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Aktuelle Informationen zu den Praktika

| Lesedauer: 2 Min.

Sie finden alle Informationen zu Ihrem Praktikum unter Studium/Praktika. Sollten Sie dennoch Fragen haben, richten Sie diese bitte an folgende Ansprechpartner:

  • Lehramt an Grundschulen:
    Rona Kunkel und Stephanie Reichardt (beide Praktikumswerkstatt: IG 204)
  • Lehramt an Haupt- bzw. Mittelschulen:
    Andrea Silberhorn (Prakikumswerkstatt: IG 204 )
  • Lehramt an Realschulen:
    Sie erhalten Hilfestellung auf der Seite der Professur für Realschulpädagogik
  • Lehramt an Gymnasien:
    Katja Seidl (Praktikumswerkstatt: IG 204)

Das ZLF weist darauf hin, dass das ExPaed in der kleineren Form mit 150- 160 Stunden ausläuft. Neuanmeldungen werden nicht mehr angenommen. Sie können jedoch noch das ExPaed (pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum nach § 34 Abs. 1 Nr. 3 LPO I in Verbindung mit dem Orientierungspraktikum nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 LPO I) mit 240 Stunden absolvieren. In dieser Form ist das Orientierungspraktikum integriert.

Regelungen für die Handakten:
Es sind nach wie vor zwei Handakten in Form von Portfolios erfolgreich zu bearbeiten:
Portfolio Teil A mit pädagogischem Schwerpunkt,
Portfolio Teil B mit fachdidaktischem Schwerpunkt.
Für die Lehrämter an Grund- Haupt- bzw. Mittelschulen und Gymnasien gibt es neue Handakten im Teil A (Portfolio A). Diese stehen unter Studium/Praktika zum Download zur Verfügung, Teil B finden Sie auf den Seiten der jeweilgen Fachdidaktiken. Gleiches gilt auch für die Handakten des p-d-Praktikums.

Handakten, die Sie bereits geschrieben haben und die sich an den Vorgaben des ehemaligen verantwortlichen Lehrstuhls für Schulpädagogik von Prof. Seibert orientieren, müssen Sie nicht umschreiben - diese werden immer noch in dieser Form angenommen.

Zuteilung zu den Praktika:

  • Die Zuteilung zu den Praktikumsschulen erfolgt für die Lehrämter an Grund- und Haupt/Mittelschulen ausschließlich durch das Pratikumsamt.
  • Die Zuteilung zu den Praktikumsschulen erfolgt für die Lehrämter an Realschulen und Gymnasien ausschließlich durch die entsprechenden MB-Dienststellen. (Absprachen mit den Schulen in Eigeninitiative sind erwünscht und werden in der Regel bei der Zuteilung berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden.)
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