Seien Sie mutig und erweitern Sie Ihren Horizont! Gehen Sie während Ihres Studiums ins Ausland und sammeln Sie neue Erfahrungen - absolvieren Sie eines oder mehrere Ihrer Praktika außerhalb Deutschlands. Prinzipiell können Sie verschiedene Ihrer Praktika, die Sie für die verschiedenen Lehramtsstudiengänge an der Universität Passau absolvieren und zur Anmeldung für das Erste Staatsexamen benötigen, im Ausland ableisten.
Beachten Sie auch die speziellen Anforderungen bei der Absolvierung des Kaufmännischen Praktikums im Ausland. Das Kaufmännische Praktikum müssen Sie anstelle des Betriebspraktikums absolvieren, wenn Sie Realschule oder Gymnasium mit Fach Wirtschaftswissenschaft studieren.
Es besteht die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Praktika auch im Ausland zu absolvieren. Bitte beachten Sie, dass Anrechnungen immer Einzelfallentscheidungen sind und daher frühzeitig vor Praktikumsbeginn mit Ihrer zuständigen Praktikumsamtsleitung abgesprochen werden müssen!
Wenn Sie Lehramt für Grund- oder Mittelschulen studieren, füllen Sie bitte zur Vorbereitung von Beratungsgesprächen für Schulpraktika im Ausland das Formular Schulpraktika im Ausland aus, sofern schon Daten bekannt sind. Dieses bringen Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch mit Herrn Dr. Fuchs, dem Leiter des Praktikumsamts für die Lehrämter an Grund- und Mittelschulen, mit.
Die Anrechnung eines Auslandspraktikums ist grundsätzlich möglich, aber auch immer eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Praktikumsamtes. Es gibt für die unterschiedlichen Schularten bestimmte Kriterien, die erfüllt werden müssen, um ein Praktikum anerkennen zu können. Informationen zu diesen Kriterien finden Sie auf den jeweiligen Seiten für die verschiedenen Praktika unter der Rubrik Praktika im Lehramt.
Es gibt für Sie verschiedene Möglichkeiten, um finanzielle Unterstützung für Reise- und Lebenshaltungskosten zu erhalten. Einen Überblick über Fördermöglichkeiten für Auslandspraktika und wie Sie diese beantragen können, finden Sie beim Zukunft: Karriere und Kompetenzen (ZKK) auf der Seite Stipendien für Praktika im Ausland.
Für die Ableistung eines fachbezogenen Auslandspraktikums oder während der Absolvierung eines Auslandsstudiums ist eine Beurlaubung durch das Studierendensekretariat problemlos möglich. Die Zeiten der Beurlaubung (in der Regel höchstens zwei Semester) werden auf die Fachsemesterzahl nicht angerechnet. Berücksichtigen Sie aber, dass Sie sich möglichst frühzeitig um den Antrag und die geforderten Bescheinigungen kümmern sollten. Zudem ist zu beachten, dass eine nachträgliche Beurlaubung nicht möglich ist.
Informationen zu den Möglichkeiten eines Urlaubssemesters und wie Sie dieses beantragen können, finden Sie auf den Seiten der Universität Passau in der Rubrik "Studium" unter Beurlaubung.
Eine Bescheinigung über Ihr abgeleistetes Schulpraktikum im Ausland, in Form einer Praktikumskarte, ist von der Schule auszufüllen, an welcher Sie das Praktikum im Ausland ableisten. Die ausgefüllte und unterschriebene Praktikumskarte müssen Sie nach Beendigung Ihres Praktikums bei Ihrem zuständigen Praktikumsamt vorlegen, damit Ihr Praktikum anerkannt werden kann.
Für die Lehrämter für Grund- und Mittelschulen können Sie folgende Praktika im Ausland absolvieren:
Das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum kann nicht im Ausland absolviert werden, sondern muss an einer Schule im Schulamtsbezirk Passau abgeleistet werden.
Wenn Sie das Betriebspraktikum im Ausland absolvieren wollen oder ein bereits im Ausland abgeleistetes Praktikum auf Anrechnung prüfen lassen möchten, gelten dieselben Rahmenbedingungen wie für ein Betriebspraktikum im Inland. Zudem wird vorausgesetzt, dass der vorgesehene Betrieb nach Art und Einrichtung geeignet ist, Einblick in relevante Bereiche der wirtschaftlichen und rechtlichen Praxis des Gastlandes zu geben.
