FAQ - Lehramt, Bachelor of Education und Master Bildungs- und Erziehungsprozesse
Im Folgenden haben wir die meistgestellten Fragen für Sie zusammengestellt und in Rubriken unterteilt. Darüber hinaus können Sie sich auch mit der "Suche nach Stichworten" Fragen zu einem bestimmten Thema direkt anzeigen lassen.
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FAQ Lehramt
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FAQ Allgemeine Fragen zum Lehramtsstudium
Fragen rund ums Studium und zu den Lehramtsstudiengängen
Wenn Sie Fragen zum Studium an der Universität Passau im Allgemeinen haben, können Sie sich an die Studienberatung wenden. Spezielle Fragen zum Lehramtsstudium beantwortet Ihnen die Studiengangskoordination Lehramt (StuKo Lehramt).
Wer die Fachstudienberatung für die vier Lehramtsstudiengänge, für den Bachelor of Education und Master Bildungs- und Erziehungsprozesse an der Universität Passau inne hat, finden Sie auf der Seite Fachstudienberatung in der Rubrik "Lehramt".
Fragen zu den Praktika in den Lehramtsstudiengängen
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Praktika haben (Schulpraktika, Pflichtpraktika, Alternative Schulpraktika, Auslandspraktika) wenden Sie sich am besten an Ihr zuständiges Praktikumsamt. Bevor Sie sich an ihr Praktikumsamt wenden, prüfen Sie bitte zunächst selbst auf den Seiten zu den einzelnen Praktika hier auf der Homepage vom ZLF oder in den weiteren FAQ Lehramt, ob dort die von Ihnen gesuchte Information steht.
Fragen zu den Praktika im Master Bildungs- und Erziehungsprozesse
Fragen zu den Praktika im Master Bildungs- und Erziehungsprozesse beantwortet Ihnen Frau Prof. Mägdefrau. Die Inhaberin vom Lehrstuhl für Erziehungswissenschaft ist zugleich Praktikumsverantwortliche für diesen Masterstudiengang und betreut in dieser Funktion unter anderem auch das Forschungspraktikum, welches Sie im Rahmen des Masters absolvieren können.
Zum einen benötigen Sie Ihre Modulkataloge für die einzelnen Fächer und für den Bereich Erziehungswissenschaften. Diese finden Sie hier auf der Homepage vom ZLF auf der Seite Modulkataloge.
Zum anderen benötigen Sie Ihre RZ-Kennung zum Einloggen in Stud.IP, die Sie als Teil Ihrer Immatrikulationsunterlagen von der Universität zugeschickt bekommen haben. In Stud.IP einloggen können Sie sich über die Homepage vom ZIM (Zentrum für Informationstechnologie und Medienmanagement) auf der Seite Login und Kennung. In Stud.IP können Sie sich Ihre Veranstaltungen über die Funktion "Suche" zusammenstellen und sich dort dann für diese eintragen.
Alle Informationen zu den Fächern und Kombinationsmöglichkeiten von Fächern für Ihr Lehramtsstudium (Grund- und Mittelschule, Realschule und Gymnasium) sowie für den Bachelor of Education finden Sie auf der Internetpräsenz der Universität Passau im Bereich "Studium" auf der Seite Unterrichtsfächer und Fächerkombinationen in den Lehramtsstudiengängen.
Informationen zum Doppelstudium finden Sie auf der Internetpräsenz der Universität Passau im Bereich "Studium" auf der Seite Doppelstudium. Dort informiert das Studierendensekretariat über die Möglichkeiten eines Doppelstudiums und Sie können sich dort auch das Formular "Antrag auf Doppelstudium" als pdf herunterladen.
Der Antrag (Formular) ist fristgerecht beim Studierendensekretariat einzureichen.
Bitte informieren Sie sich auf unserer Seite zu den Erweiterungsfächern. Dort werden die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantwortet.
Zunächst müssen Sie beim Studierendensekretariat den Antrag auf Doppelstudium einreichen. Informationen zum Doppelstudium finden Sie auf der Internetpräsenz der Universität Passau im Bereich "Studium" auf der Seite Doppelstudium. Sie können sich dort auch das Formular "Antrag auf Doppelstudium" als pdf herunterladen.
Der Antrag (Formular) ist fristgerecht beim Studierendensekretariat einzureichen.
Sie studieren Lehramt für Grundschulen oder Mittelschulen?
Ein Doppelstudium mit dem Bachelor of Education ist möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie für das Zweitfach auch den fachwissenschaftlichen Teil belegen müssen. Welche Veranstaltungen Sie belegen müssen, steht in den Modulkatalogen.
Sie studieren Lehramt für Realschulen oder Gymnasien?
Sie müssen keine zusätzlichen Veranstaltungen belegen, da Sie bereits regulär zwei Fächer studieren. Der Bachelor of Education ist quasi identisch mit dem Lehramtsstudium für Realschulen.
Unabhängig von der Schulart müssen Sie folgendes beachten:
- Für den Bachelor of Education müssen Sie eines der Alternativen Praktika (ExPaed oder Lehr:werkstatt) absolvieren. Diese ersetzen das OP und PDP. Wenn Sie das PDP bereits absolviert haben, müssen Sie die fehlenden Stunden nachholen. Bitte wenden Sie sich an die Studiengangskoordination Lehramt, diese wird Sie darüber informieren, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.
- Sie können Ihre Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit anerkennen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass die Zulassungsarbeit im Fachbereich Bildungswissenschaften oder in einer Fachdidaktik verfasst werden muss. Das weitere Verfahren wird in diesem Leitfaden beschrieben.
FAQ Lehramt - Prüfungen im Lehramtsstudium
Ob Sie einen Einstufungstest absolvieren müssen, kommt darauf an, was Sie genau studieren (welche Fächer in welchem Lehramt). Die für Sie passende Antwort finden Sie auf der Homepage vom Sprachenzentrum auf der Seite Einstufungstest für die Sprachkurse. Dort wird Ihnen auch erklärt, was es mit dem "C-Test" auf sich hat.
Grundsätzlich können Sie sich bei Anerkennungsfragen an den Leitfaden "Vorgehensweise bei Anerkennungen" orientieren, der Ihnen vom Prüfungssekretariat zur Verfügung gestellt wird.
Wie verläuft der Anerkennungsprozess?
Für Anerkennungen beziehungsweise Anrechnungen sind vor allem die HISQIS-Prüfungsnummern relevant. Wenn diese im alten und neuen Studiengang identisch sind, können Sie mit einer Anerkennung rechnen. Bei weiteren nicht direkt zuzuordnenden Leistungen, wie zum Beispiel Leistungen die Sie während eines Auslandsaufenthalts erbracht haben, muss eine Unterschrift (Anerkennung) einer das Fach vertretenden Person eingeholt werden. Für diesen Anerkennungsprozess hilft Ihnen das Formular "Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen" weiter, das Sie ebenfalls auf den Seiten vom Prüfungssekretariat finden.
