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Auslandspraktikum

Seien Sie mutig und erweitern Sie Ihren Horizont! Gehen Sie während Ihres Studiums ins Ausland und sammeln Sie neue Erfahrungen - absolvieren Sie eines oder mehrere Ihrer Praktika außerhalb Deutschlands. Prinzipiell können Sie verschiedene Ihrer Praktika, die Sie für die verschiedenen Lehramtsstudiengänge an der Universität Passau absolvieren und zur Anmeldung für das Erste Staatsexamen benötigen, im Ausland ableisten.

Informationen zu Praktika im Ausland

Anrechnung im Vorfeld prüfen lassen!

Es besteht die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Praktika auch im Ausland zu absolvieren. Bitte beachten Sie, dass Anrechnungen immer Einzelfallentscheidungen sind und daher frühzeitig vor Praktikumsbeginn mit Ihrer zuständigen Praktikumsamtsleitung abgesprochen werden müssen! Wir empfehlen einen Planungsvorlauf von ca. 1 Jahr.

Beratung für Auslandspraktika in den Lehrämtern für Grund- und Mittelschulen

Wenn Sie Lehramt für Grund- oder Mittelschulen studieren, füllen Sie bitte zur Vorbereitung von Beratungsgesprächen für Schulpraktika im Ausland das Formular Schulpraktika im Ausland aus, sofern schon Daten bekannt sind. Dieses bringen Sie zu einem persönlichen Termin mit Dr. Magdalena Sonnleitner, der Leiterin des Praktikumsamts für die Lehrämter an Grund- und Mittelschulen, mit.

Fristen

  • Praktikumszeitraum Frühjahr: Beratung in der Sprechstunde und Abgabe des Antrags auf Anrechnung im Praktikumsamt bis spätestens 1. Oktober des Vorjahres
  • Praktikumszeitraum Herbst: Beratung in der Sprechstunde und Abgabe des Antrags auf Anrechnung im Praktikumsamt bis spätestens 1. April

Beachten Sie auch die speziellen Anforderungen bei der Absolvierung des Kaufmännischen Praktikums im Ausland. Das Kaufmännische Praktikum müssen Sie anstelle des Betriebspraktikums absolvieren, wenn Sie Realschule oder Gymnasium mit Fach Wirtschaftswissenschaft studieren.

Formalia zu Auslandspraktika im Lehramtsstudium

Die Anrechnung eines Auslandspraktikums ist grundsätzlich möglich, aber immer eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Praktikumsamtes. Es gibt für die unterschiedlichen Schularten bestimmte Kriterien, die erfüllt werden müssen, um ein Praktikum anerkennen zu können. Informationen zu diesen Kriterien finden Sie auf den jeweiligen Seiten für die verschiedenen Praktika unter der Rubrik Praktika im Lehramt.

Es gibt für Sie verschiedene Möglichkeiten, um finanzielle Unterstützung für Reise- und Lebenshaltungskosten zu erhalten. Einen Überblick über Fördermöglichkeiten für Auslandspraktika und wie Sie diese beantragen können, finden Sie beim Zukunft: Karriere und Kompetenzen (ZKK) auf der Seite Stipendien für Praktika im Ausland.

Für die Ableistung eines fachbezogenen Auslandspraktikums oder während der Absolvierung eines Auslandsstudiums ist eine Beurlaubung durch das Studierendensekretariat problemlos möglich. Die Zeiten der Beurlaubung (in der Regel höchstens zwei Semester) werden auf die Fachsemesterzahl nicht angerechnet. Berücksichtigen Sie aber, dass Sie sich möglichst frühzeitig um den Antrag und die geforderten Bescheinigungen kümmern sollten. Zudem ist zu beachten, dass eine nachträgliche Beurlaubung nicht möglich ist.

Informationen zu den Möglichkeiten eines Urlaubssemesters und wie Sie dieses beantragen können, finden Sie auf den Seiten der Universität Passau in der Rubrik "Studium" unter Beurlaubung.

Rechtzeitig vor dem Start des Praktikums sollten Sie Kontakt mit dem zuständigen Praktikumsamt aufnehmen, die Bedingungen klären und ca. 6 Monate vor Aufnahme des Praktikumsverhältnisses einen Antrag auf Anerkennung des Praktikums stellen.

