Praktikumsamt für das Lehramt an Realschulen
Auf dieser ZLF-Überblicksseite für das Praktikumsamt für Realschulen finden Sie alle relevanten Eckdaten zu Ihren Praktika mit weiterführenden Links für detaillierte Informationen zu den einzelnen Angeboten. Auf der offiziellen Homepage vom Praktikumsamt für Realschulen in Niederbayern finden Sie alle verbindlichen Angaben (auf diese werden im Nachfolgenden auch immer wieder verwiesen).
Zur Information: Das Praktikumsamt für Realschulen ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Niederbayern in Landshut zugeordnet. Die MB-Dienststelle (Dienststelle des Ministerialbeauftragten) koordiniert zentral die Praktika für das Lehramtsstudium für Realschulen für ganz Niederbayern.
Ihre Ansprechpersonen für die Praktika im Lehramt für Realschulen
Kontakt zum Praktikumsamt für Realschulen
Alle relevanten Informationen zu den Praktika im Lehramtsstudium für Realschulen (Anmeldetermine, Praktikumszeiträume, Anrechnung etc.), wie diese auch im Folgenden aufgeführt sind, finden Sie auf der offiziellen Homepage vom Praktikumsamt für Realschulen in Niederbayern.
Für organisatorische Fragen zu Ihren Praktika im Lehramt für Realschulen wenden Sie sich bitte an den Praktikumsamtsleiter für die Realschulen in Niederbayern Herrn BerR (Beratungsrektor) Christian Sobotta.
- Ihre Ansprechperson im Prüfungssekretariat
- Ihre Ansprechpersonen für das außerschulische Praktikum
- Handakten für die Schulpraktika sowie Ansprechpersonen und Kontakte
- Handakten und Kontakt für Schulpädagogischen Schwerpunkt (PDP I, ExPaed A) im Lehramt für Realschulen sowie für den 1. Teil der Lehr:werkstatt (Realschule und Gymnasium)
- Kontakt und Handakten für Fachdidaktischen Schwerpunkt und andere Schulpraktika (Übersicht der Fachdidaktiken an der Universität Passau)
Handakten für die Schulpraktika sowie Ansprechpersonen und Kontakte
Handakten und Kontakt für Schulpädagogischen Schwerpunkt (PDP I, ExPaed A) sowie für den 1. Teil der Lehr:werkstatt
Die Anleitung zur Erstellung des praktikumsbegleitenden E-Portfolios und alle Formulare, die benötigt werden, erhalten Sie im Stud.IP-Kurs „40823 a oder b Praxisbegleitung und Praxisberatung: Praktikumswerkstatt Realschule“. Die Anmeldung zu diesem Kurs zu Beginn Ihres Praktikums ist verpflichtend. Es handelt sich dabei um keine Präsenzveranstaltung, sondern ein offenes Format, das Ihr Praktikum begleiten und Sie mit Ihren Ansprechpartnerinnen und KommilitonInnen in Kontakt bringen soll. Alle Fragen zum Praktikum und den begleitenden Formalitäten können dort geklärt werden.
Der Lehrstuhl von Frau Prof. Mägdefrau zeichnet sich für folgende Praktika verantwortlich:
- PDP I (Lehramt für Realschulen)
- ExPaed A (Lehramt für Realschulen / Bachelor of Education)
- 1. Teil der Lehr:werkstatt (Lehramt für Realschulen / Bachelor of Education und Lehramt für Gymnasien)
Die Unterlagen geben Sie dort auch ab, bei den für die Schulpraktika zuständigen Ansprechpartnerinnen am Lehrstuhl von Frau Prof. Mägdefrau: Frau Martina Riel und Ana Katarina Althammer.
Beachten Sie bitte: Für den Studiengang Lehramt für Realschulen gibt es keine entsprechende Ablaufroutine für dieses Praktikum in Form eines Pdfs.