Wer ist für welche Anerkennung zuständig?
Wenn Sie sich eine Leistung anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an den Modulverantwortlichen des jeweiligen Fachbereichs. Die Information, wer in welchem Fach modulverantwortlich ist, finden Sie in dem jeweiligen Modulkatalog für das einzelne Fach.
Wo finden Sie die verschiedenen Dokumente zum Thema Anerkennung?
Den Leitfaden "Vorgehensweise bei Anerkennungen" sowie das Formular "Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen" finden Sie als pdfs zum Download beim Prüfungssekretariat auf der Seite Studiengänge mit Abschluss Staatsexamen (neue LPO) in der Rubrik "Studien- und Prüfungsleistungen an der Universität" unter der Überschrift "Anträge und Formulare".
Die Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät hält für Sie einen Leitfaden "Auslandsstudium, Learning Agreements und Anerkennung von Prüfungsleistungen" bereit, in welchem Sie sich informieren können. Dieser gilt analog für die modularisierten Lehramtsstudiengänge. Das pdf-Dokument zum Download finden Sie auf der Studiengangseite des B.A. Kulturwirtschaft unter der Überschrift "Studieren im Ausland".
Studiengangskoordinatoren Lehramt - Beratung zum Thema Anerkennung?
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur Anerkennung beziehungsweise Anrechnung im Bereich Lehramt haben, helfen Ihnen die Studiengangskoordinatoren Lehramt in ihrer Sprechstunde weiter.
Antworten auf viele Fragen rund um das Thema Prüfungen gibt euch das Prüfungssekretariat in den FAQ Modulprüfungen in seinen FAQ-Kategorien: "Vor der Prüfung", "Während der Prüfung", "Nach der Prüfung", "Zuständigkeiten" und "Abschlussarbeit".
Das stimmt - diese Veranstaltungen werden nicht geprüft (so wie es im alten Studiensystem der Fall war). Sie müssen sich für die Veranstaltung nur anmelden, die Punkte werden Ihnen gutgeschrieben, sobald Sie auch die anderen Prüfungen des Moduls abgeschlossen haben.
Theoretisch müssen Sie nie zu den Veranstaltungen erscheinen, solange keine Anwesenheitspflicht formuliert wurde. Die Inhalte der Veranstaltungen erleichtern Ihnen jedoch die Vorbereitung auf das Staatsexamen und erlauben Ihnen, Ihr Wissen im jeweiligen Fach besser zu vernetzen. Wenn Sie das Angebot nicht nutzen wollen, ist es möglich, dass Sie später mehr Stress im Selbststudium haben. Hier lassen wir Sie selbst die Entscheidung treffen, wie Sie Ihr Studium gestalten wollen: ob durch Anwesenheit und Mitarbeit oder durch Eigenstudium. So oder so: in den darauf aufbauenden Veranstaltungen werden die in den Veranstaltungen zu erwerbenden Kompetenzem als vorhanden vorausgesetzt.
Was Sie für den freien Bereich Ihres Lehramtsstudiums benötigen, finden Sie beim Prüfungssekretariat auf der Seite Studiengänge mit Abschluss Staatsexamen (neue LPO). Dort informiert Sie das Prüfungssekretariat in dem Dokument "Merkblatt zum freien Bereich".
Pfadbeschreibung: Das Dokument als pdf zum Download finden Sie in der Rubrik "Studien- und Prüfungsleistungen an der Universität Passau" unter der Überschrift "Formulare".
Ja, das können Sie. Die genaue Vorgehensweise wird in diesem Leitfaden beschrieben, welchen das ZLF in Zusammenarbeit mit dem Prüfungssekretariat erstellt hat.
FAQ Lehramt - Praktika
Sie haben sich für das Praktikum bei Ihrem zuständigen Praktikumsamt fristgerecht angemeldet und haben von diesem einen Praktikumsplatz zugewiesen bekommen?
Sie haben sich für das Begleitseminar zum Praktikum in Stud.IP angemeldet?
Ein Begleitseminar zum Praktikum müssen Sie im Studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum (SFP) sowie im Zusätzlich studienbegleitenden Praktikum (ZSP) besuchen. Das ZSP ist nur für die Lehrämter für Grund- und Mittelschulen zu absolvieren. Außerdem gibt es verpflichtende Begleitseminare für zwei der drei Alternativen Schulpraktika: dem Modellcurriculum/ExPaed MC (Grundschule) und der Lehr:werkstatt (Grundschule, Realschule, Gymnasium).
Unterrichtsleistungen für das Praktikum in den Handakten aufgeführt
Vor Praktikumsstart haben Sie sich für das entsprechende Praktikum die Handakte (Handreichung, Portfolio) durchgelesen! Damit Sie wissen, welche Unterrichtsleistungen Sie in dem jeweiligen Praktikum zu erbringen haben und worauf Sie zu achten haben. Unterrichtsleistungen sind zu erbringen für beide Teile des pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP I und PDP II), für das SFP und das ZSP, sowie für die Alternativen Praktika (ExPaed, Modellcurriculum und Lehr:werkstatt).
Ja.
Allerdings gilt die Registrierung nur für die Lehrämter für Grund- und Mittelschulen! Wenn Sie Lehramt für Grundschulen oder Lehramt für Mittelschulen studieren, müssen Sie sich bis 15. Mai nach Ihrem Studienbeginn beim Praktikumsamt für Grund- und Mittelschulen registrieren lassen!
Anmeldung für jedes Schulpraktikum bei Ihrem Praktikumsamt
Für alle Lehramtsstudiengänge gilt, dass eine separate Anmeldung für jedes Praktikum für alle Lehramtsstudierenden über Ihr zuständiges Praktikumsamt erfolgt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldefristen für die Praktika! Die entsprechenden Informationen finden Sie, wenn sie den nachfolgenden Links folgen.
- Informationen zur Anmeldung für das Pädagogisch-didaktische Praktikum (einmalige Anmeldung in Realschule und Gymnasium; in Grund- und Mittelschule jeweils eine Anmeldung für beide Teile des PDP)
- Informationen zur Anmeldung für das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum
- Informationen zur Anmeldung für das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum (nur in Grund- und Mittelschule zu absolvieren)
Alternative Praktika - Anmeldung bei Ihrem Praktikumsamt erforderlich!
Wenn Sie das Exercitium Paedagogicum (ExPaed) oder das Exercitium Paedagogicum Modellcurriculum (ExPaed MC) absolvieren, müssen Sie sich ebenfalls bei Ihrem Praktikumsamt anmelden. Zwar suchen Sie sich im ExPaed selbst eine Schule bzw. eine betreuende Lehrkraft und für das Modellcurriculum müssen Sie sich bewerben (beim Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und -didaktik); aber nichtsdestotrotz müssen Sie Ihre Teilnahme an einem dieser Praktika jeweils fristgerecht Ihrem zuständigen Praktikumsamt melden.
