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Praktika an Gymnasien

Registrierung

Für die Praktika im Lehramt für Gymnasien müssen Sie sich einmalig im Praktikumsamt für Gymnasien an der Regierung von Niederbayern anmelden / registrieren. Die Anmeldefrist für das PDP ist der 01.06., wenn Sie das Praktikum zum Schuljahresbeginn im September/ Oktober des gleichen Jahres (Sommersemesterferien) durchführen möchten.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter „Anmeldung zum Praktikum“ unter https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/ministerialbeauftragte-gymnasium/niederbayern/praktikumsamt.html

Das Praktikumsamt für Gymnasien ist für alle Fragen der Anmeldung und der Anerkennung (z.B. Auslandspraktikum) zuständig. Bitte wenden Sie sich dazu an Frau StDin Anita Ulbrich, ulbrich@mb-gymnasien-ndb.org

Aktuelles

Geplante Praktikumszeiträume

Termine Schuljahr 2023/24:

  • Pädagogisch-didaktisches Praktikum Teil I (PDP I): 16.09.2024 - 07.10.2024
  • Pädagogisch-didaktisches Praktikum Teil II (PDP II): 26.02.2024 - 15.03.2024
  • Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (SFP): 18.10.2023 - 07.02.2024

Voraussetzungen

Die fachliche Voraussetzung für das PDP wie auch für die Lehr:werkstatt besteht im erfolgreichen Besuch des Basismoduls I Schulpädagogik (V mit BS Einführung in die Schulpädagogik) (siehe Modulkataloge ab 13/14 unter der Überschrift „Lehramt“). 

Die Veranstaltung wird jedes Semester angeboten und Sie besuchen die Vorlesung (Veranstaltungsnummer 40510) und ein Begleitseminar „Einführung in die Schulpädagogik“, das Sie aus mehreren gleichen Angeboten wählen können. Die Veranstaltung wird vom Lehrstuhl für Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt Schulentwicklungs- und Professionalisierungsforschung und vom Lehrstuhl für Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt empirische Lehr-/Lernforschung gemeinsam durchgeführt. 

Die erfolgreiche Absolvierung des gesamten Basismoduls I Schulpädagogik gilt als Voraussetzung zur Anmeldung für das PDP bzw. zur Anmeldung der alternativen Praktika.

Allgemeines zu den Praktika

Dieses Praktikum dient dem Kennenlernen der Schulart, für die das Lehramt angestrebt wird, aus der Sicht der Lehrkraft und der ersten Überprüfung der Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf. Es sollte bereits vor Beginn des Studiums stattfinden (jedoch nach Erwerb des Hochschulzugangs), kann aber auch noch in der vorlesungsfreien Zeit nach den ersten Semestern nachgeholt werden. Es muss spätestens vor Beginn des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP) abgeschlossen sein. 

Sollten Sie sich für die Lehr:werkstatt entscheiden, entfällt für Sie das Orientierungspraktikum. Um dem längeren Schuleinsatz Rechnung zu tragen, ersetzt es sowohl das Orientierungspraktikum als auch das pädagogisch-didaktische Praktikum.

Nachweise

Das Orientierungspraktikum wird nicht von den Praktikumsämtern oder der Universität vermittelt und betreut. Sie organisieren dieses Praktikum selbst und können entweder beim Staatlichen Schulamt um einen Praktikumsplatz anfragen oder direkt bei Ihrer Wunschschule. Bitte beachten Sie, 

  • dass Sie einen Nachweis über den Masern-Impfschutz in der Schule vorzeigen müssen und
  • dass Sie die geltenden Test- bzw. Impfbestimmungen in Bezug auf Corona einhalten müssen.

Mindestanzahl an Stunden im Praktikum - pro Tag und in einer Woche:

Neben den mindestens 15 Tagen, die Sie während des Praktikums in der Schule hospitieren, ist darauf zu achten, dass mindestens 3 Schulstunden an einem Praktikumstag zu absolvieren sind und eine Mindeststundenanzahl von 20 (Vollzeit-)Stunden pro Woche erreicht werden muss. Außerdem ist darauf zu achten, dass das Praktikum immer an mind. 5 aufeinanderfolgenden Schultagen absolviert werden muss. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann das Praktikum nicht anerkannt werden!

