Auslandspraktikum
Seien Sie mutig und erweitern Sie Ihren Horizont! Absolvieren Sie eines oder mehrere Ihrer Praktika außerhalb Deutschlands. Prinzipiell können Sie verschiedene Ihrer Praktika, die Sie für die verschiedenen Lehramtsstudiengänge an der Universität Passau absolvieren und zur Anmeldung für das Erste Staatsexamen benötigen, im Ausland ableisten.
Beratungsbedarf zu schulischen Auslandspraktika?
Bitte füllen Sie zur Vorbereitung von Beratungsgesprächen für Schulpraktika im Ausland das Formular Schulpraktikum im Ausland aus und schicken dieses vorab per Email an Ihr Praktikumsamt.
Anrechenbarkeit von Auslandspraktika
Die Anrechnung eines Auslandspraktikums ist grundsätzlich möglich, aber auch immer eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Praktikumsamtes. Informationen zu den zu erfüllenden Kriterien finden Sie auf den jeweiligen Seiten für die verschiedenen Praktika unter der Rubrik Praktika im Lehramt.
Eine Bescheinigung über Ihr abgeleistetes Schulpraktikum im Ausland, in Form einerPraktikumskarte, ist von der Schule auszufüllen, an welcher Sie das Praktikum im Ausland ableisten. Die ausgefüllte und unterschriebene Praktikumskarte müssen Sie nach Beendigung Ihres Praktikums bei ihrem zuständigen Praktikumsamt vorlegen, damit Ihr Praktikum anerkannt werden kann.
Lehramtsstudium für Grund- oder Mittelschulen
Für die Lehrämter für Grund- und Mittelschulen können Sie folgende Praktika im Ausland absolvieren:
- das Betriebspraktikum,
- das Pädagogisch-didaktische Praktikum (oder einen der beiden Teile des PDP)
- das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum.
Das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum kann nicht im Ausland absolviert werden, sondern muss an einer Schule im Schulamtsbezirk Passau abgeleistet werden!
Wenn Sie eines der schulischen Praktika im Ausland absolvieren möchten, sind die für die Anerkennung vorausgesetzten Dauer, Schulartkonformität und Altersstufe zu beachten. Zur Klärung, ob diese Kriterien für Ihr angestrebtes Praktikum hinreichend der jeweiligen Schule erfüllt sind, wird eine vorherige Absprache mit Ihrem Praktikumsamt dringend empfohlen!
Das Betriebspraktikum im Ausland absolvieren
Wenn Sie das Betriebspraktikum im Ausland absolvieren wollen oder ein bereits im Ausland abgeleistetes Praktikum auf Anrechnung prüfen lassen möchten, gelten dieselben Rahmenbedingungungen wie für ein Betriebspraktikum im Inland. Zudem wird vorausgesetzt, dass der vorgesehene Betrieb nach Art und Einrichtung geeignet ist, Einblick in relevante Bereiche der wirtschaftlichen und rechtlichen Praxis des Gastlandes zu geben.
Das Pädagogisch-didaktische Praktikum im Ausland absolvieren
Im Regelfall kann das Pädagogisch-didaktische-Praktikum (PDP) im Ausland absolviert und anerkannt werden. Alternativ zu der Absolvierung des kompletten PDP können Sie auch nur einen der beiden Teile des PDP im Ausland absolvieren - das PDP I oder das PDP II.
Das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum im Ausland absolvieren
Außerdem kann im Bereich Grund- oder Mittelschule auch das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum (ZSP) im Ausland getätigt und anerkannt werden.
Lehramtsstudium für Realschulen oder Gymnasien
Für die Lehrämter für Realschulen und Gymnasien können Sie folgende Praktika im Ausland absolvieren:
- das Betriebspraktikum (bzw. alternativ dazu das Kaufmännische Praktikum, wenn Sie das Fach Wirtschaftswissenschaft studieren)
- das Pädagogisch-didaktische Praktikum (entweder komplett im Ausland oder komplett "at home")
Da die Anrechenbarkeit eines Praktikums eine Einzelfallentscheidung ist, ist eine individuelle Absprache mit Ihrem jeweiligen Praktikumsamt vor Praktikumsbeginn erforderlich.
Das Kaufmännische Praktikum im Ausland absolvieren
Beim Kaufmännischen Praktikum (abzuleisten in Realschule und Gymnasium mit Fach Wirtschaftswissenschaften) ist zu beachten, dass nur maximal 2 Monate des Praktikums im Ausland anerkannt werden können und eine Genehmigung durch das Kultusministerium im Vorfeld eingeholt werden muss. Diese Genehmigung beantragen Sie über das zuständige Prüfungssekretariat der Universität Passau. Daneben gelten die gleichen Bedingungen wie diese zuvor für das Betriebspraktikum genannt werden.
Weitere Informationen zu den Formalia für das Kaufmännische Praktikum.