Lediglich bei der Lehr:werkstatt, die ebenfalls über einen Bewerbungsprozess läuft, müssen Sie sich nicht selbstständig bei Ihrem Praktikumsamt anmelden - dies wird vom Team der Lehr:werkstatt an der Universität Passau für Sie übernommen.
Die Information in welchem Fach Sie ein Praktikum zu absolvieren haben, finden Sie jeweils gebündelt für alle Praktika auf den einzelnen Seiten zu den Praktika unter der Überschrift "In welchem Fach wird das Praktikum absolviert?" (bspw. auf den Seiten zum "Pädagogisch-didaktischen Praktikum").
Generell gilt, wenn das Praktikum während der Vorlesungszeit stattfindet, müssen Sie parallel zum Praktikum auch ein Begleitseminar besuchen. Die Begleitseminare werden in der Regel von Ihrer jeweiligen Fachdidaktik angeboten, in deren Fach Sie während Ihres Praktikums auch hospitieren.
Eine Auflistung der Fachdidaktiken finden Sie beispielsweise auf der Seite Ansprechpersonen und Kontakte für (weitere) Handakten.
Begleitseminare für die Regelpraktika
Ein Begleitseminar besuchen müssen Sie bei den "Mittwochs-Praktika": dem Studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum (SFP) und dem Zusätzlich studienbegleitenden Praktikum (ZSP). Das ZSP müssen nur Studierende der Lehrämter für Grundschulen und Mittelschulen absolvieren.
Begleitseminare für die Alternativpraktika
In der Lehr:werkstatt sowie im Modellcurriculum (MC/ExPaed MC) müssen Sie jeweils ein Begleitseminar während des gesamten Praktikums (2 Semester) besuchen. Die Begleitseminare zur Lehr:werkstatt und zum Modellcurriculum werden von den betreuenden Lehrstühlen angeboten. Beim Exercitium Paedagogicum (ExPaed) müssen Sie kein Begleitseminar besuchen.
Einführungsveranstaltungen für PDP I und ExPaed (nicht in Realschule)
Bitte beachten Sie auch, dass in der Regel für das PDP I und für das ExPaed in den Lehrämtern für Grundschulen, Mittelschulen und Gymnasien Einführungsveranstaltungen angeboten werden.
Im Gegensatz zu der HISQIS-Anmeldung für ein Praktikum - diese ist seit dem Wintersemester 2018/19 für alle Schulbereiche nötig! - kommt das darauf an, ob Sie Lehramt für Realschulen oder Gymnasien studieren oder ob Sie Lehramt für Grund- oder Mittelschulen studieren.
Allerdings müssen Sie sich immer und in allen Schulbereichen für Ihre Begleitseminare zu den einzelnen Praktika jeweils in Stud.IP anmelden. In der Regel werden das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (SFP) und das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum (ZSP) sowie teilweise die Alternativen Schulpraktika durch verpflichtende Begleitseminare betreut. (Das ZSP wird nur in den Lehrämtern für Grund- und Mittelschulen absolviert.)
Bitte beachten Sie auch, dass in der Regel Einführungsveranstaltungen für das PDP I und das ExPaed in den Lehrämtern für Grundschulen, Mittelschulen und Gymnasien angeboten werden. Für diese ist keine Stud.IP-Anmeldung erforderlich. (Analoge Einführungsveranstaltungen im Lehramt für Realschulen gibt es nicht.)
Keine Stud.IP-Anmeldung für die Lehrämter für Realschulen und Gymnasien
Wenn Sie Lehramt für Gymnasien oder Lehramt für Realschulen (und/oder den Bachelor of Education) studieren, müssen Sie sich nicht für ein Praktikum in Stud.IP einschreiben. Die Anmeldung für die Praktika erfolgt ausschließlich über das zuständige Praktikumsamt.
Weiteres zur Anmeldung für die Praktika bei Ihrem Praktikumsamt finden Sie auf der Homepage vom Praktikumsamt für Gymnasien beziehungsweise vom Praktikumsamt für Realschulen (jeweils MB-Dienststelle in Landshut).
Stud.IP-Anmeldung für die Lehrämter für Grund- und Mittelschulen
Wenn Sie Lehramt für Grundschulen oder Lehramt für Mittelschulen studieren, müssen Sie sich hingegen für Ihre schulischen Regelpraktika in Stud.IP einschreiben. Dies gilt sowohl jeweils für das PDP I und das PDP II als auch für das SFP und das ZSP.
Bevor Sie einen Termin zur persönlichen Anmeldung für Ihr Praktikum beim Praktikumsamt erhalten, müssen Sie sich vorab in Stud.IP in die Veranstaltung eintragen, die dort für das jeweilige Praktikum angelegt ist. Diese Einschreibung für die Praktika in Stud.IP ist notwendig, damit entsprechende Praktikumsplätze für das folgende Semester eingeplant werden können.
Weitere Informationen dazu (Veranstaltungsnummer etc.) finden Sie auf der Homepage vom Praktikumsamt für Grund- und Mittelschulen auf den dortigen Seiten Pädagogisch-didaktisches Praktikum, Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum sowie Zusätzlich studienbegleitendes Praktikum.
Darüber hinaus gilt auch hier, dass Sie sich für Ihre Begleitseminare zu den einzelnen Praktika jeweils zusätzlich in Stud.IP anmelden müssen (wie dies auch im Bereich Realschule und Gymnasium der Fall ist).
Im Gegensatz zu der Stud.IP-Anmeldung für ein Praktikum - nur in Grund- und Mittelschule nötig! - ist eine HISQIS-Anmeldung für jedes einzelne Schulpraktikum in allen Studiengängen notwendig!
Alle Informationen zum Thema HISQIS und Praktika finden Sie hier auf der Homepage vom ZLF auf der Seite "Unterlagen und Kontakte für Handakten und mehr" unter der Überschrift Anmeldung und Verbuchung der Praktika in HISQIS.
Bei den drei Alternativen Schulpraktika (Exercitium Paedagogicum, Modellcurriculum, Lehr:werkstatt) können Sie sich Tätigkeiten außerhalb des Unterrichts mit maximal 10 Prozent beziehungsweise mit maximal 20 Stunden auf Ihre zu erbringenden Unterrichtsstunden anrechnen lassen. Dies betrifft Aktivitäten wie zum Beispiel Klassenfahrten, Tagesausflüge, Hausaufgabenbetreuung etc.
90 Prozent Ihrer Stunden müssen Sie in der Klasse im Unterricht ableisten bzw. für die Unterrichtsvorbereitung aufwenden!
Außer für das Orientierungspraktikum müssen Sie eine Handakte pro Schulpraktikum anfertigen. Zwei Handakten (eine pro Halbjahr) müssen Sie für das Pädagogisch-didaktische Praktikum (PDP) sowie für die Alternativen Praktika anfertigen: für das Exercitium Paedagogicum (ExPaed), das Modellcurriculum (MC / ExPaed MC) und die Lehr:werkstatt.