Regelungen

Studienbeginn bis SoSe 2021 Studienbeginn ab WiSe 2021/22 bis WiSe 2022/23 Studienbeginn ab SoSe 2023

Das OP muss mindestens eine Woche (mit 5 Tagen) an einer staatlichen Schule der Schulart abgeleistet werden, die Sie studieren.

Das OP muss an mindestens zwei verschiedenen Schularten abgeleistet werden (mind. eine Woche pro Schulart).

Das OP muss mindestens eine Woche an einer Mittel- oder Förderschule und an mindestens zwei verschiedenen Schularten abgeleistet werden.

Bescheinigung

Die ausgefüllte und gegengezeichnete Bescheinigung über das Orientierungspraktikum ist Voraussetzung für die Zulassung zum Pädagogisch-didaktischen Praktikum (PDP).

Das Orientierungspraktikum muss als praktische Zulassungsvoraussetzung vor Beginn des PDP erfolgreich abgeschlossen sein. Die Bescheinigung darüber reichen Sie bitte bei der Anmeldung zum PDP beim Praktikumsamt Lehramt Gymnasium bei der Regierung von Niederbayern ein.

Umfang und Inhalt

Das PDP besteht aus zwei Teilen, die insgesamt 6 Wochen dauern und einen Umfang von 150 bis 160 Stunden haben. Von der Stundenanzahl ist es damit das umfangreichste Ihrer schulischen Praktika. Es teilt sich in zwei Abschnitte (PDP I und PDP II) auf, die in zwei mehrwöchigen Blöcken in den Semesterferien zu absolvieren sind:

  • dem PDP I mit dem schulpädagogischen Schwerpunkt (1. Teil des PDP) und
  • dem PDP II mit einem fachdidaktischen Schwerpunkt (2. Teil des PDP)
Schwerpunkt Umfang Unterrichtsleistungen
Teil 1 (PDP I): Schulpädagogik 50 bis 55 Stunden
(2 Wochen)
mindestens 2 Lehrversuche
Teil 2 (PDP II): Fachdidaktik 100 bis 105 Stunden
(4 Wochen)
mindestens 3 Lehrversuche
(in dem gewählten Unterrichtsfach)

Beide Teile des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP I und II) werden während eines Schuljahres bei der gleichen Praktikumslehrkraft und damit in der Regel auch an der gleichen Schule absolviert. Die Praktikumslehrkraft unterrichtet deshalb u.a. eines Ihrer studierten Fächer.

Empfohlener Zeitpunkt

Sie können das PDP in der Regel nach dem 1. (bei Studienbeginn Sommersemester) oder nach dem 2. Semester (bei Studienbeginn Wintersemester) beginnen - immer zu Beginn des Schuljahres im Herbst. Empfohlen wird, dass das PDP in den vorlesungsfreien Zeiten zwischen dem 2. und 4. Semester abgeleistet wird, damit Sie nicht die Gefahr einer eventuellen Verzögerung Ihres Studiums eingehen (aufgrund eines sonst wahrscheinlichen Verzugs der nachfolgenden Schulpraktika).

  • Das PDP I absolvieren Sie in den Semesterferien Ihres 1./2. Semesters (September / Oktober bzw. zu Beginn des Schuljahres),
  • das PDP II absolvieren Sie in den Semesterferien Ihres 3. /4. Semesters (Februar / März bzw. zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres). Das heißt, dass Sie die beiden Teile des PDP in Ihren Sommersemesterferien (PDP I), zwischen dem 2. und 3. Semester, und in Ihren Wintersemesterferien (PDP II), zwischen dem 3. und 4. Semester, ablegen sollten.

Beide Teile des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP I und II) werden während eines Schuljahres bei der gleichen Praktikumslehrkraft und damit in der Regel auch an der gleichen Schule absolviert.

Anmeldung

Für die Lehrämter für Gymnasien gilt für beide Teil des PDP (PDP I und PDP II) eine einmalige Anmeldepflicht, die für die darauffolgenden Sommersemesterferien gilt (Praktikumsbeginn des PDP I im September). Die Anmeldefrist beim Praktikumsamt für Gymnasien endet in der Regel Ende Mai / Anfang Juni. Eine Anmeldung ist über das Praktikumsamt zu tätigen.

Bitte beachten Sie: Sie können sich nicht selbst einen Praktikumsplatz für das PDP oder SFP suchen!

