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BAföG und Stipendien

1. Stipendienprogramme für Auslandsaufenthalte

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist die größte Förderorganisation für den internationalen akademischen Austausch und bietet eine Vielzahl an Stipendienprogrammen. Die Stipendien werden aufgrund fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung vergeben. In der Stipendiendatenbank können alle Stipendien des DAAD gefunden werden. Die Bewerbungsunterlagen sind direkt an den DAAD zu senden.

Zusätzlich gibt es noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Auslandsaufenthalte. Was Sie bei der Finanzplanung Ihres Auslandsaufenthalts berücksichtigen sollten und welche weiteren Hinweise zu beachten sind, erfahren Sie auf den Seite der Abteilung "Internationales"

Bei vielen Stipendienprogrammen ist mit längeren Bewerbungsprozessen zu rechnen, weshalb es wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig über die zu erwartenden Kosten informieren und überlegen, wie eine Finanzierung aussehen könnte.

2. Bundesausbildungsförderungsgesetz

Leistungsbescheinigung - Formblatt 5 (Lehramt und Education)

Wenn Sie in einem Lehramts- oder Educationstudiengang an der Universität Passau eingeschrieben sind, können Sie sich die BAföG-Leistungsbescheinigung (Formblatt 5) bei der Studiengangskoordination Lehramt am ZLF ausstellen lassen. Ein positiv ausgestelltes Formblatt 5 bekommen Sie, wenn Sie für die Regelstudienzeit ausreichend ECTS-Leistungspunkte nachweisen können; nach dem 4. Fachsemester sollten dies mindestens 100 ECTS-Leistungspunkte  sein. 

Während der Semesterferien ist das Büro der Studiengangskoordination nicht durchgehend besetzt. Sollten Sie zu dieser Zeit eine Unterschrift benötigen, setzen Sie sich bitte vorab frühzeitig mit uns per E-Mail in Verbindung (stuko.lehramt@uni-passau.de).

Achten Sie darauf, dass Ihre ECTS-Leistungspunkte im Lehramt Realschule und Lehramt Gymnasium in beiden Fächern erbracht sind und, wenn möglich, über alle Fachbereiche einigermaßen gleich verteilt sind. Wenn Sie BAföG beziehen, ist es NICHT möglich, dass Sie zunächst nur ein Fach studieren und später das zweite, da sonst das Formblatt 5 für das zweite Fach nicht ausgestellt werden kann und Sie kein BAföG mehr erhalten können.

Abgabe des Antrags - was Sie wo einreichen müssen

Für die Antragsstellung benötigen wir von Ihnen:

  • das im oberen Teil ausgefüllte Formblatt 5 (pro Unterrichtsfach je ein Formblatt 5)
  • Ihren aktuellen Notenauszug 
  • eine Studienverlaufsbescheinigung (zu finden im CampusPortal unter Studienservice -> Bescheide -> Allgemeine Bescheide)
  • einen Scan der ersten Seite des Bescheids des BAföG-Amts, der Ihnen mitteilt, über wie viele Fachsemester Sie das Formblatt 5 einreichen müssen
  • ggf. eine Aufstellung noch nicht verbuchter Leistungen aus den letzten und dem aktuellen Semester

Diese vollständigen Belege senden Sie bitte alle zusammen in einer Mail an stuko.lehramt@uni-passau.de.

Formblatt 5 - Hinweise zum Ausfüllen

Bitte füllen Sie das Formular 5 vollständig aus (Zeile 2 bis 10)!
Die Zeilen 12 bis 20 werden von uns als Ihren Gutachtern ausgefüllt.

Wenn Sie Lehramt für Realschulen, Lehramt für Gymnasien oder den Bachelor of Education studieren, müssen Sie das Formblatt 5 zweimal ausfüllen. Sie müssen ein Formblatt für jedes Ihrer Unterrichtsfächer ausfüllen - bei zwei Fächern also zwei Formulare.

3. Kontaktmöglichkeiten

BAföG-Amt

Alle weiteren Informationen zum Thema BAfög finden Sie im Bereich BAföG auf den Seiten des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz.

Dort erhalten Sie auch Ihren Kontakt zur BAföG-Stelle an der Universität Passau.

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