Ja, das können Sie. Die genaue Vorgehensweise wird in diesem Leitfaden beschrieben, welchen das ZLF in Zusammenarbeit mit dem Prüfungssekretariat erstellt hat.
Ja, Sie können sowohl im Bachelor als auch im Master Bildungs- und Erziehungsprozesse in 20% aller Module eine freiwillige Prüfungswiederholung zur Notenverbesserung vornehmen. Sie müssen dazu einen schriftlichen Antrag im Prüfungssekretariat stellen.
Pfadbeschreibung: Das entsprechende Dokument "Freiwillige Wiederholung zur Notenverbesserung von Modulprüfungen" finden Sie als pdf zum Download beim Prüfungssekretariat auf den Seiten Prüfungsinformationen zum Bachelor Lehramt Realschule (B.Ed. RS) beziehungsweise Prüfungsinformationen zum Master Bildungs- und Erziehungsprozesse (M.Ed. EDU) jeweils unter der Überschrift "Anträge und Formulare".
Beachten Sie auch bitte unbedingt die vom Prüfungssekretariat zur Verfügung gestellten Informationen zur Notenverbesserung an selbiger Stelle, die Ihnen in dem Dokument "Merkblatt zum Antrag auf Notenverbesserung" ebenfalls als pdf zum Download zur Verfügung gestellt werden.
Zunächst müssen Sie beim Studierendensekretariat den Antrag auf Doppelstudium einreichen. Informationen zum Doppelstudium finden Sie auf der Internetpräsenz der Universität Passau im Bereich "Studium" auf der Seite Doppelstudium. Sie können sich dort auch das Formular "Antrag auf Doppelstudium" als pdf herunterladen.
Der Antrag (Formular) ist fristgerecht beim Studierendensekretariat einzureichen.
Sie studieren Lehramt für Grundschulen oder Mittelschulen?
Ein Doppelstudium mit dem Bachelor of Education ist möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie für das Zweitfach auch den fachwissenschaftlichen Teil belegen müssen. Welche Veranstaltungen Sie belegen müssen, steht in den Modulkatalogen.
Sie studieren Lehramt für Realschulen oder Gymnasien?
Sie müssen keine zusätzlichen Veranstaltungen belegen, da Sie bereits regulär zwei Fächer studieren. Der Bachelor of Education ist quasi identisch mit dem Lehramtsstudium für Realschulen.
Unabhängig von der Schulart müssen Sie folgendes beachten:
Ein drittes Erweiterungsfach ist im Rahmen des Bachelors of Education nicht eingerechnet, da das Studienvolumen so angelegt ist, dass Sie einen Workload von 30 Leistungspunkten pro Semester belegen sollen - das entspricht einem Vollzeitstudium! Weitere Zeit für ein Ergänzungsfach stellt eine zusätzliche Leistung dar. Ob Sie diesen Mehraufwand in Ihr Studium integrieren können, liegt in Ihrem eigenen Ermessen, jedoch ist es prinzipiell möglich ein Erweiterungsfach zu absolvieren.
Bedenken Sie aber auch, dass ein gewisser Schwerpunkt bei einem Weiterstudium im Master (als Bachelor of Education und Master Bildungs- und Erziehungsprozesse) in einem dritten Fach liegen wird - in Erziehungswissenschaft. Dieses Fachstudium haben Sie den Studierenden im regulären Lehramtsstudium für Realschulen voraus. Beachten Sie jedoch, dass Sie vielleicht zusätzlich noch das Staatsexamen ablegen, wobei eine Erweiterung möglich ist. Sollten Sie mit diesem Gedanken spielen, empfehlen wir Ihnen sich vorher von den Studiengangskoordinatoren Lehramt beraten zu lassen.
Wenn Sie planen, einen Lehrberuf im Bundesland Bayern zu ergreifen, lautet die Antwort "Ja". Viele deutsche Bundesländer setzen jedoch kein Staatsexamen mehr voraus, um in den zweiten Teil der Lehramtsausbildung einzutreten.