Wenn Sie Lehramt für Realschulen (und/oder den Bachelor of Education) studieren, müssen Sie sich nicht für ein Praktikum in Stud.IP einschreiben. Die Anmeldung für die Praktika erfolgt ausschließlich über das Praktikumsamt.

ExPaed goes Lehr:werkstatt!

Das heißt, in Zukunft wird das Beste aus beiden Welten zusammengelegt:

  • individuelle Betreuung an der Schule und an der Uni (Status Unterrichtsassistent:in)

  • individuelle Schul- und Tandempartner:innenwahl

  • Kompetenzworkshops

  • Begleitseminar (kein Portfolio in der Schulpädagogik mehr)

(diese Zusammenlegung betrifft RS und GYM, MS ist davon nicht betroffen)

Der zeitliche Aufwand für das ExPaed beträgt mindestens 240 Unterrichtsstunden im Praktikum in der Schule.

Die Praktikumsstunden werden innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren abgeleistet: in zwei Blöcken während der Semesterferien und an einem Tag pro Woche in der Vorlesungszeit der zwei Semester.

Hinweise für den Bachelor of Education (B.Ed.)

Wenn Sie den Bachelor of Education (B.Ed.) studieren, entfällt für Sie die Wahlfreiheit zwischen dem Pädagogisch-didaktischen Praktikum (PDP) und einer alternativen Praktikumsform. Dies gilt auch, wenn Sie den B.Ed. zusätzlich zu einem Lehramtsstudium mit Abschluss Staatsexamen absolvieren.

Sobald Sie den B.Ed. (mit-)studieren, müssen Sie anstelle des PDP die Lehr:werkstatt absolvieren. Die Absolvierung der Lehr:werkstatt ist eine zeitaufwendigere und zugleich praktischer fokussierte Praktikumsalternative (im Vergleich zum PDP) und ist inhaltlich durch den größeren Anteil von Pädagogik und Didaktik begründet, der mit dem Studium des Bachelors of Education einhergeht. Zugleich ist eine stärkere praktische Fokussierung eines der Hauptmerkmale des Education-Studiengangs, welcher durch Absolvierung einer der beiden Praktikumsalternativen gewährleistet wird.

Gleichzeitig entfällt die verpflichtende Absolvierung des Orientierungspraktikums (OP) für Sie aufgrund des Ablegens eines der zeitaufwendigeren Alternativpraktika. Das OP kann (muss aber nicht) zusätzlich abgeleistet werden. Das bedeutet zugleich aber auch, dass, wenn Sie das Orientierungspraktikum bereits abgelegt haben, Sie trotzdem die Lehr:werkstatt in vollem Umfang absolvieren müssen.

Ablaufroutine

Die Lehrwerkstatt - als eine alternative Praktikumsform - umfasst ebenfalls zwei Teile, den Teil A (mit pädagogischem Schwerpunkt) und Teil B (mit fachdidaktischem Schwerpunkt). Hier suchen Sie sich eigenständig eine Schule, an welcher Sie dieses Praktikum absolvieren können. Beide Teile sind studienbegleitend innerhalb zwei aufeinander folgender Schulhalbjahre abzuleisten. Ein Teil der Lehrwerkstatt umfasst jeweils 120 Stunden pro Schulhalbjahr.

Anmeldeformulare

Für die Lehrwerkstatt ist im Gegensatz zum pädagogisch-didaktischen Praktikum (PDP) nur eine Anmeldung für beide Teile (A und B) notwendig.

Im ersten Schritt erfolgt die Anmeldung über das Praktikumsamt für Realschulen bzw. Praktikumsam für Gymnasien (Deadline: 1.6.2024). 

Im zweiten Schritt müssen Sie und Ihre Praktikumslehrkraft sich zusätzlich bitte in diesem Formular anmelden.

Das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (SFP) ist nach dem Orientierungspraktikum (OP) und dem Pädagogisch-didaktischen Praktikum (PDP) das dritte schulische Praktikum im Lehramtsstudium und wird in wöchentlichen Unterrichtsbesuchen während eines Semesters absolviert.

Im Lehramt für Realschulen und Gymnasien findet das SFP im Wintersemester statt.

Voraussetzungen

Die praktische Voraussetzung für das SFP ist die vorherige Absolvierung des Pädagogisch-didaktischen Praktikums (PDP I und PDP II) oder alternativ dazu die vorherige Absolvierung der Lehr:werkstatt, die als Äquivalent zum PDP an der Universität Passau angeboten werden.