Abgabefristen der Handakten
Sie müssen die Handakten immer spätestens 4 Wochen nach Praktikumsende abgeben. Eine Ausnahme bildet hierbei lediglich das ExPaed im Bereich Grund- und Mittelschule: die beiden Handakten zum Expaed müssen schon in der jeweils letzten Schulwoche vom Schulhalbjahr abgegeben werden!
Wo finden Sie ausführliche Informationen zu den Handakten?
Alle Informationen zu den Handakten (Abgabefristen und bei wem Sie die verschiedenen Handakten abgeben müssen) sowie die Handakten für die Praktika (und eventuelle Praktikumskarten) als pdf zum Download finden Sie hier auf der Homepage vom ZLF auf der Seite Unterlagen, Ansprechpartner & Anmeldung an den dort jeweils ausgewiesenen Stellen.
Alle Fristen sind einzuhalten!
Nein! Zumindest nicht was die schulischen Regelpraktika betrifft (Ausnahme für das PDP im Lehramt für Gymnasien siehe unten).
Die Zuteilung für alle Regelpraktika an Schulen bzw. bei Praktikumslehrkräften erfolgt ausschließlich durch das zuständige Praktikumsamt! Dies gilt für das Pädagogisch-didaktische Praktikum (PDP I und PDP II), für das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (SFP) und ebenso für das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum (ZSP). Letzteres muss nur bei einem Lehramtsstudium für Grund- oder Mittelschulen absolviert werden.
Rufen Sie nicht (!) selbst bei Schulen an, um nach einem Praktikumsplatz für eines dieser Praktika nachzufragen!
Bei welchen Schulpraktika Sie Eigeninitiative zeigen müssen
Bei den schulischen Praktika ist nur beim Orientierungspraktikum und beim Exercitium Paedagogikum (ExPaed) Ihre Eigeninitiative gefragt. Bei diesen beiden Praktika erfolgt keine Zuteilung (oder Bewerbung wie bei der Lehr:werkstatt und dem ExPaed Modellcurriculum), sondern Sie müssen sich einen Praktikumsplatz selbst organisieren.
Ausnahme: eigenständige Praktikumsplatzsuche im Lehramt für Gymnasien für das PDP
Im Lehramt für Gymnasien ist es ausdrücklich erwünscht, dass Sie sich selbst um einen Praktikumsplatz kümmern. Eine daraufhingehende Zuweisung erfolgt durch das Praktikumsamt für Gymnasien und die Schule bzw. Schulleitung bestätigt daraufhin die Absprache mit Ihnen für den Praktikumsplatz. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Anmeldeformular für das PDP, welches Sie auf der Homepage vom Praktikumsamt für Gymnasien finden.
Bei einer mehrtägigen Schul- beziehungsweise Klassenfahrt im Rahmen eines Praktikums ist bei der entsprechenden Schule ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung dieses Zeugnisses unter Umständen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
Weitere Informationen zum erweiterten polizeilichen Führungszeugnis sowie zu dessen Beantragung finden Sie auf den Seiten vom BayernPortal unter Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses.
Dies gilt nicht für eintägige Ausflüge!
Generell gilt: In allen Praktika besteht Anwesenheitspflicht. Eventuelle Fehlzeiten müssen nachgeholt werden (auch im Krankeitsfall) - in Absprache mit Ihrer Praktikumslehrkraft.
Es ist natürlich selbstverständlich, dass Sie im Krankheitsfall frühstmöglich Ihrer Schule Bescheid geben und sich abmelden. Wenn Sie während Ihrer Regelpraktika dem Unterricht fern bleiben, müssen Sich sich zudem auch bei Ihrem Praktikumsamt melden und dieses über Ihre Fehlzeiten informieren!
Nein!
Die Listen mit den zugewiesenen Praktikumsplätzen werden frühzeitig bekanntgegeben. Diesen können Sie entnehmen, wer von Ihren Kommilitonen bzw. Kommilitoninnen noch alles an Ihrer Schule einen Praktikumsplatz für den gleichen Zeitraum erhalten hat. Bei Bedarf können Sie sich selbstständig mit diesen in Kontakt setzen und Mitfahrgelgenheiten organisieren.
Das Betriebspraktikum (BP) muss 8 Vollzeit-Wochen umfassen. Das bedeutet, dass die Wochen jeweils fünf Tage umfassen müssen und beispielsweise Feiertage in der Regel nachgeholt werden müssen. Sind die 8 Vollzeitwochen nicht gegeben, kann ein Praktikum nicht als Betriebspraktikum angerechnet werden.
Das Kaufmännische Praktikum (KP) muss einen Zeitraum von 3 Monaten (Lehramt für Realschulen) beziehungsweise 4 Monaten (Lehramt für Gymnasien) umfassen. Das bedeutet, dass 12 Wochen (Realschule) beziehungsweise 16 Wochen (Gymnasium) nicht ausreichend sind, um sich ein Praktikum als Kaufmännisches Praktikum anrechnen lassen zu können! Feiertage müssen zugleich nicht nachgeholt werden. Ein Kaumfännisches Praktikum müssen alle Lehramtsstudierenden für Realschulen oder Gymnasien anstelle des Betriebspraktikums absolvieren, wenn Sie als Fach Wirtschaftswissenschaften studieren.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf der Homepage vom ZLF im Bereich "Infos zu den Praktika". Dort wählen Sie Ihre Schulart und gehen zu der Rubrik "(Kaufmännisches bzw.) Betriebspraktikum" und dort unter der Überschrift Berechnung der Praktikumsdauer für das BP (Betriebspraktikum) beziehungsweise Berechnung der Praktikumsdauer für das KP (Kaufmännisches Praktikum).
Für die Lehrämter für Grund- und Mittelschulen können Sie folgende Praktika im Ausland absolvieren:
- das Betriebspraktikum,
- das Pädagogisch-didaktische Praktikum (oder einen der beiden Teile des PDP)
sowie - das Zusätzlich studienbegleitende Praktikum.
Für die Lehrämter für Realschulen und Gymnasien können Sie folgende Praktika im Ausland absolvieren:
- das Betriebspraktikum (beziehungsweise alternativ dazu das Kaufmännische Praktikum, wenn Sie das Fach Wirtschaftswissenschaft studieren - es können nur maximal zwei Monate im Ausland absolviert werden)
sowie - das Pädagogisch-didaktische Praktikum (entweder komplett im Ausland oder komplett "at home").
Ausführliche Informationen zu Ihren Möglichkeiten zur Absolvierung von Praktika im Ausland während Ihres Lehramtsstudiums sowie zu den Formalia und Bedingungen finden Sie hier auf den Seiten des ZLF im Bereich "Praktika" unter Auslandspraktika.
Informationen zu Studienaufenthalten im Ausland finden Sie ebenfalls hier auf den Seiten des ZLF im Bereich "Lehramt studieren" unter Auslandsstudium.
Wenn ein Praktikum in einem der Zertifikate vorgesehen ist, können Sie dieses in einem einschlägigen, für das Zertifikat relevanten Bereich ableisten.
