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Änderungen bei Abgabeterminen für Abschlussarbeiten

Universität nimmt großzügige Handhabung zurück

| Lesedauer: 1 Min.

Bisher wurde die Voraussetzung der Immatrikulation bei der Abgabe der Abschlussarbeit (Bachelor- bzw. Masterarbeiten) großzügig gehandhabt und man konnte die Abschlussarbeit auch in einem Semester abgeben, in dem man nicht mehr an der Universität immatrikuliert ist. Diese Verwaltungspraxis war eine Reaktion der Universität auf die Studienbeiträge und wird dahingehend geändert, dass ab dem Wintersemester 2014/2015 auch zum Zeitpunkt der Abgabe eine reguläre Immatrikulation gegeben sein muss.
Nähere Hinweise können Sie auch dem beiliegenden Aktenvermerk entnehmen.
 
Es ist auch wichtig zu bedenken, dass ein Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit nur dann bestätigt werden kann, wenn die Abschlussarbeit am letzten Tag des vierten (Master) bzw.
sechsten Fachsemesters (Bachelor) abgegeben wird.

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