teil Ihres Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP II) hospitieren Sie in einem Ihrer drei Didaktikfächer (Fachdidaktischer Schwerpunkt). Dies gilt auch für die Alternativen Praktika zum PDP: der Lehr:werkstatt und dem Exercitium Paedagogicum.
Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (SFP):
Das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (SFP), das dem abgeschlossenen PDP (PDP I und PDP II) folgt, absolvieren Sie in Ihrem Unterrichtsfach im Sommersemester.
Zusätzlich studienbegleitendes Praktikum (ZSP):
Ein Praktikum in einem weiteren Fach der Dreierdidaktik absolvieren Sie mit dem Zusätzlich studienbegleitenden Praktikum (ZSP), dem letzten Ihrer schulischen Praktika (Wintersemester). Dieses Didaktikfach darf dabei nicht deckungsgleich mit dem Didaktifach sein, in welchem Sie im PDP II hospitiert haben.
ZSP: Ausnahmen für Fachwahl im Lehramt für Grundschulen
1.) Bei einem Lehramtsstudium für Grundschulen kann auch "Schriftspracherwerb" beziehungsweise "Heimat- und Sachunterricht" als Fach gewählt werden.
2.) Wenn "Katholische Religionslehre" in der Dreierdidaktik gewählt wurde, muss das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum in Katholischer Religionslehre absolviert werden!
SFP und ZSP: Ausnahme bei Unterrichtsfach Sport im Lehramt für Grund- oder Mittelschulen - andere Reihenfolge der studienbegleitenden Praktika!
Wenn Sie Sport als Unterrichtsfach studieren, absolvieren Sie zunächst das ZSP (Didaktikfach im Sommersemester) und anschließend das SFP (Unterrichtsfach im Wintersemester). Diese Umkehrung in der Reihenfolge der beiden Schulpraktika ergibt sich aufgrund der nicht-vorhandenen Möglichkeit an den Praktikumsschulen während des Sommersemesters im Fach Sport ein Praktikum abzuleisten.
Diese Regelung gilt nur bei Unterrichtsfach Sport!
Zeitaufwand für das PDP insgesamt (PDP I und PDP II)
Das Pädagogisch-didaktische Praktikum dauert insgesamt 6 Wochen und hat einen Umfang von 150 bis 160 Stunden. Von der Stundenanzahl ist es damit das umfangreichste Ihrer schulischen Praktika. Es teilt sich in zwei Abschnitte auf, welche in Form von 2 mehrwöchigen Blöcken in den Semesterferien zu absolvieren sind:
- dem PDP I mit dem Schulpädagogischen Schwerpunkt (1. Teil des PDP)
und - dem PDP II mit einem Fachdidaktischen Schwerpunkt (2. Teil des PDP).
Beide Teile des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP I und II) werden während eines Schuljahres bei der gleichen Praktikumslehrkraft und damit in der Regel auch an der gleichen Schule absolviert.
Empfohlener Zeitpunkt zur Absolvierung des Praktikums während des Studiums
Sie können das PDP in der Regel nach Ende der Vorlesungszeit Ihres 2. Semesters beginnen. Darüber hinaus wird empfohlen, dass Sie das Praktikum und somit beide Teile des PDP in den Vorlesungsfreien Zeiten zwischen dem 2. und 4. Semester Ihres Studiums ableisten, damit Sie nicht die Gefahr einer eventuellen Verzögerung Ihres Studiums eingehen (aufgrund eines sonst wahrscheinlichen Verzugs der nachfolgenden Schulpraktika).
Demzufolge absolvieren Sie idealerweise das PDP I in den Semesterferien Ihres 2. Semesters (während der Sommersemesterferien im September / Oktober bzw. zu Beginn des Schuljahres) und entsprechend folgt das PDP II in der Vorlesungsfreien Zeit zwischen Ihrem 3. und 4. Semester (also in den darauffolgenden Wintersemesterferien im Februar / März bzw. zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres). Das heißt, dass Sie die beiden Teile des PDP in Ihren Sommersemesterferien (PDP I), zwischen dem 2. und 3. Semester, und in Ihren Wintersemesterferien (PDP II), zwischen dem 3. und 4. Semester, ablegen sollten.
Hinweis: Die Angaben zu Winter- und Sommersemester beziehen sich auf einen Studienstart im Wintersemester. In der Regel verschieben sich dementsprechend auch die Angaben zur Absolvierung der Praktika auf die Semesteranzahl bezogen (aus dem 2. wird dann das 3. Semester, aus dem 3. wird das 4. Semester und so weiter).
Dauer der Blockphasen in den verschiedenen Lehramtsstudiengängen
Für die Lehrämter für Grundschulen, Mittelschulen und Realschulen ist eine Dauer von jeweils 3 Wochen für das PDP I und das PDP II vorgesehen. Im Lehramt für Gymnasien beträgt der veranschlagte Zeitraum 2 Wochen für das PDP I und 4 Wochen für das PDP II.
Wann die beiden Blockphasen im PDP absolviert werden
Der 1. Teil des PDP (PDP I) wird in der Regel zu Beginn des Schuljahres abgeleistet, während der Sommersemesterferien (im September/Oktober). Der 2. Teil des PDP (PDP II) folgt in den darauffolgenden Wintersemesterferien (im Februar/März), zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres.
Alternative Schulpraktika
ExPaed als Alternative zum Pädagogisch-didaktischen und Orientierungspraktikum
Sollten Sie sich für das Exercitium Paedagogicum entscheiden, müssen Sie dieses Praktikum nicht absolvieren.
Das ExPaed an der Universität Passau ersetzt sowohl das Orientierungspraktikum (OP) als auch das Pädagogisch-didaktische Praktikum (PDP), um dem längeren Schuleinsatz Rechnung zu tragen, der mit dieser Form der Praktika einhergeht.
Bitte beachten Sie, dass das Modellcurriculum sowie die Lehr:Werkstatt leider nicht von Lehramtsstudierenden für Mittelschulen absolviert werden können.
Allgemeines & Aktuelles zu den Praktika
Frau Prof. Mägdefrau und Kollegium haben mit den Standards und Indikatoren für die Entwicklung von Kompetenzen in der Lehrerbildung für Sie als Praktikantin und Praktikant einen Leitfaden entwickelt, der Sie unterstützt, um Ihre Ziele in den Praxisphasen des Lehramtsstudiums zu erreichen. Die Standards sind für jedes der schulischen Praktika maßgeblich und zu berücksichtigen!
In allen Praktika besteht Anwesenheitspflicht. Eventuelle Fehlzeiten müssen nachgeholt werden - in Absprache mit der Praktikumslehrkraft.
In der LPOI (Lehramtsprüfungsordnung) finden Sie in § 34 LPO I allgemeine Informationen zu den Praktika für alle Lehrämter. Der § 36 LPO I ergänzt den § 34 um Informationen zur Didaktik der Grundschule. Gleiches gilt für den § 38 LPO I bezüglich der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschulen.
Grundlegend für die Rahmenbedingungen für die Praktika ist für die Lehrämter für Grund- und Mittelschulen die Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (das Dokument finden Sie auf der angegebenen Seite zum Download als viertes pdf). Sowie für die Lehrämter für Realschulen und Gymnasien als aktualisierte Erweiterung die Organisation der Praktika für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an Realschulen im Rahmen der LPO I.