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Erweiterungsfächer

Ihr Lehramtsstudium an der Universität Passau können Sie durch die Erweiterung mit einer Vielzahl an Fächern individuell gestalten. Dabei können Sie nicht nur zwischen sämtlichen an der Universität Passau studierbaren Fächern wählen, sondern sich auch für dedizierte Erweiterungsfächer entscheiden.

1. Gründe für die Wahl eines Erweiterungsfachs

Neben der zusätzlichen Qualifikation für ein weiteres Unterrichtsfach erhalten Sie durch das Studium eines Erweiterungsfachs potenziell einen Bonus, welcher bei einer Einstellung in den Lehrdienst berücksichtigt wird. Eine Auflistung sämtlicher aktueller Boni ist auf den entsprechenden Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus zu finden.

2. Mögliche Erweiterungsfächer

Grundsätzlich können Sie sämtliche Unterrichtsfächer, die Sie an der Universität Passau für Ihr jeweiliges Lehramt studieren können, als Erweiterungsfächer wählen. Genaue Kombinationsregeln und Ausführungen zu Erweiterungsfächern finden Sie auf der entsprechenden Seite der Studienberatung. Zusätzlich hierzu können Sie die Fächer Medienpädagogik und Ethik als Erweiterungsfächer studieren.

Es wird unterschieden zwischen einer grundständigen und einer nachträglichen Erweiterung. Sofern Sie in Ihrem Erweiterungsfach sowohl die Erste Staatsprüfung als auch die Zweite Staatsprüfung erfolgreich absolvieren, handelt es sich um eine grundständige Erweiterung. Falls in einem Fach keine Zweite Staatsprüfung abgelegt wird, entweder weil dies nicht vorgesehen ist (wie beispielsweise in Medienpädagogik) oder Sie die Erste Staatsprüfung für das Erweiterungsfach erst nach dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung ablegen, wird von einer nachträglichen Erweiterung gesprochen.
Diese Unterscheidung ist beispielweise bei der Zuweisung eines Bonus für die Einstellung in den Lehrdienst relevant.

Sie können Ihr Studium durch mehrere Erweiterungsfächer ergänzen. Ab dem zweiten Erweiterungsfach wird jedoch kein zusätzlicher Bonus für die Einstellung in den Lehrdienst oder die Regelstudienzeit gewährt. 

3. Antrag für ein Erweiterungsfach

Um Ihr Studium um ein Fach zu erweitern, benötigen Sie das Formular "Antrag auf Doppelstudium". Hierzu wählen Sie die Option "Aufnahme eines Erweiterungsfachs oder Ergänzungsstudiums" aus und geben Ihr gewähltes Erweiterungsfach an. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular und ggf. die Bescheinigung über die bestandene Eignungsprüfung (bei den Fächern Sport oder Kunst) reichen Sie während der Einschreibefristen beim Studierendensekretariat ein.

Sie können sich in sämtlichen Phasen Ihres Studiums für die Wahl eines Erweiterungsfachs entscheiden. Beachten Sie jedoch, dass Sie für das Studium eines Erweiterungsfachs und die Vorbereitung auf die Erste Staatsprüfung ausreichend Zeit einplanen. 

Durch die Erweiterung Ihres Studiums mit einem Erweiterungsfach erhöht sich Ihre Regelstudienzeit um zwei Semester. Eine Erhöhung der Höchststudiendauer findet jedoch nicht statt.

4. Erbringen von Leistungen

In vielen Erweiterungsfächern ist zur Zulassung für die Erste Staatsprüfung kein Nachweis universitärer Leistungen notwendig. Eine Immatrikulation vor der Anmeldung und Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist in diesen Fällen nicht notwendig, aber wird empfohlen. In einigen Erweiterungsfächern ist der Nachweis universitärer Leistungen (etwa im Rahmen von Modulen) als Zulassung zur Ersten Staatsprüfung notwendig.

Ob das von Ihnen gewünschte Erweiterungsfach bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung den Erwerb von universitären Leistungen vorsieht oder nicht, können Sie in dem für Ihre Schulart gültigen Abschnitt in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) nachlesen, d. h. dem Abschnitt zum Unterrichtsfach bei Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen und Realschulen und dem Abschnitt zum vertieft studierten Fach bei Lehramt für Gymnasien.

Zudem ist es nicht möglich, Ihre Zulassungsarbeit in Ihrem Erweiterungsfach zu verfassen.

5. Staatsexamen in einem Erweiterungsfach

Die Erste Staatsprüfung in Ihrem Erweiterungsfach kann frühestens gleichzeitig mit der Ersten Staatsprüfung in Ihrer Fächerverbindung (und ggf. dem EWS-Examen) abgelegt werden, aber auch zu darauffolgenden Prüfungsterminen. Die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach kann auch zu Beginn des Referendariats abgelegt werden. Pro Prüfungstermin kann jedoch nur die Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt werden. Sollten Sie also mehrere Erweiterungsfächer studieren, ist dies in Ihrer Studienplanung zu beachten.

Auch wenn Sie ggf. keine Leistungen im Studium Ihres Erweiterungsfachs erbringen müssen, ist das Belegen von Veranstaltungen in diesem äußerst zu empfehlen. Sie schreiben dieselben Prüfungen wie Ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen, sodass eine ausführliche Vorbereitung ratsam ist.

Die Note der Ersten Staatsprüfung in Ihrem Erweiterungsfach beeinflusst Ihre Abschlussnote nicht.

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