Beachten Sie: Es muss sich um ein außerschulisches Praktikum handeln! Für die Organisation des Praktikums sind Sie selbst verantwortlich. Das Praktikum kann auch in mehrere Praktika aufgeteilt und/oder auch im Ausland absolviert werden. In der Regel beinhaltet das Praktikum für eines der Zertifikate (Praxismodul) 300 Stunden und es ist keine Doppelanrechnung mit zuvor absolvierten Praktika vorgesehen.
FAQ Lehramt - Staatsexamen
Informationen zu eventuellen Anforderungen für Sprachqualifikationen für alle Schularten können Sie den verschiedenen Merkblättern zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung entnehmen. Dort sind für alle Fächer die spezifischen Anforderungen aufgeführt, wie beispielsweise die Sprachqualifikationen und die benötigten Punktezahlen in den einzelnen Fächern. Es ist ratsam, diese Merkblätter bereits am Anfang Ihres Studiums zu kennen, um eventuelle Zusatzleistungen – wie Sprachqualifikationen – frühzeitig zu planen.
Pfadbeschreibung: Die verschiedenen Merkblätter finden Sie beim Prüfungssekretariat als pdfs zum Download auf der Seite Studiengänge mit Abschluss Staatsexamen (neue LPO) in der Rubrik "Staatsexamen" unter der Überschrift "Weitere Informationen".
Antworten auf viele Fragen zum Staatsexamen gibt euch das Prüfungssekretariat in den FAQ Staatsexamen (Lehramt) in seinen FAQ-Kategorien: "vor dem Examen", "während des Examens" und "nach dem Examen".
Diese Frage finden Sie beim Prüfungssekretariat in den FAQ Staatsexamen (Lehramt) beantwortet.
Dort informiert Sie das Prüfungssekretariat auch über alle anderen Fragen zum Thema Staatsexamen in seinen FAQ-Kategorien: "vor dem Examen", "während des Examens" und "nach dem Examen".
FAQ Bachelor of Education
Ja, das können Sie. Die genaue Vorgehensweise wird in diesem Leitfaden beschrieben, welchen das ZLF in Zusammenarbeit mit dem Prüfungssekretariat erstellt hat.
Ja, Sie können sowohl im Bachelor als auch im Master Bildungs- und Erziehungsprozesse in 20% aller Module eine freiwillige Prüfungswiederholung zur Notenverbesserung vornehmen. Sie müssen dazu einen schriftlichen Antrag im Prüfungssekretariat stellen.
Pfadbeschreibung: Das entsprechende Dokument "Freiwillige Wiederholung zur Notenverbesserung von Modulprüfungen" finden Sie als pdf zum Download beim Prüfungssekretariat auf den Seiten Prüfungsinformationen zum Bachelor Lehramt Realschule (B.Ed. RS) beziehungsweise Prüfungsinformationen zum Master Bildungs- und Erziehungsprozesse (M.Ed. EDU) jeweils unter der Überschrift "Anträge und Formulare".
Informationen zur Notenverbesserung vom Prüfungssekretariat
Beachten Sie auch bitte unbedingt die vom Prüfungssekretariat zur Verfügung gestellten Informationen zur Notenverbesserung an selbiger Stelle, die Ihnen in dem Dokument "Merkblatt zum Antrag auf Notenverbesserung" ebenfalls als pdf zum Download zur Verfügung gestellt werden.
Zunächst müssen Sie beim Studierendensekretariat den Antrag auf Doppelstudium einreichen. Informationen zum Doppelstudium finden Sie auf der Internetpräsenz der Universität Passau im Bereich "Studium" auf der Seite Doppelstudium. Sie können sich dort auch das Formular "Antrag auf Doppelstudium" als pdf herunterladen.
Der Antrag (Formular) ist fristgerecht beim Studierendensekretariat einzureichen.
Sie studieren Lehramt für Grundschulen oder Mittelschulen?
Ein Doppelstudium mit dem Bachelor of Education ist möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie für das Zweitfach auch den fachwissenschaftlichen Teil belegen müssen. Welche Veranstaltungen Sie belegen müssen, steht in den Modulkatalogen.
Sie studieren Lehramt für Realschulen oder Gymnasien?
Sie müssen keine zusätzlichen Veranstaltungen belegen, da Sie bereits regulär zwei Fächer studieren. Der Bachelor of Education ist quasi identisch mit dem Lehramtsstudium für Realschulen.
Unabhängig von der Schulart müssen Sie folgendes beachten:
- Für den Bachelor of Education müssen Sie eines der Alternativen Praktika (ExPaed oder Lehr:werkstatt) absolvieren. Diese ersetzen das OP und PDP. Wenn Sie das PDP bereits absolviert haben, müssen Sie die fehlenden Stunden nachholen. Bitte wenden Sie sich an die Studiengangskoordination Lehramt, diese wird Sie darüber informieren, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.
- Sie können Ihre Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit anerkennen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass die Zulassungsarbeit im Fachbereich Bildungswissenschaften oder in einer Fachdidaktik verfasst werden muss. Das weitere Verfahren wird in diesem Leitfaden beschrieben.
Ein drittes Erweiterungsfach ist im Rahmen des Bachelors of Education nicht eingerechnet, da das Studienvolumen so angelegt ist, dass Sie einen Workload von 30 Leistungspunkten pro Semester belegen sollen - das entspricht einem Vollzeitstudium! Weitere Zeit für ein Ergänzungsfach stellt eine zusätzliche Leistung dar. Ob Sie diesen Mehraufwand in Ihr Studium integrieren können, liegt in Ihrem eigenen Ermessen, jedoch ist es prinzipiell möglich ein Erweiterungsfach zu absolvieren.
Bedenken Sie aber auch, dass ein gewisser Schwerpunkt bei einem Weiterstudium im Master (als Bachelor of Education und Master Bildungs- und Erziehungsprozesse) in einem dritten Fach liegen wird - in Erziehungswissenschaft. Dieses Fachstudium haben Sie den Studierenden im regulären Lehramtsstudium für Realschulen voraus. Beachten Sie jedoch, dass Sie vielleicht zusätzlich noch das Staatsexamen ablegen, wobei eine Erweiterung möglich ist. Sollten Sie mit diesem Gedanken spielen, empfehlen wir Ihnen sich vorher von den Studiengangskoordinatoren Lehramt beraten zu lassen.
Wenn Sie planen, einen Lehrberuf im Bundesland Bayern zu ergreifen, lautet die Antwort "Ja". Viele deutsche Bundesländer setzen jedoch kein Staatsexamen mehr voraus, um in den zweiten Teil der Lehramtsausbildung einzutreten.
Die in den Modulen erreichten Leistungen bilden wie auch beim klassischen Lehramt bereits 40% der Staatsprüfungsnote. Sie haben also nicht am Schluss eine große Prüfung, von der "alles" abhängt.
