OP, BP & KP - Unterlagen, Kontakte und Anerkennung
Bescheinigung für das Orientierungspraktikum (OP)
Die ausgefüllte und gegengezeichnete Bescheinigung über das Orientierungspraktikum ist Voraussetzung für die Zulassung zum Pädagogisch-didaktischen Praktikum (PDP).
Zeiträume, die nicht aufeinander folgen, müssen getrennt aufgeführt und von der jeweiligen Schule bestätigt werden.
Spezielles in den Lehrämtern für Grund- und Mittelschulen
Sollten Sie ein anderes Formular zur Bescheinigung über dieses Praktikum vorliegen haben, bitten wir um zusätzlichen Ausdruck dieser Bestätigung für das Orientierungspraktikum.
Bis wann und wo Sie die Bescheinigung über das Orientierungspraktikum vorlegen
Bei einem Studium von Lehramt für Grund- oder Mittelschulen
Sie müssen den Nachweis spätestens eine Woche vor Beginn des Pädagogisch-didaktischen Praktikums im Sekretariat vom Praktikumsamt für Grund- und Mittelschulenim Original vorlegen.
Falls Sie neben der Bescheinigung auch Praktikumszeugnisse für etwaige Praktika erhalten haben, legen Sie diese bitte ebenfalls dem Praktikumsamt im Original und in Kopie vor (die Kopie verbleibt bei Ihren Unterlagen).
Bei einem Studium von Lehramt für Realschulen oder Gymnasien
Die Bescheinigung ist bei Antritt des Pädagogisch-didaktischen Praktikumsdem Schulleiter vorzulegen, an dessen Schule Sie das PDP absolvieren.
Bitte beachten Sie aufgrund der aktuellen Situation die Hinweise zur "Sonderregelung aufgrund der Schulschließungen"!
Betriebspraktikum (BP) & Kaufmännisches Praktikum (KP)
Bescheinigung für das Betriebspraktikum zur Vorlage im Prüfungssekretariat
Die von Ihrem Praktikumsbetrieb ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung über das Betriebspraktikummüssen Sie bei Ihrer Ansprechperson im Prüfungssekretariat abgeben.
Zeugnis und Berichtsheft für das Kaufmännische Praktikum zur Vorlage im Prüfungssekretariat
Sie müssen sowohl die formlose Bescheinigung des Betriebes über das abgeleistete Praktikum als auch das Berichtsheft bei Ihrer Ansprechperson im Prüfungssekretariat abgeben.
In dem Berichtsheft sollen Sie die Tätigkeiten stichpunktartig und wochenweise festhalten, die Sie während Ihres Praktikums geleistet haben. Das Berichtsheft muss vom Betrieb gegengezeichnet sein (Vgl. StmBW 2014: S. 24, Punkt 10.2).
Das ZLF hat für Sie eine Vorlage für ein Berichtsheft erstellt, die Sie verwenden können.