Lehramt an Realschulen
In der Realschule arbeiten Sie als Lehrkraft mit einer sehr heterogenen Schülerschaft und begleiten diese sowohl im Kindes- als auch im Jugendalter. Das Studium des Lehramts an Realschulen an der Universität Passau konzentriert sich neben dem Erwerb von Kompetenzen im Bereich der Fächerverbindungen und Fachdidaktiken auch auf die Bereiche Pädagogik und Psychologie. Dadurch werden Sie nicht nur effektiv auf die Aufgabe der Wissensvermittlung, sondern auch auf die Erziehung und Beratung, welche an Realschulen ebenfalls eine wichtige Rolle spielen, vorbereitet. Durch die verschiedenen Praktika erhalten Sie zudem einen direkten Einblick in den Schulalltag und können das Gelernte in der Praxis anwenden.
Das Universitätsstudium schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab, der ein zweijähriger Vorbereitungsdienst folgt, welcher mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen endet.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu:
1. Aufbau des Studiengangs
Ausführungen zum Aufbau des Studiengangs
Der Studiengang Lehramt an Realschulen setzt sich zusammen aus:
dem Studium zweier Unterrichtsfächer im Umfang von je 60 ECTS-Leistungspunkten,
den beiden dazugehörigen Fachdidaktiken im Umfang von je 12 ECTS,
dem Erziehungswissenschaftlichen Studium, welches die Bereiche Schulpädagogik, allgemeine Pädagogik und Psychologie beinhaltet, im Umfang von 35 ECTS,
mehreren Praktika im Umfang von insgesamt 11 ECTS,
der schriftlichen Hausarbeit (Zulassungsarbeit) im Umfang von 10 ECTS und dem Freien Bereich.
Im sogenannten Freien Bereich erwerben Sie die auf insgesamt 210 ECTS noch offenen Leistungspunkte, welche für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung benötigt werden. Hierzu stehen Ihnen zusätzliche Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Erziehungswissenschaften, den Didaktiken oder dem Unterrichtsfach zur Auswahl. Alle Merkblätter und Formulare zum Freien Bereich finden Sie auf den Seiten des Prüfungssekretariats unter "Studien- und Prüfungsleistungen an der Universität".
Um zum Fächerexamen am Ende Ihres Studiums zugelassen zu werden, müssen Sie eine Zulassungsarbeit in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften anfertigen.
Das Thema sollten Sie spätestens ein Jahr vor der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung mit einer prüfungsberechtigten Person absprechen. Erkundigen Sie sich daher unbedingt im Vorfeld bei Ihrem gewünschten Prüfer/Ihrer gewünschten Prüferin (insbesondere bei Wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen), ob die Prüfberechtigung über das Kultusministerium vorliegt. Der Umfang der Arbeit ist nicht durch die LPO I festgelegt, Sie besprechen alle Formalia mit Ihrem Prüfer/mit Ihrer Prüferin – neben dem Umfang auch die Bearbeitungszeit. Die Abgabe der Zulassungsarbeit erfolgt bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung im Frühjahrstermin bis spätestens 1. August des Vorjahres oder bei der Anmeldung im Herbsttermin bis spätestens 1. Februar desselben Jahres beim Prüfer/bei der Prüferin. Mit Nachtermin verlängert sich die Abgabefrist bis zum 1. Oktober beziehungsweise bis zum 1. April. Diese Fristen sind immer gleich.
Die Zulassungsarbeit muss im Prüfungssekretariat nicht angemeldet werden. Diese wird sozusagen durch Angabe von Fach und Prüfer:in im Anmeldeformular „Teil A“ für Ihr Fächerexamen „angemeldet“. Nach der Korrektur wird ein Gutachten erstellt und Sie bekommen eine Note in ganzen Notenstufen. Mit mindestens der Note 4 erhalten Sie auf die Zulassungsarbeit 10 ECTS-LP. Die Zulassungsarbeit muss nicht in HisQis angemeldet werden. Die Note wird direkt vom Prüfungssekretariat nach Erhalt des Gutachtens eingetragen.