Zu absolvierende Praktika und Alternativen im Überblick
Die "klassischen" Schulpraktika und das außerschulische Praktikum
Auf der Homepage vom Zentrum für Lehrerbildung und Fachdidaktik (ZLF) erhalten Sie unter der Rubrik Praktika im Lehramt einen Überblick über alle Praktika, die Sie während Ihres Studiums ableisten müssen. Für Studierende des Lehramts für Realschulen oder für Gymnasien handelt es sich dabei um folgende Praktika:
- das Betriebspraktikum (BP) beziehungsweise alternativ dazu, für Studierende mit Fach Wirtschaftswissenschaften, das Kaufmännische Praktikum (KP)
- das Orientierungspraktikum (OP)
- das Pädagogisch-didaktische Praktikum (PDP)
sowie - das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (SFP).
Wenn Sie den Bachelor of Education (B.Ed.) studieren entfällt für Sie die Wahlfreiheit zwischen dem Pädagogisch-didaktischen Praktikum (PDP) und einer alternativen Praktikumsform. Dies gilt auch, wenn Sie den B.Ed. zusätzlich zu einem Lehramtsstudium mit Abschluss Staatsexamen absolvieren!
Sobald Sie den B.Ed. (mit-)studieren, müssen Sie anstelle des PDP das Exercitium Paedagogicum (ExPaed) oder alternativ dazu die Lehr:werkstatt absolvieren. Die Absolvierung einer der beiden zeitaufwendigeren und zugleich praktisch fokussierteren Praktikumsalternativen (im Vergleich zum PDP) ist inhatlich durch den größeren Anteil von Pädagogik und Didaktik begründet, der mit dem Studium des Bachelors of Education einhergeht. Zugleich ist eine stärkere praktische Fokussierung eines der Hauptmerkmale des Education-Studiengangs, welcher durch Absolvierung einer der beiden Praktikumsalternativen gewährleistet wird.
Gleichzeitig entfällt die verpflichtende Absolvierung des Orientierungspraktikums (OP) für Sie, aufgrund des Ablegens eines der zeitaufwendigeren Alternativpraktika. Das OP kann (muss aber nicht) zusätzlich abgeleistet werden. Das bedeutet zugleich aber auch, dass wenn Sie das Orientierungspraktikum bereits abgelegt haben, Sie trotzdem das ExPaed oder die Lehr:werkstatt in vollem Umfang absolvieren müssen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf der Homepage vom ZLF auf der Seite Praktika im Bachelor of Education.
Alternative Schulpraktika und Möglichkeiten für Auslandspraktika
Ebenfalls auf der Homepage vom ZLF erhalten Sie auf der Seite Alternative Praktika Informationen zu den alternativen Schulpraktika für das Lehramtsstudium an der Universität Passau sowie auf der Seite Im Ausland studieren oder Praktika absolvieren Informationen über die Möglichkeiten des Absolvierens von Auslandspraktika während Ihres Studiums.
Bitte beachten Sie, dass Anrechnungen von Auslandspraktika immer Einzelfallentscheidungen sind und dass Sie diese daher frühzeitig vor Praktikumsbeginn mit Ihrem Praktikumsamtsleiter absprechen müssen.
Anmeldung zu den Schulpraktika beim Praktikumsamt
Anmeldetermine für die regulären Schulpraktika
Während Ihres Studiums absolvieren Sie das Pädagogisch-didaktische Praktikum (PDP), welches sich in zwei Phasen aufteilt (dem PDP I mit dem Pädagogischen Schwerpunkt und dem PDP II mit einem Fachdidaktischen Schwerpunkt) sowie das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (SFP).
Beide Praktika bauen aufeinander auf. Das bedeutet, dass Sie das SFP in der Regel erst nach erfolgreichem Abschluss der beiden Teile des PDP absolvieren können. Für beide Praktika ist eine fristgerechte Anmeldung bei Ihrem zuständigen Praktikumsamt unbedingt erforderlich. Ihr Praktikumsamt weist Ihnen dann einen Praktikumsplatz zu.
Bitte beachten Sie: Sie können sich nicht selbst einen Praktikumsplatz für das PDP oder SFP suchen!
Anmeldefristen für Praktika kontrollieren!
