Organisatorisches zum Auslandsaufenthalt
Urlaubssemester für Ihren Auslandsaufenthalt beantragen
Für die Zeit eines fachbezogenen Auslandspraktikums oder eines Auslandsstudiums ist eine Beurlaubung durch das Studierendensekretariat problemlos möglich. Die Zeiten der Beurlaubung (in der Regel höchstens zwei Semester) werden auf die Fachsemesterzahl nicht angerechnet. Berücksichtigen Sie aber, dass Sie sich möglichst frühzeitig um den Antrag und die geforderten Bescheinigungen kümmern sollten. Eine nachträgliche Beurlaubung ist nicht möglich.
Informationen zum Urlaubssemester und wie Sie es beantragen können, finden Sie auf den Seiten der Universität Passau unter Beurlaubung.
Anerkennung des Auslandsaufenthaltes
Die Anerkennung von Auslandspraktika bzw. Studienleistungen an einer internationalen Partneruniversität sollten Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit den zuständigen Stellen geklärt werden. Mehr Informationen finden Sie unter Anerkennung von Auslandspraktika und Anerkennung von Auslandsstudium. Für andere Auslandsaufenthalte, die außerhalb des Kontexts Studium erfolgen, ist in der Regel keine Anrechnung von ECTS-Leistungspunkten möglich.
Finanzierung
Die Finanzierung eines Auslandsaufenthalts stellt für viele Studierende eine Hürde dar, daher informieren wir über geeignete Fördermöglichkeiten unter Auslandsstudium und Auslandspraktikum. Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie außerdem beim Akademischen Auslandsamt – insbesondere zum Auslandsstudium – und beim Zentrum für Karriere und Kompetenz – insbesondere zu Auslandspraktika.