Qualitativ hochwertige Lehrkräftebildung ist eine zentrale Aufgabe des Zentrums für Lehrkräftebildung. Dafür bedarf es wissenschaftlicher Forschung und evidenzbasierter Lehre verknüpft mit einem intensiven Kontakt zur Praxis. Das „ZLF-Schulnetzwerk“ versteht sich als Plattform für den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis zu bildungsbezogenen Fragestellungen. Im Fokus stehen sowohl die Qualitätssteigerung der Lehrkräftebildung in allen drei Phasen als auch innovative Schulentwicklungsprozesse. Durch gemeinsame Projekte, Forschungsvorhaben und Aktivitäten wird eine enge Verzahnung zwischen Wissenschaft und Praxis gefördert, die den Anforderungen einer modernen Bildungslandschaft gerecht wird.
Konkretes Ziel ist es durch die Verbindung schulischer Praxis mit wissenschaftlicher Forschungs- und Lehrtätigkeit Synergieeffekte zu schaffen, die sowohl der Universität als auch den kooperierenden Schulen einen Mehrwert bieten können.
Gemeinsame Grundlage bildet ein Kooperationsverständnis auf Augenhöhe mit Verbindlichkeiten auf beiden Seiten. Im Zentrum der Kooperation stehen Forschungs-, Lehr- und Transferprojekte zu Fragestellungen aus Schulalltag, Bildungswissenschaft, Fachdidaktik und/oder Fachwissenschaft. Um eine gelingende Kommunikation sicher zu stellen, benennt die Schule zwei Ansprechpartner. Ansprechpartner an der Universität ist ……
Hier werden die Kontakte hergestellt, gelistet und die einzelnen Projekte organisatorisch unterstützt. Zusätzlicher Ansprechpartner ist der jeweilige Projektleiter.
Bedingung für eine Kooperation ist die Erfüllung festgelegter Kooperationskriterien. Diese werden in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung festgehalten. Die Vereinbarung gilt für die Dauer von 5 Jahren und wird unterzeichnet von… sowie der Direktion der Schule und der benannten Lehrkräfte. Die Partner evaluieren die gemeinsam geleistete Arbeit vor Ablauf des Kooperationszeitraumes. Basierend auf den Ergebnissen kann die Zusammenarbeit im beidseitigen Einverständnis um eine weitere Kooperationsperiode verlängert werden.
Eine entsprechende Plakette macht die Kooperation sichtbar. Diese kann an der Schule angebracht und in der HP eingepflegt werden. Die Schule erhält zudem das Recht, den Titel „Kooperationsschule“ im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Die Schule entscheidet selbst, inwiefern laufende und abgeschlossene Projekte nach außen hin sichtbar gemacht werden. Ebenso ist die Universität dazu berechtigt, Logo bzw. Namen der Schule sowie gemeinsame Forschungsinitiativen und deren Publikationen auf ihrer Internetseite zu listen.