Ablaufroutine

Im SFP gehen Sie für ein Semester während der Vorlesungszeit für einen Tag pro Woche an eine zugeteilte Schule, hospitieren im Unterricht und führen eigene Lehrversuche durch.

Das SFP wird in wöchentlichen Unterrichtsbesuchen während eines Semesters absolviert. Der Praktikumstag im SFP findet immer mittwochs statt. An diesen 14 bis 15 Praktikumstagen pro Semester müssen Sie jeweils für mindestens vier Unterrichtsstunden (einschließlich Besprechung) in der Schule anwesend sein. 

Begleitseminar zum Praktikum

Begleitend zum Praktikum wird ein Seminar besucht, in dem Sie unter Betreuung Ihres Fachdidaktikers bzw. Ihrer Fachdidaktikerin die Unterrichtspraxis theoretisch reflektieren.

Leistungen und Pflichten

Im Praktikum besteht Anwesenheitspflicht und Fehlzeiten müssen in Absprache mit der Praktikumslehrkraft nachgeholt werden.  Sie haben hier eine "Bringschuld" zu erfüllen, d. h. Sie müssen aktiv Nachholtermine vereinbaren.

Dies gilt ebenfalls für das parallel zu belegende BegleitseminarHinweise und Richtlinien für die Erstellung der Handakte finden Sie auf der Seite der Fachdidaktik bzw. erhalten Sie im Begleitseminar. 

Die fachliche Voraussetzung besteht in dem erfolgreichen Besuch eines Begleitseminar während des Semesters, in dem Sie das Praktikum absolvieren, mit Bezug auf das Unterrichtsfach, in welchem Sie im Praktikum hospitieren.

Im Studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum (SFP) besteht die Unterrichtsleistung in mindestens einem Lehrversuch.

Anmeldung zum SFP

Für das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum gilt eine einmalige Anmeldepflicht, die für das darauffolgende Semester gilt.

In den Lehrämtern für Realschulen und für Gymnasien ist eine Absolvierung des SFP nur im Wintersemester möglich. Die Anmeldefrist beim Praktikumsamt für Gymnasien ist in der Regel Mitte April. Eine Anmeldung ist über das jeweilige Praktikumsamt zu tätigen.

Anmeldung zum Begleitseminar

Sie müssen sich immer und in allen Schulbereichen für Ihre Begleitseminare zu den einzelnen Praktika jeweils in Stud.IP anmelden. In der Regel wird das Studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (SFP) durch verpflichtende Begleitseminare betreut.

Anmeldung im Campusportal

Im Campus-Portal melden Sie sich bitte im Semester, in dem Sie dieses Praktikum ableisten, an.

Mit dem Betriebspraktikum (BP) geht die Intention einher, dass es "einen tieferen Einblick in die Berufswelt und in die innerbetrieblichen Abläufe außerhalb der Schule" vermitteln soll, wie es das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst schreibt (Vgl. S. 3, Punkt 1.1, Absatz 2; in: StmBW 2014: Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen - soweit nicht anders gekennzeichnet, beziehen sich alle Angaben im weiteren Verlauf dieser Seite auf das genannte Dokument).

Ein Kaufmännisches Praktikum (KP), anstelle eines Betriebspraktikums, müssen alle Lehramtsstudierenden für Gymnasien (4 Monate) oder Realschulen (3 Monate) mit Fach Wirtschaftswissenschaften ableisten.

Für beide Praktika gilt, dass die erfolgreiche Absolvierung formell für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen notwendig ist.

Betriebspraktikum

Die Berechnungsdauer des 8-wöchigen Betriebspraktikums erfolgt nach Vollzeitwochen.

Bitte beachten Sie: Für eine formelle Anerkennung des BP durch das Prüfungssekretariat ist zu berücksichtigen, dass:

  1. keine Feiertage in den Wochen des Praktikums enthalten sind.
    (Bei einem Feiertag zählt die geleistete Woche nicht als Vollzeitwoche. Es reicht allerdings wenn Sie einen solchen Tag/solche Tage nachholen - Sie brauchen die Woche nicht komplett nachzuholen.)
    und
  2. Ihre Tätigkeiten nicht zu einseitig während des Praktikums gewesen sind.