Die in den Modulen erreichten Leistungen bilden wie auch beim klassischen Lehramt bereits 40% der Staatsprüfungsnote. Sie haben also nicht am Schluss eine große Prüfung, von der "alles" abhängt.
Sie erwerben mit dem Bachelor of Education (B.Ed.) einen berufsqualifizierenden internationalen Studienabschluss. Der Bachelor-Abschluss ermöglicht Ihnen jedoch keinen Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt. Hierfür ist das Staatsexamen zwingend erforderlich.
Grundsätzlich dient der Bachelor of Education an der Universität Passau zum Erwerb der Bildungsvoraussetzungen für das Lehramt an Realschulen. Das heißt, Sie studieren nach dem Bachelor weiter und legen die Erste Staatsprüfung ab. Ein Vorteil (Bonus) bei einer späteren Anstellung als Lehrkraft ergibt sich durch den Bachelor of Education nicht.
Ein Vorteil gegenüber anderen Lehramtsstudierenden besteht darin, dass Sie mit dem B.Ed. im außerschulischen Arbeitsmarkt leichter Fuß fassen können. Beispielsweise falls Sie im Laufe Ihres Studiums feststellen, dass das Lehramt nicht Ihren Wünschen entspricht oder Sie sich im Laufe Ihrer Berufslaufbahn entscheiden, in eine Tätigkeit außerhalb der Schule zu wechseln. Zudem erleichtert ein Bachelor-Abschluss den Übergang in ein Masterstudium an der Universität Passau, sowie an anderen Universitäten im In- und Ausland.
Ein weiterer Vorteil beim Bachelor of Education ist, dass Sie sich durch die Wahl des Bachelor-Studiengangs die Entscheidung, ob Sie für den Lehrberuf geeignet sind, ein bisschen länger offen halten können, ohne wertvolle Studienzeit zu verlieren. Sie studieren im Bachelor ein sogenanntes „Major“-Fach (eine Fachwissenschaft mit 90 Leistungspunkten).
Sollten Sie sich nach einigen Semestern noch umentscheiden und doch nicht Lehrerin beziehungsweise Lehrer werden wollen, haben Sie die Möglichkeit, in der Fachwissenschaft in jeden Hauptfachstudiengang an einer Universität wechseln zu können.
Seit der Umstellung aller Lehramtsstudiengänge in Bayern auf die modularisierte Studienorganisation legen alle Studierenden sogenannte Modulprüfungen ab, so dass hier kein Unterschied zwischen dem Bachelor-Studiengang und dem klassischen Realschullehramt mehr besteht.
Zudem gibt es keine Abschlussprüfung im Bachelor-Studiengang. Alle für die Bachelor-Urkunde erforderlichen Noten werden während des Studiums erworben, wodurch einer einzelnen Prüfung nicht so viel Gewicht zukommt.
Prinzipiell dürfen alle prüfberechtigten Personen auch Bachelorarbeiten vergeben.
Prüfungsberechtigte Personen sind alle Professorinnen und Professoren. Neben diesen können auch Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfungsberechtigt sein, wenn sie über eine Anerkennung als Prüfer beziehungsweise Prüferin verfügen. Wenden Sie sich bitte an die entsprechende Person, bei der Sie ihre Bachelorarbeit schreiben wollen, um darüber Auskunft zu bekommen.
Das Diploma Supplement ist eine Übersicht über die von Ihnen während des Studiums besuchten Veranstaltungen und Ihre dabei erworbenen Qualifikationen. Damit stellt es eine Ergänzung zu Ihrem Abschlusszeugnis im Bachelor beziehungsweise Bildungs- und Erziehungsprozesse dar. Es macht die von Ihnen gesetzten Schwerpunkte im Studium deutlich, was insbesondere für spätere Arbeitgeber interessant sein könnte. Sie erhalten das Diploma Supplement zusammen mit Ihrem Abschlusszeugnis.