Am Ende des Praktikums ist von der Auslandsschule eine Bescheinigung über Ihr abgeleistetes Schulpraktikum auszustellen. Diese Bestätigung müssen Sie nach Beendigung Ihres Praktikums bei Ihrem zuständigen Praktikumsamt vorlegen, damit Ihr Praktikum anerkannt werden kann. Bei einem Fachbezug ist gleichzeitig eine Bestätigung der betreuenden Fachdidaktik über einen erfolgreichen Abschluss des Praktikums einzureichen.

Möglichkeiten für Auslandspraktika in Ihrem Lehramtsstudium

Im Lehramtsstudium für Grund- und Mittelschulen können Sie folgende Praktika im Ausland absolvieren:

  • das Betriebspraktikum
  • einen Teil des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP II)
  • das Zusätzliche studienbegleitende Praktikum

Das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum kann nicht im Ausland absolviert werden, sondern muss an einer Praktikumsschule in Niederbayern abgeleistet werden.

Wenn Sie eines der schulischen Praktika im Ausland absolvieren möchten, sind die für die Anerkennung vorausgesetzte Dauer, Schulartkonformität, Alterstufe und der Fachbezug zu beachten. Zur Klärung, ob diese Kriterien für Ihr angestrebtes Praktikum hinreichend der jeweiligen Schule erfüllt sind, ist eine vorherige Absprache mit Ihrem Praktikumsamt dringend erforderlich.

Das Betriebspraktikum im Ausland absolvieren

Wenn Sie das Betriebspraktikum im Ausland absolvieren wollen oder ein bereits im Ausland abgeleistetes Praktikum auf Anrechnung prüfen lassen möchten, gelten dieselben Bedingungungen wie für ein Betriebspraktikum im Inland. Zudem wird vorausgesetzt, dass der vorgesehene Betrieb nach Art und Einrichtung geeignet ist, Einblick in relevante Bereiche der wirtschaftlichen und rechtlichen Praxis des Gastlandes zu geben.

Bei der Suche nach einem geeigneten Unternehmen und Stellenangeboten können Sie auf die Stellenbörse des Zukunft: Karriere und Kompetenzen (ZKK) zurückgreifen oder sich auch bei der Studierendenorganisation AIESEC informieren.

Im Lehramtsstudium für Realschulen und Gymnasien können Sie folgende Praktika im Ausland absolvieren:

  • das Betriebspraktikum (bzw. alternativ dazu das Kaufmännische Praktikum, wenn Sie das Fach Wirtschaftswissenschaft studieren)
  • das Pädagogisch-didaktische Praktikum (entweder komplett im Ausland oder komplett "at home")

Da die Anrechenbarkeit eines Praktikums eine Einzelfallentscheidung ist, ist eine individuelle Absprache mit Ihrem jeweiligen Praktikumsamt vor Praktikumsbeginn erforderlich.

Das Betriebspraktikum im Ausland absolvieren

Wenn Sie das Betriebspraktikum im Ausland absolvieren wollen oder ein bereits im Ausland abgeleistetes Praktikum auf Anrechnung prüfen lassen möchten, gelten dieselben Rahmenbedingungen wie für ein Betriebspraktikum im Inland. Zudem wird vorausgesetzt, dass der vorgesehene Betrieb nach Art und Einrichtung geeignet ist, Einblick in relevante Bereiche der wirtschaftlichen und rechtlichen Praxis des Gastlandes zu geben.

Das Kaufmännische Praktikum im Ausland absolvieren

Beim Kaufmännischen Praktikum (abzuleisten in Realschule und Gymnasium mit Fach Wirtschaftswissenschaften) ist zu beachten, dass nur maximal 2 Monate des Praktikums im Ausland anerkannt werden können und eine Genehmigung durch das Kultusministeriums im Vorfeld eingeholt werden muss. Diese Genehmigung beantragen Sie über das zuständige Prüfungssekretariat für das Lehramtsstudium der Universität Passau. Daneben gelten die gleichen Bedingungen wie diese zuvor für das Betriebspraktikum genannt werden.

Das Pädagogisch-Didaktische Praktikum im Ausland absolvieren

Im Regelfall kann das Pädagogisch-Didaktische-Praktikum (PDP) im Ausland absolviert und anerkannt werden. Hier gilt: Für Lehramt Realschule und Gymnasium muss das komplette PDP, also PDP I und PDP II, im Ausland absolviert werden.

Aktuelle Angebote für Auslandspraktika

Eine Zusammenstellung von Angeboten zu Auslandsaufenthalten finden Sie auf unserer Seite Auslandsaufenthalte sowie in der Stud.IP-Gruppe Praktikumsbörse und Jobangebote für Lehramtsstudierende im In- und Ausland.

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