Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (SFP)
Das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (SFP) ist nach dem Orientierungspraktikum (OP) und dem Pädagogisch-didaktischen Praktikum (PDP) das dritte schulische Praktikum im Lehramtsstudium und wird in wöchentlichen Unterrichtsbesuchen während eines Semesters absolviert.
Für die Lehrämter für Grund- und Mittelschulen ist nachfolgend noch das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum (ZSP) zu absolvieren.
Voraussetzungen zum SFP
Pädagogisch-didaktisches Praktikum oder alternatives Schulpraktikum als Voraussetzungen für das SFP
Die praktische Voraussetzung für das SFP ist die vorherige Absolvierung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP I und PDP II) oder alternativ dazu die vorherige Absolvierung eines der alternativen Praktika, die als Äquivalent zum PDP an der Universität Passau angeboten werden.
Die fachliche Voraussetzung besteht in dem erfolgreichen Besuch eines Begleitseminar während des Semesters, in dem Sie das Praktikum absolvieren, mit Bezug auf das Unterrichtsfach, in welchem Sie im Praktikum hospitieren.
Anmeldung zum SFP
Anmeldung zum SFP bei Ihrem Praktikumsamt
Für das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum gilt eine einmalige Anmeldepflicht, die für das darauffolgende Semester gilt.
In den Lehrämtern für Grundschulen und Mittelschulen ist eine Absolvierung des SFP in der Regel nur im Sommersemester möglich (im Wintersemester wird das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum absolviert). Die Anmeldefrist beim Praktikumsamt für Grund- und Mittelschulen läuft in der Regel zum 15. Oktober aus.
Eintragen in Stud.IP für Schulpraktika
Beachten Sie: Wenn Sie Lehramt für Grund- oder Mittelschulen studieren, müssen Sie sich für das SFP vorab in Stud.IP in die entsprechende Veranstaltung eintragen. Weitere Informationen zur Anmeldung für die Schulpraktika in Stud.IP finden Sie auf der Homepage vom Praktikumsamt für Grund- und Mittelschulen auf der Seite Anmelden in Stud.IP für reguläre Schulpraktika.
Anmeldefristen für Praktika kontrollieren!
Es wird keine Gewähr für die Anmeldezeiten für die einzelnen Praktika bei den Praktikumsämtern übernommen, wie diese hier angegeben sind! Es handelt sich dabei jeweils nur um erfahrungsbasierte Werte!
Sie kontrollieren die Anmeldefristen für Ihr angestrebtes Praktikum bitte selbst auf den Homepages der Praktikumsämter. Bei diesen melden Sie sich auch für Ihre Praktika an.
Nur die bei den Praktikumsämtern angegebenen Fristen sind maßgeblich!
Anmeldung auf HisQis & Stud.IP
Die HISQIS-Anmeldung für ein Schulpraktikum ist seit dem Wintersemester 2018/19 für alle Schulbereiche nötig.
Wenn Sie Lehramt für Grundschulen oder Lehramt für Mittelschulen studieren, müssen Sie sich für Ihre schulischen Regelpraktika in Stud.IP einschreiben. Dies gilt sowohl jeweils für das PDP I und das PDP II als auch für das SFP und das ZSP.
Bevor Sie einen Termin zur persönlichen Anmeldung für Ihr Praktikum beim Praktikumsamt erhalten, müssen Sie sich vorab in Stud.IP in die Veranstaltung eintragen, die dort für das jeweilige Praktikum angelegt ist. Diese Einschreibung für die Praktika in Stud.IP ist notwendig, damit entsprechende Praktikumsplätze für das folgende Semester eingeplant werden können.
Weitere Informationen dazu (Veranstaltungsnummer etc.) finden Sie auf der Homepage vom Praktikumsamt für Grund- und Mittelschulen auf den dortigen Seiten Pädagogisch-didaktisches Praktikum, Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum sowie Zusätzlich studienbegleitendes Praktikum.
Darüber hinaus gilt auch hier, dass Sie sich für Ihre Begleitseminare zu den einzelnen Praktika jeweils zusätzlich in Stud.IP anmelden müssen.
Stud.IP-Anmeldung für die Begleitseminare für die Schulpraktika
Allerdings müssen Sie sich immer und in allen Schulbereichen für Ihre Begleitseminare zu den einzelnen Praktika jeweils in Stud.IP anmelden. In der Regel werden das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (SFP) und das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum (ZSP) durch verpflichtende Begleitseminare betreut. (Das ZSP wird nur in den Lehrämtern für Grund- und Mittelschulen absolviert.) Außerdem gibt es in der Regel auch Begleitseminare für einen Teil der Alternativen Schulpraktika: der Lehr:werkstatt sowie dem Exercitium Modellcurriculum (ExPaed MC).
