Praktikumslehrkräfte in Grund- und Mittelschule
Wichtiges für betreuende Lehrkräfte
Während der Praktika sollen die Studierenden Einblick in die Arbeit einer Lehrkraft an der Schule erhalten. Außerdem sollen die Studierenden teilweise mit in den Unterricht eingebunden werden, z. B. bei der Differenzierung, bei Übungen in der Vorviertelstunde oder der Begleitung bei Ausflügen. Wie und welche Aufgaben Sie dem Studierenden übergeben, liegt völlig in Ihrer Hand. Wichtig ist, dass der Studierende noch keinen eigenverantwortlicher Unterricht im Sinne von Vertretungsstunden geben darf. Bitte beachten Sie die Vorgaben zu den durchzuführenden Unterrichtsversuchen unter dem jeweiligen Praktikum. Sie als Praktikumslehrkraft sind dem Studierenden gegenüber weisungsbefugt, es ist also selbstverständlich, dass aufgetragene Aufgaben zu Ihrer Zufriedenheit erledigt werden. Zum Ende eines jeden Praktikum ist ein Beratungsgespräch über die Lehrkrafteignung mit den Studierenden zu führen. Sollten sich Fragen ergeben, dann wenden Sie sich gerne an das Praktikumsamt.
Geplante Praktikumszeiträume
Termine Schuljahr 2023/24:
- Pädagogisch-didaktische Praktikum Teil I (PDP I): 18.09.2023 - 09.10.2023
- Pädagogisch-didaktische Praktikum Teil II (PDP II): 26.02.2024 - 15.03.2024
- Zusätzlich studienbegleitendes Praktikum (ZSP): 18.10.2023 - 07.02.2024
- Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (SFP): 17.04.2024 - 17.07.2024
Allgemeines zu den Praktika
1. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (PDP)
In dieses Praktikum starten die Studierenden i.d.R. nach dem 2. Semester. Es besteht aus Teil I (pädagogischer Schwerpunkt) und Teil II (fachdidaktischer Schwerpunkt). Als Zugangsvoraussetzung müssen die Studierenden bereits das Orientierungspraktikum abgeleistet haben und die Klausur "Einführung in die Schulpädagogik" bestanden haben.
Die Gesamtdauer beträgt 150 - 160 Unterrichtsstunden und gliedert sich in:
Teil I mit einem pädagogischen Schwerpunkt
- mind. 75 - 80 Unterrichtsstunden
- ca. 3 Blockwochen i.d.R. ab der 2. Schulwoche nach dem Sommerferien
Teil II mit einem fachdidaktischen Schwerpunkt
- mind. 75 - 80 Unterrichtsstunden
- ca. 3 Blockwochen i.d.R. zwischen den Faschings- und Osterferien
- Die Zuteilung der Praktikumsplätze erfolgt durch das Praktikumsamt.
- Der Studierende nimmt mit Ihnen im Vorfeld persönlich Kontakt auf.
- Sie erhalten während des Praktikums die Praktikumskarten in 2-facher Ausfertigung für die Ihnen zugeteilten Praktikant*innen (Versand per Post an Ihre Schule), auf der Sie bitte mit Ihrer Unterschrift und dem Schulstempel den erfolgreichen Abschluss des Praktikums bestätigen. Ebenso bescheinigen Sie mit Ihrer Unterschrift, das Sie das erforderliche Beratungsgespräch über die Lehrkrafteignung durchgeführt haben.
Für jeden Teil muss eine Handakte angefertigt werden. Die Teilnahme an einer auf das Praktikum bezogenen Lehrveranstaltung ist für die Studierenden verpflichtend.
- Teil I mit pädagogischem Schwerpunkt
darin sind mindestens 3 Lehrversuche enthalten:
- mindestens 2 Unterrichtsphasen (Kurzversuche) von 10-20 Minuten
- mindestens 1 Unterrichtsstunde
- Teil II mit fachdidaktischem Schwerpunkt im gewählten Fach der Dreierdidaktik
darin sind mindestens 3 Lehrversuche enthalten:
- mindestens 1 Unterrichtsphasen (Kurzversuche) von 10-20 Minuten
- wenn möglich, schon 2 Unterrichtsstunden
2. Exercitium Paedagogicum
Das Exercitium Paedagogicum, oft vereinfacht als ExPaed bezeichnet, dient einer engeren Verbindung und Verzahnung von Theorie und Praxis.
Es soll damit die Qualifizierung angehender Lehrerinnen und Lehrer gefördert und verbessert werden. Auf diese Weise erhalten Sie Unterstützung in Ihrer täglichen Erziehungs- und Unterrichtsarbeit.
Es ersetzt das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum Teil I und II, sowie das Orientierungspraktikum und beginnt i.d.R. nach dem 2. Semester. Die Teilnahme an einer auf das Praktikum bezogenen Lehrveranstaltung ist für die Studierenden verpflichtend.