Es wird keine Gewähr für die Anmeldezeiten für die einzelnen Praktika bei den Praktikumsämtern übernommen, wie diese hier angegeben sind! Es handelt sich dabei jeweils nur um erfahrungsbasierte Werte!
Sie kontrollieren die Anmeldefristen für Ihr angestrebtes Praktikum bitte selbst auf den Homepages der Praktikumsämter. Bei diesen melden Sie sich auch für Ihre Praktika an.
Nur die bei den Praktikumsämtern angegebenen Fristen sind maßgeblich!
Anmeldung zum PDP bei Ihrem Praktikumsamt
Für die Lehrämter für Realschulen und für Gymnasien gilt für beide Teil des PDP (PDP I und PDP II) eine einmalige Anmeldepflicht, die für die darauffolgenden Sommersemesterferien gilt (Praktikumsbeginn des PDP I im September). Die Anmeldefrist beim Praktikumsamt für Realschulen sowie die Anmeldefrist beim Praktikumsamt für Gymnasien endet in der Regel Ende Mai / Anfang Juni. Eine Anmeldung ist über das jeweilige Praktikumsamt zu tätigen.
Anmeldung zum SFP bei Ihrem Praktikumsamt
Für das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum gilt eine einmalige Anmeldepflicht, die für das darauffolgende Semester gilt.
In den Lehrämtern für Realschulen und für Gymnasien ist eine Absolvierung des SFP nur im Wintersemester möglich. Die Anmeldefrist beim Praktikumsamt für Realschulen sowie die Anmeldefrist beim Praktikumsamt für Gymnasien ist in der Regel Mitte April. Eine Anmeldung ist über das jeweilige Praktikumsamt zu tätigen.
Anmeldung und Bewerbung für die alternativen Praktika
Für Sie als Lehramtsstudierenden an der Universität Passau gibt es drei Praktika, die Sie alternativ zu einem Teil der obligatorischen Praktika absolvieren können. Alle drei Praktikumsformen zeichnen sich dadurch aus, dass sie jeweils das Orientierungs- und das Pädagogisch-didaktische Praktikum ersetzen (können).
Im Lehramt für Realschulen sowie im Lehramt für Gymnasien haben Sie die Möglichkeit das Exercitium Paedagogicum (ExPaed) abzuleisten oder sich für die Lehr:werkstatt zu bewerben.
Eine Anmeldung für das ExPaed beim Praktikumsamt für Realschulen (Niederbayern) ist in der Regel bis 01. Juni beziehungsweise bis 01. Dezembereines Jahres möglich.
Wenn Sie das ExPaed zu Beginn des Schuljahres antreten wollen (Praktikumsbeginn im September des gleichen Jahres), müssen Sie sich beim Praktikumsamt spätestens bis 01. Juni anmelden. Sollten Sie ins ExPaed zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres starten wollen (Praktikumsbeginn im Februar des darauffolgenden Jahres), muss eine Anmeldung bis 01. Dezember des Vorjahres erfolgen. In beiden Fällen ist die Forsetzung des ExPaed (2. Teil des ExPaed - ExPaed B) im jeweils anschließenden Schulhalbjahr obligatorisch!
Wie bei der PDP-Anmeldung beim Praktikumsamt für Realschulen erfolgt die Anmeldung für das ExPaed online über die Homepage vom Praktikumsamt für Realschulen (siehe Link zuvor). Es wird selbstverständlich vorausgesetzt, dass Ihnen die betreffende Schule beziehungsweise die Schulleitung zuvor die Zustimmung für Ihr Praktikum erteilt hat!
Anmeldung auf HisQis & Stud.IP
Die HISQIS-Anmeldung für ein Schulpraktikum ist seit dem Wintersemester 2018/19 für alle Schulbereiche nötig.
Wenn Sie Lehramt für Gymnasien oder Lehramt für Realschulen (und/oder den Bachelor of Education) studieren, müssen Sie sich nicht für ein Praktikum in Stud.IP einschreiben. Die Anmeldung für die Praktika erfolgt ausschließlich über das zuständige Praktikumsamt.