Sie erwerben mit dem Bachelor of Education (B.Ed.) einen berufsqualifizierenden internationalen Studienabschluss. Der Bachelor-Abschluss ermöglicht Ihnen jedoch keinen Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt. Hierfür ist das Staatsexamen zwingend erforderlich.
Grundsätzlich dient der Bachelor of Education an der Universität Passau zum Erwerb der Bildungsvoraussetzungen für das Lehramt an Realschulen. Das heißt, Sie studieren nach dem Bachelor weiterund legen die Erste Staatsprüfung ab. Ein Vorteil (Bonus) bei einer späteren Anstellung als Lehrkraft ergibt sich durch den Bachelor of Education nicht.
Die Vorteile bei einem Studium des Bachelors of Education
Ein Vorteil gegenüber anderen Lehramtsstudierenden besteht darin, dass Sie mit dem B.Ed. im außerschulischen Arbeitsmarkt leichter Fuß fassen können. Beispielsweise falls Sie im Laufe Ihres Studiums feststellen, dass das Lehramt nicht Ihren Wünschen entspricht oder Sie sich im Laufe Ihrer Berufslaufbahn entscheiden, in eine Tätigkeit außerhalb der Schule zu wechseln. Zudem erleichtert ein Bachelor-Abschluss den Übergang in ein Masterstudium an der Universität Passau, sowie an anderen Universitäten im In- und Ausland.
Ein weiterer Vorteil beim Bachelor of Education ist, dass Sie sich durch die Wahl des Bachelor-Studiengangs die Entscheidung, ob Sie für den Lehrberuf geeignet sind, ein bisschen länger offen halten können, ohne wertvolle Studienzeit zu verlieren. Sie studieren im Bachelor ein sogenanntes „Major“-Fach (eine Fachwissenschaft mit 90 Leistungspunkten).
Sollten Sie sich nach einigen Semestern noch umentscheiden und doch nicht Lehrerin beziehungsweise Lehrer werden wollen, haben Sie die Möglichkeit, in der Fachwissenschaft in jeden Hauptfachstudiengang an einer Universität wechseln zu können.
Seit der Umstellung aller Lehramtsstudiengänge in Bayern auf die modularisierte Studienorganisation legen alle Studierenden sogenannte Modulprüfungen ab, so dass hier kein Unterschied zwischen dem Bachelor-Studiengang und dem klassischen Realschullehramt mehr besteht.
Zudem gibt es keine Abschlussprüfung im Bachelor-Studiengang. Alle für die Bachelor-Urkunde erforderlichen Noten werden während des Studiums erworben, wodurch einer einzelnen Prüfung nicht so viel Gewicht zukommt.
Prinzipiell dürfen alle prüfberechtigten Personen auch Bachelorarbeiten vergeben.
Prüfungsberechtigte Personen sind alle Professorinnen und Professoren. Neben diesen können auch Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfungsberechtigt sein, wenn sie über eine Anerkennung als Prüfer beziehungsweise Prüferin verfügen. Wenden Sie sich bitte an die entsprechende Person, bei der Sie ihre Bachelorarbeit schreiben wollen, um darüber Auskunft zu bekommen.
Das Diploma Supplement ist eine Übersicht über die von Ihnen während des Studiums besuchten Veranstaltungen und Ihre dabei erworbenen Qualifikationen. Damit stellt es eine Ergänzung zu Ihrem Abschlusszeugnis im Bachelor beziehungsweise Bildungs- und Erziehungsprozesse dar. Es macht die von Ihnen gesetzten Schwerpunkte im Studium deutlich, was insbesondere für spätere Arbeitgeber interessant sein könnte. Sie erhalten das Diploma Supplement zusammen mit Ihrem Abschlusszeugnis.
Pfadbeschreibung: Informationen zum Diploma Supplement finden Sie auf der Internetpräsenz der Universität Passau auf der Seite Studien- und Prüfungsordnungen und Modulkataloge in der Rubrik "Philosophische Fakultät" unter der Überschrift "Studien- und Prüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge". Dort wird Ihnen die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) für den "Modellstudiengang zum Erwerb von Bildungsvoraussetzungen für das Lehramt an Realschulen"als pdf zum Download zur Verfügung gestellt. In der StuPO für den Bachelor of Education wird das Diploma Supplement in § 21 behandelt. In der jeweils aktuellen Fassung vom Dezember 2014.
Pfadbeschreibung: Ebenfalls an gleicher Stelle finden Sie unter der Überschrift "Studien- und Prüfungsordnungen für die Masterstudiengänge" die StuPO für den "Master Bildungs- und Erziehungsprozesse (Master of Education)". In der StuPO für den Master of Education wird das Diploma Supplement in § 25 behandelt.
Planen Sie im Schnitt mit etwa 20 SWS (Semesterwochenstunden) pro Semester beziehungsweise mit circa 30 ECTS-Punkten - gleichbedeutend mit 30 Leistungspunkten (LP). Ein Punkt im ECTS (European Credit Transfer System) bedeutet circa 30 Stunden Arbeit. Laden Sie sich daher den Stundenplan nicht zu voll. 30 ECTS ergeben nach 6 Semestern die für den Bachelor-Abschluss erforderlichen 180 Punkte.
Es ist nicht notwendig, dass Sie in jedem Semester genau 30 ECTS erarbeiten. Sie können auch beispielsweise in einem Semester mal 28 ECTS und im nächsten dafür dann entsprechend mehr ECTS absolvieren. Sie müssen nur so planen, dass Sie nach 6 Semestern auf die geforderten 180 ECTS kommen. Bedenken Sie: auch die Bachelorarbeit soll innerhalb der sechs Semester geschrieben werden, die für den Bachelor of Education als Regelstudienzeit gelten.
FAQ Master Bildungs- und Erziehungsprozesse
Für die Zulassung zum Masterstudiengang für Absolventen des Bachelor of Education zählt die Endnote in der Bachelor-Urkunde. Diese muss 2,5 oder besser sein beziehungsweise müssen Sie zu den besten 50% Ihres Abschlussjahrgangs gehören.
Wenn Sie die Masterhürde von 2,5 mit Ihrem Abschluss im Bachelor of Education nicht schaffen sollten, entstehen Ihnen keinerlei Nachteile für das Staatsexamen. Sie können im Anschluss an Ihren Bachelor in das reguläre Lehramtsstudium wechseln und dies mit dem Staatsexamen abschließen.
Die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind eine abgeschlossene Erste Staatsprüfung (dabei spielt die Art des Lehramtsstudiums keine Rolle) oder ein abgeschlossenes Bachelor-Studium im Lehramtsbereich. Sie benötigen eine Abschlussnote von 2,5 oder besserbzw. müssen Sie zu den besten 50% Ihres Abschlussjahrgangs gehören.
Sie brauchen diesen zusätzlichen Abschluss nicht zwingend, da Sie durch das erste und zweite Staatsexamen (alte LPO) beziehungsweise durch die erste Lehramtsprüfung und das zweite Staatsexamen (neue LPO) ausreichend qualifiziert sind für eine Einstellung in den Schuldienst.