Pfadbeschreibung: Informationen zum Diploma Supplement finden Sie auf der Internetpräsenz der Universität Passau auf der Seite Studien- und Prüfungsordnungen und Modulkataloge in der Rubrik "Philosophische Fakultät" unter der Überschrift "Studien- und Prüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge". Dort wird Ihnen die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) für den "Modellstudiengang zum Erwerb von Bildungsvoraussetzungen für das Lehramt an Realschulen" als pdf zum Download zur Verfügung gestellt. In der StuPO für den Bachelor of Education wird das Diploma Supplement in § 21 behandelt. In der jeweils aktuellen Fassung vom Dezember 2014.
Pfadbeschreibung: Ebenfalls an gleicher Stelle finden Sie unter der Überschrift "Studien- und Prüfungsordnungen für die Masterstudiengänge" die StuPO für den "Master Bildungs- und Erziehungsprozesse (Master of Education)". In der StuPO für den Master of Education wird das Diploma Supplement in § 25 behandelt.
Planen Sie im Schnitt mit etwa 20 SWS (Semesterwochenstunden) pro Semester beziehungsweise mit circa 30 ECTS-Punkten - gleichbedeutend mit 30 Leistungspunkten (LP). Ein Punkt im ECTS (European Credit Transfer System) bedeutet circa 30 Stunden Arbeit. Laden Sie sich daher den Stundenplan nicht zu voll. 30 ECTS ergeben nach 6 Semestern die für den Bachelor-Abschluss erforderlichen 180 Punkte.
Es ist nicht notwendig, dass Sie in jedem Semester genau 30 ECTS erarbeiten. Sie können auch beispielsweise in einem Semester mal 28 ECTS und im nächsten dafür dann entsprechend mehr ECTS absolvieren. Sie müssen nur so planen, dass Sie nach 6 Semestern auf die geforderten 180 ECTS kommen. Bedenken Sie: auch die Bachelorarbeit soll innerhalb der sechs Semester geschrieben werden, die für den Bachelor of Education als Regelstudienzeit gelten.
Für die Zulassung zum Masterstudiengang für Absolventen des Bachelor of Education zählt die Endnote in der Bachelor-Urkunde. Diese muss 2,5 oder besser sein beziehungsweise müssen Sie zu den besten 50% Ihres Abschlussjahrgangs gehören.
Wenn Sie die Masterhürde von 2,5 mit Ihrem Abschluss im Bachelor of Education nicht schaffen sollten, entstehen Ihnen keinerlei Nachteile für das Staatsexamen. Sie können im Anschluss an Ihren Bachelor in das reguläre Lehramtsstudium wechseln und dies mit dem Staatsexamen abschließen.
Die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind eine abgeschlossene Erste Staatsprüfung (dabei spielt die Art des Lehramtsstudiums keine Rolle) oder ein abgeschlossenes Bachelor-Studium im Lehramtsbereich. Sie benötigen eine Abschlussnote von 2,5 oder besser bzw. müssen Sie zu den besten 50% Ihres Abschlussjahrgangs gehören.
Sie brauchen diesen zusätzlichen Abschluss nicht zwingend, da Sie durch das erste und zweite Staatsexamen (alte LPO) beziehungsweise durch die erste Lehramtsprüfung und das zweite Staatsexamen (neue LPO) ausreichend qualifiziert sind für eine Einstellung in den Schuldienst.
Allerdings bietet Ihnen der internationale Abschluss des Masters of Education weitere berufliche Möglichkeiten, falls Sie sich doch eines Tages entscheiden sollten, außerhalb des Schuldienstes erwerbstätig zu sein, ins Ausland zu gehen oder sich - insbesondere im Bereich der Erziehungswissenschaft - noch weiter zu qualifizieren. Zusätzlich haben Sie für Karrieremöglichkeiten innerhalb des Schuldienstes (zum Beispiel im Bereich der Schulleitung, der Seminarlehrertätigkeiten etc.) einen Bewerbungsvorteil durch die zusätzliche Qualifikation.