Generell gilt, dass das Praktikum in betriebsüblicher Vollzeit absolviert werden muss und der Praktikant bzw. die Praktikantin während des Praktikums den gleichen, umfassenden Einblick in alle Bereiche des Betriebs erhalten muss wie ein Auszubildender (Vgl. StmBW 2014).

Kaufmännisches Praktikum

Für die mehrmonatigen Kaufmännischen Praktika (3 Monate für Lehramt Realschule, 4 Monate für Lehramt Gymnasium) erfolgt die Berechnungsdauer nach Monaten und nicht nach Wochen, wie dies beim Betriebspraktikum der Fall ist.

Für den Zeitraum des Kaufmännischen Praktikums bedeutet dies, dass das Praktikum beispielsweise vom 02.04. bis 01.07. oder auch vom 17.04. bis 16.07. (Beispiel Realschule) oder vom 01.04. bis 31.07. bzw. äquivalent dazu vom 08.04. bis 07.08. (Beispiel Gymnasium) eines Jahres abgeleistet werden kann.

Das bedeutet zugleich, dass 12 Wochen (Beispiel Realschule) bzw. 16 Wochen (Beispiel Gymnasium) nicht ausreichend sind. Es müssen ganze Monate absolviert werden, da das Praktikum ansonsten nicht vom Prüfungssekretariat anerkannt werden kann.

Aufteilung der Zeiträume

Praktikumsart Lehramt mögliche Aufteilung
Betriebspraktikum

GS/MS

RS

Gym

  • mögliche Aufteilung in Abschnitte zu jeweils mindestens 2 Wochen am Stück
  • die Abschnitte können in wechselnden Betrieben abgeleistet werden (Vgl. StmBW 2014, S. 4)
Kaufmännisches Praktikum RS
  • mögliche Aufteilung in einen 2-monatigen und einen 1-monatigen Abschnitt
  • kein Abschnitt darf kürzer als ein Monat sein
  • die Abschnitte können in wechselnden Betrieben abgeleistet werden
Kaufmännisches Praktikum Gym
  • mögliche Aufteilung in zwei 2-monatige Abschnitte
    oder
    einen 2-monatigen und zwei 1-monatige Abschnitte
  • kein Abschnitt darf kürzer als ein Monat sein
  • die Abschnitte können in wechselnden Betrieben abgeleistet werden

Suche eines Praktikumsplatzes

Wie auch beim Orientierungspraktikum (OP) organsieren Sie sich für das Betriebspraktikum oder das Kaufmännische Praktikum eigenständig einen Praktikumsplatz. Bei der Suche nach einem geeigneten Unternehmen und Stellenangeboten können Sie auch auf die Stellenbörse des Zukunft: Karriere und Kompetenzen (ZKK) oder auf den Newsletter des ZKKs zurückgreifen.

Informationen zu freien Stellen bei regionalen Betrieben finden Sie zudem unter Jobbörse bei der Bundesagentur für Arbeit.

Wenn Sie bereits eine abgeschlossene Ausbildung haben, haben Sie gute Chancen, dass Sie sich diese für Ihr Betriebs- oder Ihr Kaufmännisches Praktikum anrechnen lassen können (Vgl. S. 24 sowie S. 33, Punkt 10.2, Absatz 4; in: StmBW 2014: Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen).

Falls Sie vor Ihrem Studium eine Ausbildung angefangen haben, diese aber nicht abgeschlossen haben (also zumindest eine Ausbildung in umfangreichen Teilen vorliegt) oder falls Sie vor Ihrem Studium bereits ein Praktikum (nicht während Ihrer Schulzeit!) abgelegt haben, kann beides unter Umständen ebenfalls angerechnet werden.

Anrechenbarkeit

Für eine mögliche Anrechnung des Betriebspraktikums wenden Sie sich an Ihre zuständige Praktikumsamtsleitung.

Für eine mögliche Anrechnung des Kaufmännischen Praktikums wenden Sie sich an Herrn Gerhard Hopf (Lehreinheit für Wirtschaftsdidaktik).

Informationen zu Möglichkeiten einen Teil Ihrer Praktika im Ausland zu absolvieren finden Sie auf unserer Seite Auslandspraktika.

