Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
Rahmenbedingungen
Das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (SFP) muss in dem gewählten Unterrichtsfach absolviert werden. In der Regel setzt das Praktikum das pädagogisch-didaktische Praktikum voraus. Ausnahmen müssen vorher mit dem Praktikumsamt besprochen werden. Dieses Praktikum findet während des 4. bzw. 5. Semesters statt. Auch für das SFP gilt der Nachweis des erforderlichen Masern-Impfschutzes.
Die Zuteilung der Praktikumsplätze erfolgt ausschließlich durch das Praktikumsamt an Praktikumschulen der Universität Passau.
Im studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum gehen Sie während des Semesters jeden Mittwoch für mindestens vier Unterrichtsstunden (einschließlich Besprechung) an eine zugeteilte Schule, hospitieren im Unterricht und führen eigene Lehrversuche durch. Begleitend zum Praktikum wird ein Seminar besucht, in dem Sie unter Betreuung Ihres Fachdidaktikers die Unterrichtspraxis theoretisch reflektieren.
- Erfolgreich abgeleistetes pädagogisch-didakt. Praktikum (mind. Teil I) bzw. Exercitium Paedagogicum (mind. Teil A)
- Begleitseminar während des ganzen Semesters mit Bezug auf das Unterrichtsfach. Auskunft hierzu erteilen die zuständigen Fachdidaktiker.
Nächstes Angebot für das SFP
Der nächste Zeitraum zur Absolvierung des SFP: jeden Mittwoch vom 17.04. bis 17.07.2024
Einschreibung in Stud.IP: SFP
Bitte schreiben Sie sich deshalb zu Beginn des Wintersemesters (Vorsemester) auf Stud.IP unter
"68420 Studienbegleitendes fachdidaktischen Praktikum (SFP)"
ein, wenn Sie dieses Praktikum im darauffolgenden Sommersemester absolvieren wollen. Nur so planen wir für Sie einen Praktikumsplatz. Anschließend finden dann Zuteilungsterminen statt.
Anmeldung im Campus-Portal: SFP
Im Campus-Portal melden Sie sich bitte im Semester, in dem Sie dieses Praktikum ableisten, an, i. d. R. im Mai unter der Prüfungsnummer:
- Lehramt an Grundschulen: Nr. 750498 „Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum mit Begleitveranstaltung“
- Lehramt an Mittelschulen: Nr. 760498 „Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum mit Begleitveranstaltung“
Zu erbringende Leistungen und Pflichten
Bitte beachten Sie:
Im Praktikum besteht Anwesenheitspflicht und Fehlzeiten müssen in Absprache mit der Praktikumslehrkraft nachgeholt werden. Sie haben hier eine "Bringschuld" zu erfüllen, d. h. Sie müssen aktiv Nachholtermine vereinbaren.
Dies gilt ebenfalls für das parallel zu belegende Begleitseminar. Hinweise und Richtlinien für die Erstellung der Handakte finden Sie auf der Seite der Fachdidaktik bzw. erhalten Sie im Begleitseminar. Dieses Praktikum nimmt Bezug auf Ihr Unterrichtsfach.
Schaubilder zum Ablauf der Praktika im Studium
Einen Musterplan zur Absolvierung der einzelnen Praktika während Ihres Studiums bieten Ihnen unsere neuen Schaubilder zum Ablauf der Praktika im Lehramt. Dort sind für jeden Studiengang die verschiedenen Pflichtpraktika sowie mögliche Alternativpraktika aufgeführt. Die verschiedenen Praktika werden u.a. um Informationen zum empfohlenen Zeitpunkt der Absolvierung sowie zu Anmelde- beziehungsweise Bewerbungsfristen ergänzt.