Das Pädagogisch-Didaktische Praktikum im Ausland absolvieren
Im Regelfall kann das Pädagogisch-Didaktische-Praktikum (PDP) im Ausland absolviert und anerkannt werden. Hier gilt: Für Lehramt Realschule und Gymnasium muss das komplette PDP, also PDP I und PDP II, im Ausland absolviert werden. Für Lehramt Grund- und Mittelschule kann auch nur ein Teil, also ein Block von drei Wochen, im Ausland verbracht werden.
Eine Ausnahme bildet lediglich das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum in Grund- und Mittelschule, das an einer Schule im Schulamtsbezirk Passau stattfindet. Studierende des Lehramts für Grund- oder Mittelschule können anstelle des Studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums (SFP) aber das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum (ZSP) im Ausland absolvieren. Das ZSP müssen nur Studierende des Lehramts Grund- oder Mittelschule ableisten.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu:
Formalia zu Auslandspraktika im Lehramtsstudium:
- Anrechenbarkeit von Auslandspraktika
- Finanzielle Förderung von Auslandsaufenthalten
- Urlaubssemester beantragen während Ihres Auslandsaufenthalts
- Praktikumskarte für Anerkennung beim Praktikumsamt vorlegen
Möglichkeiten für Auslandspraktika in Ihrem Lehramt:
- Mögliche Auslandspraktika im Lehramtsstudium für Grund- oder Mittelschulen
- Mögliche Auslandspraktika im Lehramtsstudium für Realschulen oder Gymnasien
Angebote für Auslandspraktika im Lehramtsstudium:
Informationen zu Praktika im Ausland - Anrechnung im Vorfeld prüfen lassen!
Es besteht die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Praktika auch im Ausland zu absolvieren. Bitte beachten Sie, dass Anrechnungen immer Einzelfallentscheidungen sind und daher frühzeitig vor Praktikumsbeginn mit Ihrer zuständigen Praktikumsamtsleitung abgesprochen werden müssen!
Beratung für Auslandspraktika in den Lehrämtern für Grund- und Mittelschulen
Wenn Sie Lehramt für Grund- oder Mittelschulen studieren, füllen Sie bitte zur Vorbereitung von Beratungsgesprächen für Schulpraktika im Ausland das Formular Schulprakitka im Ausland aus, sofern schon Daten bekannt sind. Dieses bringen Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch mit Herrn Dr. Fuchs, dem Leiter des Praktikumsamts für die Lehrämter Grund- und Mittelschulen, mit.
Bitte füllen Sie zur Vorbereitung von Beratungsgesprächen für Schulpraktika im Ausland das Formular Schulpraktikum im Ausland aus und schicken dieses vorab per Email an Ihr Praktikumsamt.
Finanzielle Fördermöglichkeiten von Auslandspraktika
Es gibt für Sie verschiedene Möglichkeiten, um finanzielle Unterstützung für Reise- und Lebenshaltungskosten zu erhalten. Einen Überblick über Fördermöglichkeiten für Auslandspraktika und wie Sie diese beantragen können, finden Sie beim Zukunft: Karriere und Kompetenzen (ZKK) auf der Seite Stipendien für Praktika im Ausland.
Urlaubssemester beantragen während Ihres Auslandsaufenthalts
Für die Ableistung eines fachbezogenen Auslandspraktikums oder während der Absolvierung eines Auslandsstudiums ist eine Beurlaubung durch das Studierendensekretariat problemlos möglich. Die Zeiten der Beurlaubung (in der Regel höchstens zwei Semester) werden auf die Fachsemesterzahl nicht angerechnet. Berücksichtigen Sie aber, dass Sie sich möglichst frühzeitig um den Antrag und die geforderten Bescheinigungen kümmern sollten. Zudem ist zu beachten, dass eine nachträgliche Beurlaubung nicht möglich ist!
Informationen zu den Möglichkeiten eines Urlaubssemesters und wie Sie dies beantragen können, finden Sie auf den Seiten der Universität Passau in der Rubrik "Studium" unter Beurlaubung.
Praktikumskarte für Anerkennung beim Praktikumsamt vorlegen
Eine Bescheinigung über Ihr abgeleistetes Schulpraktikum im Ausland, in Form einerPraktikumskarte, ist von der Schule auszufüllen, an welcher Sie das Praktikum im Ausland ableisten. Die ausgefüllte und unterschriebene Praktikumskarte müssen Sie nach Beendigung Ihres Praktikums bei Ihrem zuständigen Praktikumsamt vorlegen, damit Ihr Praktikum anerkannt werden kann.
1. Mögliche Auslandspraktika im Lehramtsstudium für Grund- oder Mittelschulen
Für die Lehrämter für Grund- und Mittelschulen können Sie folgende Praktika im Ausland absolvieren:
- das Betriebspraktikum,
- das Pädagogisch-didaktische Praktikum (oder einen der beiden Teile des PDP)
sowie - das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum.
Das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum kann nicht im Ausland absolviert werden, sondern muss an einer Schule im Schulamtsbezirk Passau abgeleistet werden!
Eines der schulischen Praktika im Ausland absolvieren
Wenn Sie eines der schulischen Praktika im Ausland absolvieren möchten, sind gewisse Kriterien zu beachten, die durch die Schule erfüllt werden müssen. Diese Kriterien betreffen insbesondere die Dauer, Schulartkonformität und Altersstufenbezogenheit.