Mögliche Praktika, die im Ausland absolviert werden können, sind im schulischen Bereich:

  • das Orientierungspraktikum (in Teilen),
  • das Pädagogisch-didaktische Praktikum (komplett oder einer der beiden Teile),
  • das Studienbegleitende Praktikum (nur in Realschule und Gymnasium möglich),
  • das Zusätzliche studienbegleitende Praktikum (nur in Grund- und Mittelschule zu absolvieren).

Sowie im nicht-schulischen Bereich:

  • das Kaufmännische Praktikum (maximal 2 Monate bei vorangegangenem Antrag - das Praktikum muss nur absolviert werden, wenn Sie Lehramt für Realschulen oder Gymnasien mit Fach Wirtschaftswissenschaften studieren)
    und
  • das Betriebspraktikum.

Bedingungen

Für das Kaufmännische Praktikum gilt allgemein, dass dies "in Betrieben durchzuführen ist, die nach Art und Einrichtung gemäß Berufsbildungsgesetz für die Berufsausbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung geeignet sind" (Vgl. StmBW 2014: S. 24, Punkt 10.2, Absatz 2).

Bescheinigung

Sie müssen sowohl die Bescheinigung des Betriebes über das abgeleistete Praktikum als auch das Berichtsheft bei Ihrer Ansprechperson im Prüfungssekretariat abgeben.

Im Berichtsheft sollen Sie die Tätigkeiten stichpunktartig und wochenweise festhalten, die Sie während Ihres Praktikums geleistet haben. Das Berichtsheft muss vom Betrieb gegengezeichnet sein (Vgl. StmBW 2014: S. 24, Punkt 10.2).

Das ZLF hat für Sie eine Vorlage für ein Berichtsheft erstellt, die Sie verwenden können.

Portfolios

Portfolios und Kontakt für Schulpädagogischen Schwerpunkt (1. Teil des PDPs, ExPaed A)

Im Stud.IP-Kurs „40620 Praktikumswerkstatt LA GYM für PDP I und ExPAed (Teil A) “ und "40621 Praktikumswerkstatt LA GYM für PDP I und ExPAed (Teil A)" erhalten Sie Informationen zum Ablaufprocedere sowie die Anleitung zur Erstellung des praktikumsbegleitenden Portfolios A (= pädagogischer Schwerpunkt) des „Pädagogisch-didaktischen Praktikums“ (PDP) und alle Formulare, die für die Abgabe benötigt werden.

Die Anmeldung zu diesem Kurs zu Beginn Ihres Praktikums ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Praktikumsteilnahme. Es handelt sich dabei um keine klassische Lehrveranstaltung, sondern ein offenes Format, das Ihr Praktikum begleiten und Sie mit Ihrer Ansprechperson (Dr. Doris Cilahrs) sowie Kommiliton:innen in Kontakt bringen soll.

Praktikumskarte für Gymnasiallehramt - PDP

Alle pädagogischen und didaktischen Fragen zum Portfolio A (= pädagogischer Schwerpunkt) des PDPs und den begleitenden Formalitäten zum Portfolio können dort geklärt werden. Fragen zum Portfolio B (= fachdidaktischer Teil) des PDPs sind an die jeweilige Fachdidaktik zu richten.

Bitte beachten Sie: Für den ersten Teil der Lehr:werkstatt ist Herr Michael Pöppl von dem Lehrstuhl von Frau Prof. Mägdefrau verantwortlich. 

Für alle formalen und rechtlichen Fragen zum grundsätzlichen Ablauf des Praktikums wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Praktikumsamt.

Ablaufroutinen

Für weitere Informationen zum ersten Teil des PDPs im Lehramt für Gymnasien hat das Praktikumsamt eine Ablaufroutine zum PDP sowie eine Ablaufroutine zum Portfolio A des PDPs für Sie erstellt.

Für Teil II des PDP LA GYM ist die von Ihnen gewählte Fachdidaktik zuständig (eines Ihrer Fächer). Sie erhalten die nötigen Informationen auf der jeweiligen Homepage der Fachdidaktik.

Begleitend zum Praktikum wird ein Seminar besucht, in dem Sie unter Betreuung Ihres Fachdidaktikers bzw. Ihrer Fachdidaktikerin die Unterrichtspraxis theoretisch reflektieren.

Alle Informationen zu dem Portfolio erhalten Sie in Ihrem Begleitseminar. 

Praktikumsverlauf als Schaubild

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