- Gesamtdauer 240 Unterrichtseinheiten gegliedert in
- Teil (Portfolio) A mit einem pädagogischen Schwerpunkt und
- Teil (Portfolio) B mit einem fachdidaktischen Schwerpunkt
- abzuleisten in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren in
- regelmäßig an einem Wochentag während der Vorlesungszeit und
- im ausgewogenen Verhältnis auch in Blöcken während der vorlesungsfreien Zeit möglich (ein Ableisten pro Schulhalbjahr in einem Block ist ausgeschlossen)
Der Studierende nimmt mit Ihnen bzw. der betreuenden Schule persönlich Kontakt auf und kümmert sich eigenverantwortlich um einen Praktikumsplatz.
Für die Anmeldung bringt Ihr Praktikant ein Anmeldeformular in zweifacher Ausfertigung mit. Ein Exemplar sollte auf dem Dienstweg über die Schulleitung an das zuständige Schulamt weitergeleitet werden. Das zweite Exemplar reicht der Studierende beim Praktikumsamt ein.
Zur Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses des Praktikums erhalten Sie über den Studierenden jeweils zwei Vordrucke (Aufkleber), die Sie bitte mit Ihrer Unterschrift und dem Schulstempel versehen.
Anfertigung einer Handakte in zwei Teilen:
- pädagogischer Teil (Portfolio) A
darin sind mindestens zwei Unterrichtsversuche enthalten
- fachdidaktischer Teil (Portfolio) B in einem Fach der Dreierdidaktik
darin sind mindestens zwei Unterrichtsversuche im gewählten Fach enthalten
3. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum muss im gewählten Unterrichtsfach absolviert werden und findet nach dem 4. bzw. 5. Semester statt.
Es findet während des ganzen Sommersemesters jeden Mittwoch für mindestens vier Unterrichtsstunden (einschließlich Besprechung) an einer zugeteilten Schule statt.
- Die Zuteilung der Praktikumsplätze erfolgt durch das Praktikumsamt
- Der Studierende nimmt mit Ihnen im Vorfeld persönlich Kontakt auf.
- Sie erhalten die Praktikumskarten in 2-facher Ausfertigung (Versand per Post an Ihre Schule) ca. 4 Wochen vor Beendigung des Praktikums. Bitte bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift und dem Schulstempel den erfolgreichen Abschluss des Praktikums und die Durchführung des Beratungsgespräches über die Lehrkrafteignung,
- Besuch eines Begleitseminars mit Bezug auf das Unterrichtsfach
- Erstellung eines Portfolios im Unterrichtsfach
- mind. 3 Lehrversuche im Fächerschwerpunkt (wenn nicht anders möglich z. T. im Team-Teaching)
4. Zusätzlich studienbegleitendes Praktikum
Dieses Praktikum muss in einem weiteren Fach der Dreierdidaktik absolviert werden und findet während des 5. bzw. 6. Semesters statt.
Es findet während des ganzen Wintersemesters jeden Mittwoch für mindestens vier Unterrichtsstunden (einschließlich Besprechung) an einer zugeteilten Schule statt.
- Die Zuteilung der Praktikumsplätze erfolgt durch das Praktikumsamt.
- Der Studierende nimmt mit Ihnen im Vorfeld persönlich Kontakt auf.
- Sie erhalten die Praktikumskarten in 2-facher Ausfertigung (Versand per Post an Ihre Schule) ca. 4 Wochen vor Beendigung des Praktikums. Bitte bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift und dem Schulstempel den erfolgreichen Abschluss des Praktikums und die Durchführung des Beratungsgespräches über die Lehrkrafteignung,
- Besuch eines Begleitseminars im gewählten Fach der Dreierdidaktik
- Erstellung eines Portfolios im gewählten Didaktikfach
- mind. 3 Lehrversuche im Schwerpunktfach (wenn nicht anders möglich z. T. im Team-Teaching)
Beratungsgespräch und Reflexionsbogen
Zum Ende eines jeden Praktikums soll laut LPO I § 34 ein Beratungsgesprach über die Lehrereignung geführt werden. Das Gespräch soll keine Beurteilung des Studierenden sein, sondern eher einen beratenden Charakter haben. Als Grundlage für dieses Gespräch entstand an der Universität Passau der Reflexionsbogen.
Dieser Reflexionsbogen beschreibt wesentliche Kompetenzen, die sich Lehramtsstudierende am Ende der Praktikumsphase erwerben können bzw. erworben haben sollten. Die Praktikumslehrkräfte erhalten den entsprechenden Bogen vor dem Praktikum mit den Informationen zum Praktikum per E-Mail vom Praktikumsamt zugeschickt.
Schaubilder zum Ablauf der Praktika
Einen Musterplan zur Absolvierung der einzelnen Praktika während des Studiums können Sie den unten aufgeführten Schaubildern entnehmen. Dort sind für jeden Studiengang die verschiedenen Pflichtpraktika sowie mögliche Alternativpraktika aufgeführt.