Für die Einstellung in den Schuldienst des Landes Bayern zählen die Ergebnisse Ihrer Staatsprüfungen als Einstellungskriterium. Einen speziellen "Master-Bonus" wird es wohl nicht geben. Sie müssen aber bedenken, dass Sie vielleicht nicht 45 Jahre lang als Lehrkraft tätig sein wollen oder dass Sie sich vielleicht auf Funktionsstellen bewerben möchten. Hier ist dann sicher Ihr zusätzlicher Abschluss ein Vorteil gegenüber Mitbewerbern und Mitbewerberinnen, die eventuell keine akademische pädagogische Zusatzqualifikation vorweisen können.
Prinzipiell können Sie im Master Bildungs- und Erziehungsprozesse eine Förderung durch das BAföG-Amt bekommen. Neben den allgemeinen Voraussetzungen ist es für den Erhalt von BAföG entscheidend, ob Sie als Erstfach ein Lehramt studieren, vom Bachelor of Education auf den Master gewechselt haben oder den Master an das Erste Staatsexamen anschließen.
Bei Fragen beziehungsweise Unklarheiten zum BAfög sollten Sie sich unbedingt an Ihre zuständige Ansprechperson im BAföG-Amt wenden und sich beraten lassen.
Bitte beachten Sie auch, dass Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen ab dem 5. Fachsemester nur nach Vorlage der Leistungsbescheinigung (Formblatt 5) gefördert werden. Informationen dazu erhalten Sie hier auf der Homepage vom ZLF auf der Seite BAföG-Leistungsbescheinigung - Formblatt 5.
Ja, Sie können sowohl im Bachelor als auch im Master Bildungs- und Erziehungsprozesse in 20% aller Module eine freiwillige Prüfungswiederholung zur Notenverbesserung vornehmen. Sie müssen dazu einen schriftlichen Antrag im Prüfungssekretariat stellen.
Pfadbeschreibung: Das entsprechende Dokument "Freiwillige Wiederholung zur Notenverbesserung von Modulprüfungen" finden Sie als pdf zum Download beim Prüfungssekretariat auf den Seiten Prüfungsinformationen zum Bachelor Lehramt Realschule (B.Ed. RS) beziehungsweise Prüfungsinformationen zum Master Bildungs- und Erziehungsprozesse (M.Ed. EDU) jeweils unter der Überschrift "Anträge und Formulare".
Beachten Sie auch bitte unbedingt die vom Prüfungssekretariat zur Verfügung gestellten Informationen zur Notenverbesserung an selbiger Stelle, die Ihnen in dem Dokument "Merkblatt zum Antrag auf Notenverbesserung" ebenfalls als pdf zum Download zur Verfügung gestellt werden.
Das Diploma Supplement ist eine Übersicht über die von Ihnen während des Studiums besuchten Veranstaltungen und Ihre dabei erworbenen Qualifikationen. Damit stellt es eine Ergänzung zu Ihrem Abschlusszeugnis im Bachelor beziehungsweise Bildungs- und Erziehungsprozesse dar. Es macht die von Ihnen gesetzten Schwerpunkte im Studium deutlich, was insbesondere für spätere Arbeitgeber interessant sein könnte. Sie erhalten das Diploma Supplement zusammen mit Ihrem Abschlusszeugnis.
Pfadbeschreibung: Informationen zum Diploma Supplement finden Sie auf der Internetpräsenz der Universität Passau auf der Seite Studien- und Prüfungsordnungen und Modulkataloge in der Rubrik "Philosophische Fakultät" unter der Überschrift "Studien- und Prüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge". Dort wird Ihnen die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) für den "Modellstudiengang zum Erwerb von Bildungsvoraussetzungen für das Lehramt an Realschulen" als pdf zum Download zur Verfügung gestellt. In der StuPO für den Bachelor of Education wird das Diploma Supplement in § 21 behandelt. In der jeweils aktuellen Fassung vom Dezember 2014.
Pfadbeschreibung: Ebenfalls an gleicher Stelle finden Sie unter der Überschrift "Studien- und Prüfungsordnungen für die Masterstudiengänge" die StuPO für den "Master Bildungs- und Erziehungsprozesse (Master of Education)". In der StuPO für den Master of Education wird das Diploma Supplement in § 25 behandelt.
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