Vorteile beim Abschluss des Masters of Education
Allerdings bietet Ihnen der internationale Abschluss des Masters of Education weitere berufliche Möglichkeiten, falls Sie sich doch eines Tages entscheiden sollten, außerhalb des Schuldienstes erwerbstätig zu sein, ins Ausland zu gehen oder sich - insbesondere im Bereich der Erziehungswissenschaft - noch weiter zu qualifizieren. Zusätzlich haben Sie für Karrieremöglichkeiten innerhalb des Schuldienstes (zum Beispiel im Bereich der Schulleitung, der Seminarlehrertätigkeiten etc.) einen Bewerbungsvorteil durch die zusätzliche Qualifikation.
Für die Einstellung in den Schuldienst des Landes Bayern zählen die Ergebnisse Ihrer Staatsprüfungen als Einstellungskriterium. Einen speziellen "Master-Bonus" wird es wohl nicht geben. Sie müssen aber bedenken, dass Sie vielleicht nicht 45 Jahre lang als Lehrkraft tätig sein wollen oder dass Sie sich vielleicht auf Funktionsstellen bewerben möchten. Hier ist dann sicher Ihr zusätzlicher Abschluss ein Vorteil gegenüber Mitbewerbern und Mitbewerberinnen, die eventuell keine akademische pädagogische Zusatzqualifikation vorweisen können.
Prinzipiell können Sie im Master Bildungs- und Erziehungsprozesse eine Förderung durch das BAföG-Amt bekommen. Neben den allgemeinen Voraussetzungen ist es für den Erhalt von BAföG entscheidend, ob Sie als Erstfach ein Lehramt studieren, vom Bachelor of Education auf den Master gewechselt haben oder den Master an das Erste Staatsexamen anschließen.
Bei Fragen beziehungsweise Unklarheiten zum BAfög sollten Sie sich unbedingt an Ihre zuständige Ansprechperson im BAföG-Amt wenden und sich beraten lassen.
Weitere Informationen zum Thema BAföG am ZLF - Formblatt 5
Bitte beachten Sie auch, dass Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen ab dem 5. Fachsemester nur nach Vorlage der Leistungsbescheinigung (Formblatt 5) gefördert werden. Informationen dazu erhalten Sie hier auf der Homepage vom ZLF auf der Seite BAföG-Leistungsbescheinigung - Formblatt 5.
Ja, Sie können sowohl im Bachelor als auch im Master Bildungs- und Erziehungsprozesse in 20% aller Module eine freiwillige Prüfungswiederholung zur Notenverbesserung vornehmen. Sie müssen dazu einen schriftlichen Antrag im Prüfungssekretariat stellen.
Pfadbeschreibung: Das entsprechende Dokument "Freiwillige Wiederholung zur Notenverbesserung von Modulprüfungen" finden Sie als pdf zum Download beim Prüfungssekretariat auf den Seiten Prüfungsinformationen zum Bachelor Lehramt Realschule (B.Ed. RS) beziehungsweise Prüfungsinformationen zum Master Bildungs- und Erziehungsprozesse (M.Ed. EDU) jeweils unter der Überschrift "Anträge und Formulare".
Informationen zur Notenverbesserung vom Prüfungssekretariat
Beachten Sie auch bitte unbedingt die vom Prüfungssekretariat zur Verfügung gestellten Informationen zur Notenverbesserung an selbiger Stelle, die Ihnen in dem Dokument "Merkblatt zum Antrag auf Notenverbesserung" ebenfalls als pdf zum Download zur Verfügung gestellt werden.
Das Diploma Supplement ist eine Übersicht über die von Ihnen während des Studiums besuchten Veranstaltungen und Ihre dabei erworbenen Qualifikationen. Damit stellt es eine Ergänzung zu Ihrem Abschlusszeugnis im Bachelor beziehungsweise Bildungs- und Erziehungsprozesse dar. Es macht die von Ihnen gesetzten Schwerpunkte im Studium deutlich, was insbesondere für spätere Arbeitgeber interessant sein könnte. Sie erhalten das Diploma Supplement zusammen mit Ihrem Abschlusszeugnis.
Pfadbeschreibung: Informationen zum Diploma Supplement finden Sie auf der Internetpräsenz der Universität Passau auf der Seite Studien- und Prüfungsordnungen und Modulkataloge in der Rubrik "Philosophische Fakultät" unter der Überschrift "Studien- und Prüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge". Dort wird Ihnen die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) für den "Modellstudiengang zum Erwerb von Bildungsvoraussetzungen für das Lehramt an Realschulen"als pdf zum Download zur Verfügung gestellt. In der StuPO für den Bachelor of Education wird das Diploma Supplement in § 21 behandelt. In der jeweils aktuellen Fassung vom Dezember 2014.
Pfadbeschreibung: Ebenfalls an gleicher Stelle finden Sie unter der Überschrift "Studien- und Prüfungsordnungen für die Masterstudiengänge" die StuPO für den "Master Bildungs- und Erziehungsprozesse (Master of Education)". In der StuPO für den Master of Education wird das Diploma Supplement in § 25 behandelt.
FAQ Praktika im Master Bildungs- und Erziehungsprozesse
Wenn Sie sich für die Art des Praktikums entschieden haben, liegt es an Ihnen mit dem jeweiligen Lehrstuhl (Forschungspraktikum) beziehungsweise Arbeitgeber (außerschulisches Praktikum) Kontakt aufzunehmen und sich über die Bewerbungsmodalitäten zu informieren.
Sie können zwischen dem Forschungspraktikum und dem außerschulischen Praktikum wählen.
Falls Sie eine wissenschaftliche Laufbahn in Erwägung ziehen, können Sie im Rahmen eines Forschungspraktikums als Forschungsassistentin oder Forschungsassistent an einem Projekt eines Lehrstuhls oder einer Professur mitarbeiten und dadurch einen Einblick in die wissenschaftliche Arbeitsweise und das wissenschaftliche Projektmanagement gewinnen.
Das außerschulische Praktikum bietet Ihnen die Chance Ihre erworbenen Kompetenzen im außerschulischen Arbeitsmarkt des Bildungssektors anzuwenden.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier auf der Homepage vom ZLF auf der Seite Praktika im Master Bildungs- und Erziehungsprozesse.
Für ein erfolgreich abgeschlossenes Praktikumsmodul erhalten Sie 6 ECTS-Punkte. Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von ungefähr 30 Stunden. Daraus ergibt sich für das zu absolvierende Praktikum ein Gesamtumfang von ungefähr 180 Stunden.
Das Praktikum im Rahmen des Masterstudiengangs ist Bestandteil eines Wahlpflichtmoduls. Somit handelt es sich in Bezug auf Fragen zu BaföG oder Sozialversicherung um ein Pflichtpraktikum.