Wenn Sie eines der schulischen Praktika im Ausland absolvieren möchten, sind gewisse Kriterien zu beachten, die durch die Schule erfüllt werden müssen. Diese Kriterien betreffen insbesondere die Dauer, Schulartkonformität und Altersstufenbezogenheit.
Sind diese Kriterien nicht erfüllt, kann das Praktikum vom Praktikumsamt nicht anerkannt werden. Auch zur Klärung, ob diese Kriterien für Ihr angestrebtes Praktikum hinreichend erfüllt beziehungsweise von der jeweiligen Schule gegeben sind, wird eine vorherige Absprache mit Ihrem Praktikumsamt dringend empfohlen!
Im Regelfall kann das Pädagogisch-didaktische Praktikum (PDP) im Ausland absolviert und anerkannt werden. Alternativ zur Absolvierung des kompletten PDP können Sie auch nur einen der beiden Teile des PDP im Ausland absolvieren - das PDP I oder das PDP II.
Außerdem kann im Bereich Grund- oder Mittelschule auch das Zusätzliche studienbegleitende Praktikum (ZSP) im Ausland getätigt und anerkannt werden.
Für die Lehrämter für Realschulen und Gymnasien können Sie folgende Praktika im Ausland absolvieren:
Wenn Sie das Betriebspraktikum im Ausland absolvieren wollen oder ein bereits im Ausland abgeleistetes Praktikum auf Anrechnung prüfen lassen möchten, gelten dieselben Rahmenbedingungen wie für ein Betriebspraktikum im Inland. Zudem wird vorausgesetzt, dass der vorgesehene Betrieb nach Art und Einrichtung geeignet ist, Einblick in relevante Bereiche der wirtschaftlichen und rechtlichen Praxis des Gastlandes zu geben.
Beim Kaufmännischen Praktikum (abzuleisten in Realschule und Gymnasium mit Fach Wirtschaftswissenschaften) ist zu beachten, dass nur maximal 2 Monate des Praktikums im Ausland anerkannt werden können und eine Genehmigung durch das Kultusministeriums im Vorfeld eingeholt werden muss. Diese Genehmigung beantragen Sie über das zuständige Prüfungssekretariat für das Lehramtsstudium der Universität Passau. Daneben gelten die gleichen Bedingungen wie diese zuvor für das Betriebspraktikum genannt werden.
Weitere Informationen zu den Formalia für das Kaufmännische Praktikum.
Wenn Sie eines der schulischen Praktika im Ausland absolvieren möchten, sind gewisse Kriterien zu beachten, die durch die Schule erfüllt werden müssen. Diese Kriterien betreffen insbesondere die Dauer, Schulartkonformität und Altersstufenbezogenheit.
Sind diese Kriterien nicht erfüllt, kann das Praktikum vom Praktikumsamt nicht anerkannt werden. Auch zur Klärung, ob diese Kriterien für Ihr angestrebtes Praktikum hinreichend erfüllt beziehungsweise von der jeweiligen Schule gegeben sind, wird eine vorherige Absprache mit Ihrem Praktikumsamt dringend empfohlen!
Im Regelfall kann das Pädagogisch-didaktische Praktikum (PDP) im Ausland absolviert und anerkannt werden.
Zur Information: Im Gegensatz zu den Lehrämtern für Grund- und Mittelschulen kann das PDP nur komplett im Ausland absolviert werden (PDP I und PDP II) und nicht nur einer der beiden Teile.
Es gibt verschiedene Anbieter, die regelmäßig auch über die oben aufgeführten Angebote hinaus Auslandspraktika an Schulen vermitteln, in den Semesterferien oder im Rahmen von Urlaubssemestern.
Der Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) vermittelt an Schulen weltweit und speziell für Lehramtsstudierende.
Die internationale Studierendenorganisation AIESEC bietet Ihnen die Möglichkeit in einem von über 120 Ländern ein Praktikum zu absolvieren.
Das Namibia-Programm der FAU (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) hat ein eigenes Austauschprogramm mit Schulen in Namibia ins Leben gerufen, für das Sie sich bewerben können.
Das Programm des Amity Institute fördert und unterstützt weltweit den Austausch von Lehramtsstudierenden mit Schulen in den USA.
Über den Pädagogischen Austauschdienst (PAD) haben Studierende die Möglichkeit, für ein Jahr als Fremdsprachenassistent beziehungswiese Framdsprachenassistentin im Ausland zu unterrichten. Weitere Informationen hierzu bietet das Akademische Auslandsamt der Universität Passau unter Fremdsprachenassistenz über den PAD.