Orientierungspraktikum
Dieses Praktikum dient dem Kennenlernen der Schulart, für die das Lehramt angestrebt wird, aus der Sicht der Lehrkraft und der ersten Überprüfung der Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf. Es sollte bereits vor Beginn des Studiums stattfinden (jedoch nach Erwerb des Hochschulzugangs), kann aber auch noch in der vorlesungsfreien Zeit nach den ersten Semestern nachgeholt werden. Es muss spätestens vor Beginn des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PdP) abgeschlossen sein.
Sollten Sie sich für das Exercitium Paedagogicum oder die Lehr:werkstatt entscheiden, entfällt für Sie das Orientierungspraktikum. Um dem längeren Schuleinsatz Rechnung zu tragen, ersetzt es sowohl das Orientierungspraktikum als auch das pädagogisch-didaktische Praktikum.
Das Orientierungspraktikum wird nicht von den Praktikumsämtern oder der Universität vermittelt und betreut. Sie organisieren dieses Praktikum selbst und können entweder beim Staatlichen Schulamt um einen Praktikumsplatz anfragen oder direkt bei Ihrer Wunschschule. Bitte beachten Sie,
- dass Sie einen Nachweis über den Masern-Impfschutz in der Schule vorzeigen müssen und
- dass Sie die geltenden Test- bzw. Impfbestimmungen in Bezug auf Corona einhalten müssen.
Mindestanzahl an Stunden im Praktikum - pro Tag und in einer Woche:
Neben den mindestens 15 Tagen, die Sie während des Praktikums in der Schule hospitieren, ist darauf zu achten, dass mindestens 3 Schulstunden an einem Praktikumstag zu absolvieren sind und eine Mindeststundenanzahl von 20 (Vollzeit-)Stunden pro Woche erreicht werden muss. Außerdem ist darauf zu achten, dass das Praktikum immer an mind. 5 aufeinanderfolgenden Schultagen absolviert werden muss. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann das Praktikum nicht anerkannt werden!
Regelungen:
Sofern Sie Lehramt an Grundschulen studieren, können Sie eine Woche des Orientierungspraktikums in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder auch an vorschulischen Bildungseinrichtungen absolvieren. Bitte beachten Sie: Vorschulische Bildungseinrichtungen stellen keine Schulart dar. Da weitere Bedingungen gestaffelt in den letzten Jahren verändert wurden, gelten je nacht Studienbeginn unterschiedliche Vorgaben.
Studienbeginn bis Sommersemester 2021:
- mindestens eine Woche (mit 5 Tagen) muss an einer staatlichen Schule der Schulart abgeleistet werden, die Sie studieren.
Studienbeginn ab Wintersemester 2021/22 bis Wintersemester 2022/23:
Für Studierenden, welche ihr Studium in diesem Zeitraum begonnen haben, gilt die Pflicht, dass das Orientierungspraktikum
- an mindestens zwei verschiedenen Schularten abgeleistet werden muss (mind. eine Woche pro Schulart).
Studienbeginn ab Sommersemester 2023:
Für Studierende, die zum SoSe 2023 und später ihr Studium aufnehmen werden, gilt erstmalig die Pflicht, dass das Orientierungspraktikum
- mindestens eine Woche an einer Mittel- oder Förderschule und an
- mindestens zwei verschiedenen Schularten abgeleistet werden muss.
Die ausgefüllte und gegengezeichnete Bescheinigung über das Orientierungspraktikum ist Voraussetzung für die Zulassung zum Pädagogisch-didaktischen Praktikum (PDP).
- Bescheinigung über das Orientierungspraktikum bis einschließlich Wintersemester 2022/23
- Bescheinigung über das Orientierungspraktikum ab Studienbeginn Sommersemester 2023
Bitte reichen Sie dieses Formular zusammen mit Ihrer Registrierung ein, falls Sie diese nicht schon abgegeben haben.