Weitere Informationen zu Themen wie BAföG, Sozialversicherung und Kindergeld im Kontext Praktikum finden Sie beispielsweise auf dem Webportal "Studis online" unter Studienfinanzierung - Praktika vor, während und nach dem Studium.
Hier auf der Homepage vom ZLF haben wir Ihnen auf der Seite "Praktika im Master" eine Übersicht der Möglichkeiten für ein außerschulisches Praktikum aufgelistet.
Dort finden Sie auch eine Beschreibung möglicher Tätigkeitsfelder für ein Forschungspraktikum sowie eine Übersicht der derzeit offenen Stellen für ein Forschungspraktikum.
Das ist prinzipiell möglich, muss jedoch von uns geprüft werden. Bitte wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Studiengangskoordination Lehramt.
Prinzipiell ist es möglich, dass Sie im Rahmen Ihres Forschungs- oder außerschulischen Praktikums Ihre Masterarbeit anfertigen.
Nähere Informationen zu den zu erfüllenden Kriterien finden Sie hier auf der Homepage vom ZLF auf der Seite "Praktika im Master" unter der Überschrift Die Masterarbeit im Rahmen des Praktikums anfertigen.
FAQ - Zertifikate am ZLF
Nein, ein Zertifikat ist kein Abschluss! Es ist eine Zusatzqualifikation, die Sie neben Ihrem regulären Studium erwerben können.
Die Weiterbildungsmaßnahmen für Lehramtsstudierende der Universität Passau sind eine Antwort des ZLF auf die zunehmenden Anforderungen im Lehramtsstudium, um zukünftigen Lehrkräften zusätzliche Handlungsfelder außerhalb des Schulbetriebs offen zu halten. Dies wird dadurch gewährleistet, indem Sie bei Absolvierung eines Zertifikats oder mehrerer Zertifikate durch den Aufbau zielgerichteter Kompetenzen für Tätigkeiten in nicht-schulischen pädagogischen Handlungsfeldern weiterqualifiziert werden und Sie sich mit Hilfe der Ableistung der Zertifikate somit Optionen außerhalb der Schule aufbauen.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der Homepage des ZLF auf der Seite Zertifikate als Zusatzqualifikationen im Lehramtsstudium.
Nein, das müssen Sie nicht.
Allerdings müssen Sie sich für jedes Zertifikat im Vorfeld anmelden. Das Anmeldeformular für die Zertifikate finden Sie hier auf der Homepage vom ZLF auf der Seite "Hinweise und Formalia zu den Zertifikaten" unter der Überschrift "Anmeldung für eines der Zertifikate".
Bitte beachten Sie auch die Voraussetzungen zur Anmeldung für eines der Zertifikate auf der gleichen Seite unter der Überschrift "Die Voraussetzungen zur Absolvierung eines der Zertifikate".
Ja, Sie müssen das Zertifikat während Ihres regulären Studiums ableisten. Wie viele Semester Sie für ein Zertifikat verwenden, können Sie frei entscheiden.
Nein, das geht nicht!
Im Rahmen der Zertifikate sind keine Veranstaltungen aus dem Lehramts-, Bachelor- oder Masterstudium anrechenbar, da die Zertifikate eine Zusatzqualifikation darstellen und keine Doppelberechnungen von Leistungen vorgesehen sind.
Ausnahme: Die im Rahmen desZertifikats "Information and Media Literacy", kurz IML-Zertifikat, absolvierten Veranstaltungen sind teilweise auch für das Lehramts-, Bachelor- oder Masterstudium anrechenbar. Genauere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den jeweiligen Angaben auf Stud.IP bei den einzelnen Lehrveranstaltungen.
Wie viele Semester Sie für ein Zertifikat verwenden, können Sie frei entscheiden. Eine Bedingung ist jedoch, dass Sie an der Universität Passau in einem Lehramtsstudiengang, im Bachelor of Education oder Master Bildungs- und Erziehungsprozesse immatrikuliert sein müssen, während Sie ein Zertifikat erwerben.
Wenn ein Praktikum in einem der Zertifikate vorgesehen ist, können Sie dieses in einem einschlägigen, für das Zertifikat relevanten Bereich ableisten.
Beachten Sie: Es muss sich um ein außerschulisches Praktikum handeln! Für die Organisation des Praktikums sind Sie selbst verantwortlich. Das Praktikum kann auch in mehrere Praktika aufgeteilt und/oder auch im Ausland absolviert werden. In der Regel beinhaltet das Praktikum für eines der Zertifikate (Praxismodul) 300 Stunden und es ist keine Doppelanrechnung mit zuvor absolvierten Praktika vorgesehen.
Das Transfermodul im Zertifikat "Information and Media Literacy", kurz IML-Zertifikat, ist eine Projektarbeit welche im Anschluss an das Verbundseminar (Anwendungsmodul) erarbeitet wird. Die Projektarbeit fungiert gleichzeitig als Prüfungsleistung für das Verbundseminar.
Nein, das ist nicht der Fall.
Weitere Fragen
Prüfungssekretariat:
Das Prüfungssekretariat beantwortet Ihnen Fragen zum Thema Examen unter FAQ Staatsexamen (Lehramt) sowie zu Prüfungen, Zuständigkeiten und der Abschlussarbeit unter den FAQ Modulprüfungen.
Akademisches Auslandsamt:
Die FAQ des Akademischen Auslandsamts behandeln die Themen: Auslandsstudium, Finanzierung, Organisation eines Auslandsaufenthalts.
Sprachzentrum:
Das Sprachenzentrum behandelt in seinen FAQs die Themen Einstufungstests und Fremdsprachenmodule sowie die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FAA) - unter anderem auch für Lehramtsstudiengänge.
ZKK (Zukunft: Karriere und Kompetenzen):
Antworten zu Fragen zu den Veranstaltungen des ZKK (Zukunft: Karriere und Kompetenzen) finden Sie auf den Seiten des ZKK unter FAQ Veranstaltungen.
Hilfeportal der Uni Passau:
Das Hilfeportal der Universität Passau hält für Sie außerdem die FAQ zur Campus-Card bereit und das Studierendensekretariat bietet Ihnen zudem eine Auflistung aller Fragen zum Studium von A-Z mit den passenden Weiterleitungen.
ZIM (Zentrum für Informationstechnologie und Medienmanagement):
Fragen zu Stud.IP beantworten Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen vom Zentrum für Informationstechnologie und Medienmanagement (ZIM). Diese bieten Ihnen auch eine Erstsemesterinfo mit Themen wie zum Beispiel ZIM-Kennung, E-Mail-Adresse, Campusdrucker und Nutzung der IT-Dienste.
Allgemeine Fragen:
Grundlegende Informationen zum Studienstart finden Sie auf den Seiten der Universität Passau unter FAQ zu Bewerbung, Zulassung, Einschreibung und Studienorganisation und in den FAQ der Fachschaft Philo werden Ihnen Fragen zur O-Woche, zu Campus und Kursen sowie zu den Fremdsprachen beantwortet.