Lehramt an Gymnasien
Als Gymnasiallehrkraft begleiten Sie Schülerinnen und Schüler von der 5. bis zur 12. Klasse, also von der späten Kindheit bis zum frühen Erwachsenenalter. Da Sie später als Fachlehrkraft eingesetzt werden, legt das Studium einen besonderen Fokus auf das vertiefte Fachwissen. Um dieses Fachwissen auch effektiv vermitteln zu können, erwerben Sie an der Universität Passau darüber hinaus aber auch noch Kenntnisse in den Bereichen der Pädagogik, Psychologie und den Fachdidaktiken. Durch die verschiedenen Praktika erhalten Sie zudem einen direkten Einblick in den Schulalltag und können das Gelernte direkt in der Praxis anwenden.
Das Universitätsstudium schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab, der ein zweijähriger Vorbereitungsdienst folgt, welcher mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien endet.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu:
1. Aufbau des Studiengangs
Ausführungen zum Aufbau des Studiengangs
Der Studiengang Lehramt an Gymnasien setzt sich zusammen aus:
dem Studium zweier vertieft studierter Fächer im Umfang von je 92 ECTS-Leistungspunkten,
den beiden dazugehörigen Fachdidaktiken im Umfang von je 12 ECTS,
dem Erziehungswissenschaftlichen Studium, welches die Bereiche Schulpädagogik, allgemeine Pädagogik und Psychologie beinhaltet, im Umfang von 35 ECTS,
mehreren Praktika im Umfang von insgesamt 11 ECTS und
der schriftlichen Hausarbeit (Zulassungsarbeit) im Umfang von 10 ECTS.
Im sogenannten freien Bereich erwerben Sie die auf insgesamt 270 ECTS noch offenen Leistungspunkte, welche für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung benötigt werden. Hierzu stehen Ihnen zusätzliche Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Erziehungswissenschaften, den Didaktiken oder dem Unterrichtsfach zur Auswahl.
2. Erweiterung des Studiums
Das Studium für das Lehramt an Gymnasien kann an der Universität Passau durch ein drittes Unterrichtsfach oder durch Ethik oder Medienpädagogik erweitert werden.
Zudem kann das Studium des Lehramts an Gymnasien durch den Master Bildungs- und Erziehungsprozesse ergänzt werden.
3. Unterrichtsfächer und Kombinationsmöglichkeiten
Deutsch – Englisch
Deutsch – Französisch
Deutsch – Geographie
Deutsch – Geschichte
Deutsch – Kath. Religionslehre
Deutsch – Mathematik
Deutsch – Sozialkunde*
Deutsch – Sport (mit Eignungsprüfung)
Englisch – Französisch
Englisch – Geographie
Englisch – Geschichte
Englisch – Informatik
Englisch – Kath. Religionslehre
Englisch – Mathematik
Englisch – Sozialkunde*
Englisch – Sport (mit Eignungsprüfung)
Englisch – Wirtschaftswissenschaften
Französisch – Geschichte
Französisch – Geographie
Geographie – Wirtschaftswissenschaften
Informatik – Mathematik
Informatik – Wirtschaftswissenschaften
Kath. Religionslehre – Sport (mit Eignungsprüfung)
Mathematik – Kath. Religionslehre
Mathematik – Sport (mit Eignungsprüfung)
Mathematik – Wirtschaftswissenschaften
Philosophie/Ethik (nur als Erweiterungsfach)
*Die Fächer Sozialkunde, Didaktik des Deutschen als Zweitsprache und Arbeitslehre wurden durch die Änderung der Bayerischen Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. Mai 2020 umbenannt. Die neuen Fächerbezeichnungen lauten „Politik und Gesellschaft“, „Deutsch als Zweitsprache“ und „Beruf und Wirtschaft“
4. Studienorganisation
DieStudien- und Prüfungsordnung des Studiengangs regelt alle formalen Richtlinien wie Prüfungsmodalitäten oder den Aufbau des Studiengangs. Sie finden sie auf den Seiten der Universität unter dem Titel "Studienordnung für das Lehramt und Prüfungsordnung für die studienbegleitend abzulegenden Prüfungen (...)"
Die Modulkataloge dienen Ihnen als Hilfestellung in Ihrem Studium und bei der Stundenplanerstellung. Hier haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu Modulinhalten, Anwesenheitspflicht, Prüfungsformaten sowie Studienverlaufsplänen zusammengefasst.
5. Weitere Informationen und Links
Weitere Informationen sind in der detaillierten Infoschrift der Studienberatung für Sie zusammengestellt. Diese finden sie auf der Studiengangsseite unter Downloads. Beachten Sie darin bitte besonders die Informationen über die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung. Beachten Sie auch, dass Sie für die Meldung zum Staatsexamen teilweise weitere, nicht bepunktete Zulassungsvoraussetzungen wie zum Beispiel die Sprachqualifikation B2 in Englisch, nachweisen müssen. Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Zusätzliche Informationen haben wir Ihnen auf folgenden Seiten zusammengefasst:
Studiengangsseite
Informationen zur Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst
Informationen zur Eignungsprüfung Sport