Stud.IP-Anmeldung für die Begleitseminare für die Schulpraktika
Sie müssen sich immer und in allen Schulbereichen für Ihre Begleitseminare zu den einzelnen Praktika jeweils in Stud.IP anmelden. In der Regel wird das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (SFP) durch verpflichtende Begleitseminare betreut.
Außerdem gibt es in der Regel auch Begleitseminare für die Lehr:werkstatt.
Einführungsveranstaltungen für das PDP I und das ExPaed
Bitte beachten Sie auch, dass in der Regel Einführungsveranstaltungen für das PDP I und das ExPaed in den Lehrämtern für Grundschulen, Mittelschulen und Gymnasien angeboten werden. Für diese ist keine Stud.IP-Anmeldung erforderlich. (Analoge Einführungsveranstaltungen im Lehramt für Realschulen gibt es nicht.)
Anmeldung in HISQIS für die Schulpraktika
HISQIS-Anmeldung für die Schulpraktika
Wenn SieLehramt für Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien oder Realschulen (und/oder den Bachelor of Education) studieren, müssen Sie sich immer für ein Schulpraktikum in HISQIS anmelden. Eine Anmeldung ist für alle schulischen Regelpraktika nötig: PDP und SFP (sowie zusätzlich im Bereich Grund- und Mittelschule für das ZSP). Bitte beachten Sie, dass PDP I und PDP II als ein Praktikum in HISQIS zählen.
Für das Orientierungspraktikum ist keine Anmeldung erforderlich.
HISQIS-Anmeldung für die Alternativen Praktika (Jahres-Praktika)
Eine Anmeldung in HISQIS ist auch für die Alternativen Schulpraktika notwendig. Zum Beispiel für die Lehr:werkstatt und das Exercitium Paedagogicum (ExPaed), die beide über zwei Semester bzw. ein Schuljahr gehen. Sie brauchen sich für diese Praktika nur einmal anmelden! Die HISQIS-Anmeldung erfolgt in dem Semester, in welchem Sie das Praktikum abschließen.
Beispiel Lehr:werkstatt: Für die Lehr:werkstatt melden Sie sich immer nur im Sommersemester in HISQIS an, da die Lehr:werkstatt immer zu Beginn eines Schuljahres startet und somit zum Ende eines Schuljahres (im Sommersemester) endet.
Beispiel ExPaed: Wenn Sie das ExPaed zum Schuljahr beginnen und es somit zum Schuljahresende abschließen, erfolgt eine HISQIS-Anmeldung im Sommersemester. Wenn Sie das Praktikum im 2. Schulhalbjahr beginnen und es entsprechend im darauffolgenden 1. Schulhalbjahr beenden, melden Sie sich im Wintersemester für das Praktikum in HISQIS an.
HISQIS-Verbuchung für die Lehrämter für Gymnasien und für Realschulen
HISQIS-Verbuchung für die Lehrämter für Realschulen (SFP) und im Lehramt für Gymnasien (PDP, ExPaed, SFP)
Sobald Sie ein Praktikum erfolgreich abgeschlossen haben und dies Ihrer Ansprechperson im Prüfungssekretariat belegt haben, werden Ihnen die ECTS-Punkte für das Praktikum vom Prüfungssekretariat verbucht (Ausnahme für Lehr:werkstatt - siehe nächster Absatz). Sie belegen dies durch die von der Schulleitung und Ihrem betreuenden Dozierenden gegengezeichnete Bescheinigung (Praktikumskarte) für das erfolgreiche Ableisten des entsprechenden Praktikums. Ob Sie die Verbuchung beim Prüfungssekretariat nach jedem Praktikum, zu einem späteren Zeitpunkt oder eine Gesamtverbuchung nach Ihrem letzten Praktikum vornehmen lassen, bleibt Ihnen überlassen. Für die Verbuchung müssen Sie bei der für Sie zuständigen Ansprechperson im Prüfungssekretariat persönlich erscheinen!
