Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum (ZSP)
Das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum (ZSP) ist für Sie das vierte und zugleich das letzte Ihrer schulischen Praktika im Lehramtsstudium für Grundschulen sowie im Lehramtsstudium für Mittelschulen. Das Praktikum wird wie das SFP (Studienbegeleitende fachdidaktische Praktikum), welches Sie in der Regel zuvor abgeleistet haben, in wöchentlichen Unterrichtsbesuchen während eines Semesters absolviert.
Voraussetzungen zum ZSP
Pädagogisch-didaktisches Praktikum und Studienbegleitendes Praktikum als Voraussetzungen für das ZSP
Die praktische Voraussetzung für das ZSP ist die vorherige Absolvierung des Studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums (SFP).
Dem SFP geht wiederum die Absolvierung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP I und PDP II) oder alternativ dazu die vorherige Absolvierung eines der alternativen Praktika, die als Äquivalent zum PDP an der Universität Passau angeboten werden, voraus.
Die fachliche Voraussetzung besteht in dem erfolgreichen Besuch eines Begleitseminars während des Semesters, in dem Sie das Praktikum absolvieren, mit Bezug auf das Didaktikfach, in welchem Sie im Praktikum hospitieren.
Anmeldung zum ZSP
Anmeldung zum ZSP beim Praktikumsamt für Grund- und Mittelschulen
In den Lehrämtern für Grundschulen und Mittelschulen ist eine Absolvierung des ZSP in der Regel nur im Wintersemester möglich (im Sommersemester zuvor wird das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum absolviert). Die Anmeldefrist beim Praktikumsamt für Grund- und Mittelschulen läuft in der Regel zum 15. Mai aus.
Anmeldung auf HisQis & Stud.IP
Die HISQIS-Anmeldung für ein Schulpraktikum ist seit dem Wintersemester 2018/19 für alle Schulbereiche nötig.
Wenn Sie Lehramt für Grundschulen oder Lehramt für Mittelschulen studieren, müssen Sie sich für Ihre schulischen Regelpraktika in Stud.IP einschreiben. Dies gilt sowohl jeweils für das PDP I und das PDP II als auch für das SFP und das ZSP.
Bevor Sie einen Termin zur persönlichen Anmeldung für Ihr Praktikum beim Praktikumsamt erhalten, müssen Sie sich vorab in Stud.IP in die Veranstaltung eintragen, die dort für das jeweilige Praktikum angelegt ist. Diese Einschreibung für die Praktika in Stud.IP ist notwendig, damit entsprechende Praktikumsplätze für das folgende Semester eingeplant werden können.
Weitere Informationen dazu (Veranstaltungsnummer etc.) finden Sie auf der Homepage vom Praktikumsamt für Grund- und Mittelschulen auf den dortigen Seiten Pädagogisch-didaktisches Praktikum, Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum sowie Zusätzlich studienbegleitendes Praktikum.
Darüber hinaus gilt auch hier, dass Sie sich für Ihre Begleitseminare zu den einzelnen Praktika jeweils zusätzlich in Stud.IP anmelden müssen (wie dies auch im Bereich Realschule und Gymnasium der Fall ist).
Zeitliche Rahmenbedingungen und zu erbringende Leistungen für das ZSP
In welchem Fach wird das Praktikum absolviert?
Ein Praktikum in einem weiteren Fach der Dreierdidaktik absolvieren Sie mit dem Zusätzlich studienbegleitenden Praktikum (ZSP), dem letzten Ihrer schulischen Praktika (Wintersemester). Dieses Didaktikfach darf dabei nicht deckungsgleich mit dem Didaktikfach sein, in welchem Sie im PDP II hospitiert haben.
SFP und ZSP: Ausnahme bei Unterrichtsfach Sport im Lehramt für Grund- oder Mittelschulen - andere Reihenfolge der studienbegleitenden Praktika!
Wenn Sie Sport als Unterrichtsfach studieren, absolvieren Sie zunächst das ZSP (Didaktikfach im Sommersemester) und anschließend das SFP (Unterrichtsfach im Wintersemester). Diese Umkehrung in der Reihenfolge der beiden Schulpraktika ergibt sich aufgrund der nicht-vorhandenen Möglichkeit an den Praktikumsschulen während des Sommersemesters im Fach Sport ein Praktikum abzuleisten.
Diese Regelung gilt nur bei Unterrichtsfach Sport!
Ablauf des Praktikums während des Semesters
Im SFP wie auch im ZSP (das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum wird nur im Lehramt für Grund- und Mittelschulen absolviert) gehen Sie für ein Semester, während der Vorlesungszeit, für einen Tag pro Woche an eine zugeteilte Schule, hospitieren im Unterricht und führen eigene Lehrversuche durch.
Beide studienbegleitenden Praktika werden in wöchentlichen Unterrichtsbesuchen während eines Semesters absolviert. Der Praktikumstag im SFP wie auch im ZSP findet immer mittwochs statt. An diesen 14 bis 15 Praktikumstagen pro Semester müssen Sie jeweils für mindestens vier Unterrichtsstunden (einschließlich Besprechung) in der Schule anwesend sein.
Begleitseminar zum Praktikum
Begleitend zum Praktikum wird ein Seminar besucht, in dem Sie unter Betreuung Ihres Fachdidaktikers bzw. Ihrer Fachdidaktierin die Unterrichtspraxis theoretisch reflektieren.
Allgemeines & Aktuelles zu den Praktika
Frau Prof. Mägdefrau und Kollegium haben mit den Standards und Indikatoren für die Entwicklung von Kompetenzen in der Lehrerbildung für Sie als Praktikantin und Praktikant einen Leitfaden entwickelt, der Sie unterstützt, um Ihre Ziele in den Praxisphasen des Lehramtsstudiums zu erreichen. Die Standards sind für jedes der schulischen Praktika maßgeblich und zu berücksichtigen!
In allen Praktika besteht Anwesenheitspflicht. Eventuelle Fehlzeiten müssen nachgeholt werden - in Absprache mit der Praktikumslehrkraft.
In der LPOI (Lehramtsprüfungsordnung) finden Sie in § 34 LPO I allgemeine Informationen zu den Praktika für alle Lehrämter. Der § 36 LPO I ergänzt den § 34 um Informationen zur Didaktik der Grundschule. Gleiches gilt für den § 38 LPO I bezüglich der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschulen.
Grundlegend für die Rahmenbedingungen für die Praktika ist für die Lehrämter für Grund- und Mittelschulen die Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (das Dokument finden Sie auf der angegebenen Seite zum Download als viertes pdf). Sowie für die Lehrämter für Realschulen und Gymnasien als aktualisierte Erweiterung die Organisation der Praktika für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an Realschulen im Rahmen der LPO I.