Weitere Informationen zu Abgabe und Formalia sehen Sie auf der Website des Prüfungssekretariats unter „Staatsexamen“.
2. Erweiterung des Studiums
Das Studium für das Lehramt an Realschulen kann an der Universität Passau durch ein drittes Unterrichtsfach oder durch Ethik oder Medienpädagogik erweitert werden.
Im Realschulbereich bietet die Universität Passau zudem die Möglichkeit, mit dem Modellstudiengang zum Erwerb von Bildungsvoraussetzungen für das Lehramt an Realschulen einen international anerkannten Abschluss (Bachelor of Education) zu erlangen. Außerdem kann das klassische Lehramtsstudium durch den Master Bildungs- und Erziehungsprozesse ergänzt werden.
3. Unterrichtsfächer und Kombinationsmöglichkeiten
Deutsch - Englisch
Deutsch - Französisch
Deutsch - Geographie
Deutsch - Geschichte
Deutsch - Kath. Religionslehre
Deutsch - Kunst (mit Eignungsprüfung)
Deutsch - Mathematik
Deutsch - Sport (mit Eignungsprüfung)
Englisch - Französisch
Englisch - Geographie
Englisch - Geschichte
Englisch - Informatik
Englisch - Kath. Religionslehre
Englisch - Kunst (mit Eignungsprüfung)
Englisch - Mathematik
Englisch - Sport (mit Eignungsprüfung)
Englisch - Wirtschaftswissenschaften
Französisch - Geographie
Geographie - Wirtschaftswissenschaften
Informatik - Mathematik
Informatik - Wirtschaftswissenschaften
Kunst (mit Eignungsprüfung) - Mathematik
Mathematik - Kath. Religionslehre
Mathematik - Sport (mit Eignungsprüfung)
Mathematik - Wirtschaftswissenschaften
Sport (mit Eignungsprüfung) - Wirtschaftswissenschaften
Sozialkunde* - Wirtschaftswissenschaften
Ethik (nur als Erweiterungsfach)
*Die Fächer Sozialkunde, Didaktik des Deutschen als Zweitsprache und Arbeitslehre wurden durch die Änderung der Bayerischen Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. Mai 2020 umbenannt. Die neuen Fächerbezeichnungen lauten „Politik und Gesellschaft“, „Deutsch als Zweitsprache“ und „Beruf und Wirtschaft“
4. Studienorganisation
DieStudien- und Prüfungsordnung des Studiengangs regelt alle formalen Richtlinien wie Prüfungsmodalitäten oder den Aufbau des Studiengangs. Sie finden sie auf den Seiten der Universität unter dem Titel "Studienordnung für das Lehramt und Prüfungsordnung für die studienbegleitend abzulegenden Prüfungen (...)"
Die Modulkataloge dienen Ihnen als Hilfestellung in Ihrem Studium und bei der Stundenplanerstellung. Hier haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu Modulinhalten, Anwesenheitspflicht, Prüfungsformaten sowie Studienverlaufsplänen zusammengefasst.
5. Weitere Informationen und Links
Weitere Informationen sind in der detaillierten Infoschrift der Studienberatung für Sie zusammengestellt. Diese finden sie auf der Studiengangsseite unter Downloads und Links. Beachten Sie darin bitte besonders die Informationen über die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung. Beachten Sie auch, dass Sie für die Meldung zum Staatsexamen teilweise weitere, nicht bepunktete Zulassungsvoraussetzungen wie zum Beispiel die Sprachqualifikation B2 in Englisch, nachweisen müssen. Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Zusätzliche Informationen haben wir Ihnen auf folgenden Seiten zusammengefasst:
Studiengangsseite
Informationen zur Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst
Informationen zur Eignungsprüfung Kunst
Informationen zur Eignungsprüfung Sport