HISQIS-Verbuchung für die Lehrämter für Realschulen (PDP, ExPaed, Lehr:werkstatt) und im Lehramt für Gymnasien (Lehr:werkstatt)
Die Verbuchung in HISQIS für die genannten Praktika erfolgt durch Frau Martina Riel vom Lehrstuhl für Erziehungswissenschaft (Frau Prof. Mägdefrau). Bringen Sie zur Besprechung der Handakte (Teil 1 - Schulpädagogik) den Nachweis über das Bestehen der fachdidaktischen Handakte (Teil 2 - Fachdidaktik) und die erforderlichen Nachweise der Studienleistungen für das jeweilige Praktikum mit, damit die Leistung im Anschluss verbucht werden kann.
Ansprechpersonen und Abgabefristen für die Handakten für den Fachdidaktischen Schwerpunkt
Übersicht der Fachdidaktiken an der Universität Passau
Auf den Seiten Ihrer jeweiligen Fachdidaktik finden Sie in der Regel alle relevanten Informationen zu der Handakte für das PDP II (und für den 2. Teil der Handakte für die alternativen Praktika) sowie für die Handakte zum Studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum (SFP).
Außerdem bieten diese Ihnen Informationen zu der Handakte für das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum (ZSP), welches Lehramtsstudierende für Grund- und Mittelschulen zusätzlich zum SFP absolvieren müssen.
Fach | Fachdidaktik | Kontakt |
---|---|---|
Deutsch | Professur für Didaktik der Deutschen Sprache und Literatur | Prof. Dr. Karla Müller |
Englisch | Didaktik der Englischen Sprache | Dr. Maximilian Ragaller |
Französisch | Fachdidaktik Französisch | Akademischer Direktor Karlheinz Jopp-Lachner |
Geographie | Fachbereich Geographie | Dr. Gerd Bauriegel |
Geschichte | Professur für Didaktik der Geschichte | Prof. Dr. Andreas Michler |
Informatik | Didaktik der Informatik | Akademische Beamtin Ute Heuer |
Katholische Religionslehre | Lehrstuhl für Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts | Prof. Dr. Hans Mendl |
Kunst | Professur für Kunstpädagogik und Visuala Literacy | Prof. Dr. Barbara Lutz-Sterzenbach |
Mathematik | Professur für Didaktik der Mathematik | Prof. Dr. Matthias Brandl |
Musik | Professur für Musikpädagogik | Prof. Dr. Gabriele Schellberg |
Sozialkunde | Professur für Politische Bildung | Prof. Dr. Claire Moulin-Doos |
Sport | Sportzentrum | Akademischer Beamter Matthias Lehner |
Wirtschaftswissenschaften | Lehreinheit für Wirtschaftsdidaktik | Akademischer Oberrat Gerhard Hopf |
Allgemeines & Aktuelles zu den Praktika
Frau Prof. Mägdefrau und Kollegium haben mit den Standards und Indikatoren für die Entwicklung von Kompetenzen in der Lehrerbildung für Sie als Praktikantin und Praktikant einen Leitfaden entwickelt, der Sie unterstützt, um Ihre Ziele in den Praxisphasen des Lehramtsstudiums zu erreichen. Die Standards sind für jedes der schulischen Praktika maßgeblich und zu berücksichtigen!
In allen Praktika besteht Anwesenheitspflicht. Eventuelle Fehlzeiten müssen nachgeholt werden - in Absprache mit der Praktikumslehrkraft.
In der LPOI (Lehramtsprüfungsordnung) finden Sie in § 34 LPO I allgemeine Informationen zu den Praktika für alle Lehrämter. Der § 36 LPO I ergänzt den § 34 um Informationen zur Didaktik der Grundschule. Gleiches gilt für den § 38 LPO I bezüglich der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschulen.
Grundlegend für die Rahmenbedingungen für die Praktika ist für die Lehrämter für Grund- und Mittelschulen die Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (das Dokument finden Sie auf der angegebenen Seite zum Download als viertes pdf). Sowie für die Lehrämter für Realschulen und Gymnasien als aktualisierte Erweiterung die Organisation der Praktika für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an Realschulen im Rahmen der LPO I.