Die Universität Passau verfolgt mit ihrer Gleichstellungsarbeit die Schaffung einer universitätsinternen Infrastruktur, die die Vereinbarung von Studium und Familie bzw. Beruf und Familie erlaubt und damit Maßnahmen zur Unterstützung der Gleichstellung von Frauen und Männern ergreift.
Unter Gleichstellung versteht man außerdem auch Maßnahmen zur Angleichung benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen (Menschen mit Behinderung, Menschen mit Erkrankung, Menschen mit Migrationshintergrund, Kinder bildungsferner Eltern) in allen Lebensbereichen. Dies ist auch durch ein Gleichstellungsgesetz geregelt, dessen grundlegendes Ziel die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern darstellt.
Die Gleichstellungsbeauftragten fördern und überwachen den Vollzug des Gleichstellungsgesetzes und sind Teil der Gleichstellungsarbeit der Universität. Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören auch die Beratung zu Gleichstellungsfragen und die Unterstützung der Beschäftigten und Studierenden in Einzelfällen, wobei sich die Beschäftigten und Studierenden direkt an die Gleichstellungsbeauftragten wenden können.
Wenn Sie sich also in irgendeiner Art und Weise benachteiligt fühlen, melden Sie sich gerne bei uns als Gleichstellungsbeauftragte des ZLF für die Lehramtsstudiengänge, um Ihre Problemlage zu besprechen – wir versuchen gerne, Sie in Ihrer individuellen Situation zu unterstützen. Nutzen Sie dazu gerne unsere regulären Sprechzeiten (Terminbuchung per Mail oder über stud.IP Profil) für Ihre Fragen und Anliegen zum Thema Gleichstellung!