Sind diese Kriterien nicht erfüllt, kann das Praktikum vom Praktikumsamt nicht anerkannt werden. Auch zur Klärung, ob diese Krtierien für Ihr angestrebtes Praktikum hinreichend erfüllt beziehungsweise von der jeweiligen Schule gegeben sind, wird eine vorherige Absprache mit Ihrem Praktikumsamt dringend empfohlen!
Im Regelfall kann das Pädagogisch-didaktische Praktikum (PDP) im Ausland absolviert und anerkannt werden. Alternativ zu der Absolvierung des kompletten PDP können Sie auch nur einen der beiden Teile des PDP im Ausland absolvieren - das PDP I oder das PDP II.
Praktikumskarte für Anerkennung beim Praktikumsamt vorlegen
Eine Bescheinigung über Ihr abgeleistetes Schulpraktikum im Ausland, in Form einerPraktikumskarte, ist von der Schule auszufüllen, an welcher Sie das Praktikum im Ausland ableisten. Die ausgefüllte und unterschriebene Praktikumskarte müssen Sie nach Beendigung Ihres Praktikums bei Ihrem zuständigen Praktikumsamt vorlegen, damit Ihr Praktikum anerkannt werden kann.
Das Kaufmännische Praktikum im Ausland absolvieren
Beim Kaufmännischen Praktikum (abzuleisten in Realschule und Gymnasium mit Fach Wirtschaftswissenschaften) ist zu beachten, dass nur maximal 2 Monate des Praktikums im Ausland anerkannt werden können und eine Genehmigung durch das Kultusministeriums im Vorfeld eingeholt werden muss. Diese Genehmigung beantragen Sie über das zuständige Prüfungssekretariat für das Lehramtsstudium der Universität Passau. Daneben gelten die gleichen Bedingungen wie diese zuvor für das Betriebspraktikum genannt werden.
Weitere Informationen zu den Formalia für das Kaufmännische Praktikum.
Eines der schulischen Praktika im Ausland absolvieren
Wenn Sie eines der schulischen Praktika im Ausland absolvieren möchten, sind gewisse Kriterien zu beachten, die durch die Schule erfüllt werden müssen. Diese Kriterien betreffen insbesondere die Dauer, Schulartkonformität und Altersstufenbezogenheit.
Sind diese Kriterien nicht erfüllt, kann das Praktikum vom Praktikumsamt nicht anerkannt werden. Auch zur Klärung, ob diese Krtierien für Ihr angestrebtes Praktikum hinreichend erfüllt beziehungsweise von der jeweiligen Schule gegeben sind, wird eine vorherige Absprache mit Ihrem Praktikumsamt dringend empfohlen!
Praktikumskarte für Anerkennung beim Praktikumsamt vorlegen
Eine Bescheinigung über Ihr abgeleistetes Schulpraktikum im Ausland, in Form einerPraktikumskarte, ist von der Schule auszufüllen, an welcher Sie das Praktikum im Ausland ableisten. Die ausgefüllte und unterschriebene Praktikumskarte müssen Sie nach Beendigung Ihres Praktikums bei Ihrem zuständigen Praktikumsamt vorlegen, damit Ihr Praktikum anerkannt werden kann.
Angebote für Auslandspraktika im Lehramtsstudium:
Aktuelle Angebote für Auslandspraktika und mehr
Dies ist eine Zusammenstellung von Angeboten zu Auslandsaufenthalten. Informieren Sie sich gerne direkt bei den verlinkten Ausschreibungen und kontaktieren Sie uns bei Rückfragen:
Angebot | Region | Art | Sprache | Zusatzinformationen |
---|---|---|---|---|
global.trex | weltweit | Auslandsstudium und Auslandspraktikum | verschiedene | Organisatorische und finanzielle Unterstützung |
Lehramt.International - DAAD | weltweit | Schulpraktikum | verschiedene | Organisatorische und finanzielle Unterstützung |
SCHULWÄRTS! Goethe Institut | weltweit | Schulpraktikum | Deutsch/ Englisch | Organisatorische und finanzielle Unterstützung |
PAD-Fremdsprachenassistenz | weltweit | Schulpraktikum | Deutsch, Englisch, Französisch u.a. | Organisatorische und finanzielle Unterstützung |
Praktikumsprogramm in Südafrika | Südafrika | Schulpraktikum | Englisch | Organisatorische und finanzielle Unterstützung |
BLLV- Auslandspraktikum | weltweit | Schulpraktikum | Deutsch, Englisch, Französisch u.a. | Organisatorische Unterstützung |
weltweit | Schul- und Betriebspraktika | verschiedene | Organisatorische Unterstützung | |
BLLV- Namibia-Programm | Namibia | Schulpraktikum | Englisch/Deutsch | Organisatorische Unterstützung |
Erasmus+ Student Work Placement | Europa | Schul- und Betriebspraktikum | Englisch, Deutsch u.a. | variiert |