Rahmenbedingungen zum SFP
In welchem Fach wird das Praktikum absolviert?
Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (SFP):
Das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (SFP), das dem abgeschlossenen PDP (PDP I und PDP II) folgt, absolvieren Sie in Ihrem Unterrichtsfach im Sommersemester.
SFP und ZSP: Ausnahme bei Unterrichtsfach Sport im Lehramt für Grund- oder Mittelschulen - andere Reihenfolge der studienbegleitenden Praktika!
Wenn Sie Sport als Unterrichtsfach studieren, absolvieren Sie zunächst das ZSP (Didaktikfach im Sommersemester) und anschließend das SFP (Unterrichtsfach im Wintersemester). Diese Umkehrung in der Reihenfolge der beiden Schulpraktika ergibt sich aufgrund der nicht-vorhandenen Möglichkeit an den Praktikumsschulen während des Sommersemesters im Fach Sport ein Praktikum abzuleisten.
Diese Regelung gilt nur bei Unterrichtsfach Sport!
Pädagogisch-didaktisches Praktikum (PDP) und Alternativpraktika:
Im Lehramt für Grundschulen sowie im Lehramt für Mittelschulen absolvieren Sie den ersten Teil Ihres Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP I) mit Bezug auf den Schulpädagogischen Schwerpunkt. Im zweiten Teil Ihres Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP II) hospitieren Sie in einem Ihrer drei Didaktikfächer (Fachdidaktischer Schwerpunkt). Dies gilt auch für die Alternativen Praktika zum PDP: der Lehr:werkstatt und dem Exercitium Paedagogicum.
Zusätzlich studienbegleitendes Praktikum (ZSP):
Ein Praktikum in einem weiteren Fach der Dreierdidaktik absolvieren Sie mit dem Zusätzlich studienbegleitenden Praktikum (ZSP), dem letzten Ihrer schulischen Praktika (Wintersemester). Dieses Didaktikfach darf dabei nicht deckungsgleich mit dem Didaktifach sein, in welchem Sie im PDP II hospitiert haben.
Ablauf des Praktikums während des Semesters
Im SFP wie auch im ZSP (das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum wird nur im Lehramt für Grund- und Mittelschulen absolviert) gehen Sie für ein Semester, während der Vorlesungszeit, für einen Tag pro Woche an eine zugeteilte Schule, hospitieren im Unterricht und führen eigene Lehrversuche durch.
Beide studienbegleitenden Praktika werden in wöchentlichen Unterrichtsbesuchen während eines Semesters absolviert. Der Praktikumstag im SFP wie auch im ZSP findet immer mittwochs statt. An diesen 14 bis 15 Praktikumstagen pro Semester müssen Sie jeweils für mindestens vier Unterrichtsstunden (einschließlich Besprechung) in der Schule anwesend sein.
Begleitseminar zum Praktikum
Begleitend zum Praktikum wird ein Seminar besucht, in dem Sie unter Betreuung Ihres Fachdidaktikers bzw. Ihrer Fachdidaktierin die Unterrichtspraxis theoretisch reflektieren.
In welchem Semester absolvieren Sie das SFP?
Im Lehramt für Grund- und Mittelschulen findet das SFP im Sommersemester statt.
Unterrichtsleistung im Praktikum
Im Studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum (SFP) wie auch im Zusätzlich studienbegleitenden Praktikum (ZSP) besteht die Unterrichtsleistung in mindestens einem Lehrversuch.
Allgemeines & Aktuelles zu den Praktika
Frau Prof. Mägdefrau und Kollegium haben mit den Standards und Indikatoren für die Entwicklung von Kompetenzen in der Lehrerbildung für Sie als Praktikantin und Praktikant einen Leitfaden entwickelt, der Sie unterstützt, um Ihre Ziele in den Praxisphasen des Lehramtsstudiums zu erreichen. Die Standards sind für jedes der schulischen Praktika maßgeblich und zu berücksichtigen!
In allen Praktika besteht Anwesenheitspflicht. Eventuelle Fehlzeiten müssen nachgeholt werden - in Absprache mit der Praktikumslehrkraft.
In der LPOI (Lehramtsprüfungsordnung) finden Sie in § 34 LPO I allgemeine Informationen zu den Praktika für alle Lehrämter. Der § 36 LPO I ergänzt den § 34 um Informationen zur Didaktik der Grundschule. Gleiches gilt für den § 38 LPO I bezüglich der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschulen.
Grundlegend für die Rahmenbedingungen für die Praktika ist für die Lehrämter für Grund- und Mittelschulen die Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (das Dokument finden Sie auf der angegebenen Seite zum Download als viertes pdf). Sowie für die Lehrämter für Realschulen und Gymnasien als aktualisierte Erweiterung die Organisation der Praktika für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an Realschulen im Rahmen der LPO I.